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	<title>medien–gerecht &#187; Vorratsdatenspeicherung</title>
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	<description>Im Spannungsfeld zwischen Medien und Recht</description>
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		<item>
		<title>EuGH best&#228;tigt Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung</title>
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		<pubDate>Tue, 10 Feb 2009 16:14:07 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Meister</dc:creator>
				<category><![CDATA[Artikel]]></category>
		<category><![CDATA[Bundesverfassungsgericht]]></category>
		<category><![CDATA[EuGH]]></category>
		<category><![CDATA[Vorratsdatenspeicherung]]></category>

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		<description><![CDATA[In einem kaum &#252;berraschenden Urteil hat der EuGH heute die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung f&#252;r rechtm&#228;&#223;ig erkl&#228;rt (Volltext der Entscheidung). Allerdings ging es bei der &#220;berpr&#252;fung nur um die Frage, ob die Vorratsdatenspeicherung einer Harmonisierung durch die EU in Form einer Richtlinie zug&#228;nglich war. Das hat der EuGH bejaht, mit Hinweis auf die Binnenmarktkompetenz. Damit festigt [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In einem k<a href="http://www.blog.beck.de/2009/02/10/eugh-halt-vorratsdatenspeicherung-richtlinie-als-geeignete-rechtsgrundlage/" target="_blank">aum &#252;berraschenden Urteil</a> hat der EuGH heute die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung f&#252;r rechtm&#228;&#223;ig erkl&#228;rt (<a href="http://curia.europa.eu/jurisp/cgi-bin/form.pl?lang=de&amp;newform=newform&amp;alljur=alljur&amp;jurcdj=jurcdj&amp;jurtpi=jurtpi&amp;jurtfp=jurtfp&amp;alldocrec=alldocrec&amp;docj=docj&amp;docor=docor&amp;docop=docop&amp;docav=docav&amp;docsom=docsom&amp;docinf=docinf&amp;alldocnorec=alldocnorec&amp;docnoj=docnoj&amp;docnoor=docnoor&amp;typeord=ALL&amp;docnodecision=docnodecision&amp;allcommjo=allcommjo&amp;affint=affint&amp;affclose=affclose&amp;numaff=C-301%2F06+&amp;ddatefs=&amp;mdatefs=&amp;ydatefs=&amp;ddatefe=&amp;mdatefe=&amp;ydatefe=&amp;nomusuel=&amp;domaine=&amp;mots=&amp;resmax=100&amp;Submit=Suchen" target="_blank">Volltext der Entscheidung</a>). Allerdings ging es bei der &#220;berpr&#252;fung nur um die Frage, ob die Vorratsdatenspeicherung einer Harmonisierung durch die EU in Form einer Richtlinie zug&#228;nglich war. Das hat der EuGH bejaht, mit Hinweis auf die Binnenmarktkompetenz. Damit festigt der EuGH seine Zielrichtung, die Kompetenzen der EU weiterauszuweiten.</p>
<p>Wie <a href="http://www.telemedicus.info/article/1157-EuGH-Vorratsdatenspeicherung-war-harmonisierungsfaehig.html" target="_blank">Telemedicus richtig darauf hinweist</a>, bleibt abzuwarten, ob Karlsruhe dem weiter folgen wird oder ob das Bundesverfassungsgericht eine erneute Kurskorrektur in seiner Solange-Rechtsprechung vornehmen wird.</p>
<p>Die Frage, ob die Vorratsdatenspeicherung an sich zul&#228;ssig ist oder ob sie Grundrechte der B&#252;rger beeintr&#228;chtigt hat das Gericht nicht gepr&#252;ft, da sie nicht Gegenstand der Klage war. Es bleibt also weiterhin in der Frage spannend.</p>
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		<title>Musikindustrie geht weiter gegen Filesharer vor</title>
		<link>http://www.medien-gerecht.de/2008/03/25/musikindustrie-geht-weiter-gegen-filesharer-vor/</link>
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		<pubDate>Tue, 25 Mar 2008 07:59:50 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Meister</dc:creator>
				<category><![CDATA[Artikel]]></category>
		<category><![CDATA[Filesharing]]></category>
		<category><![CDATA[Musikindustrie]]></category>
		<category><![CDATA[Vorratsdatenspeicherung]]></category>

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		<description><![CDATA[Der Beschluss des Bundesverfassungsgericht zum Eilantrag zur Vorratsdatenspeicherung  hatte in der Blog-Gemeinde und bei Datensch&#252;tzern Freude ausgel&#246;st und manch einen zu der Behauptung hinrei&#223;en lassen, dass damit auch die Abmahn- und Klagewelle der Musikindustrie gegen Filesharer beendet sei. G&#228;ngige Praxis war es bislang, dass die Plattenfirmen mit eigenen Internetschn&#252;fflern Filesharer ausmachten, deren IP-Adressen speicherte. Mangels eigenen [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Der <a title="medien-gerecht - Eilantrag teilweise erfolgreich" href="http://www.medien-gerecht.de/2008/03/19/eilantrag-gegen-vorratsdatenspeicherung-erfolgreich/" target="_blank">Beschluss des Bundesverfassungsgericht zum Eilantrag zur Vorratsdatenspeicherung</a>  hatte in der <a title="Netzpolitik" href="http://netzpolitik.org/2008/auswirkungen-auf-auskunftsanspruch/" target="_blank">Blog-Gemeinde </a>und bei <a title="Golem" href="http://www.golem.de/0803/58504.html" target="_blank">Datensch&#252;tzern</a> Freude ausgel&#246;st und manch einen zu der Behauptung hinrei&#223;en lassen, dass damit auch die Abmahn- und Klagewelle der Musikindustrie gegen Filesharer beendet sei. G&#228;ngige Praxis war es bislang, dass die Plattenfirmen mit eigenen Internetschn&#252;fflern Filesharer ausmachten, deren IP-Adressen speicherte. Mangels eigenen Auskunftsanspruch beim Provider erhoben sie Strafanzeige. Die Staatsanwaltschaft ermittelt die Bestandsdaten, wie etwa Namen und Adresse des T&#228;ters, schickt einen Anh&#246;rungsbogen und stellt in der Regel ein. Als Anzeigensteller nehmen die Anw&#228;lte der Plattenfirmen Akteneinsicht und kennen die Daten, die sie dann f&#252;r zivilrechtliche Klagen verwenden.</p>
<p>Damit sollte jetzt also Schluss sein? Weit gefehlt. Die Musikindustrie zeigt sich unbeirrt und der Vorsitzende des Bundesverbandes Musikindustrie <a title="zdf heute" href="http://www.heute.de/ZDFheute/inhalt/29/0,3672,7183741,00.html" target="_blank">Dieter Gorny erkl&#228;rt warum</a>:</p>
<p>Die Vorratsdatenspeicherung betreffe nur die Speicherung von Verkehrsdaten. Lediglich diese betreffen die §§ <a href="http://dejure.org/gesetze/TKG/113a.html" target="_blank" title="&sect; 113a TKG: Speicherungspflichten f&uuml;r Daten">113a</a> und <a href="http://dejure.org/gesetze/TKG/113b.html" target="_blank" title="&sect; 113b TKG: Verwendung der nach &sect; 113a gespeicherten Daten">113b TKG</a>. Auf diese will die Musikindustrie aber gar nicht zugreifen. Die f&#252;r sie relevanten Verkehrsdaten besitze sie schon. Die Ermittlung der Bestandsdaten (siehe dazu <a href="http://dejure.org/gesetze/TKG/3.html" target="_blank" title="&sect; 3 TKG: Begriffsbestimmungen">§ 3 TKG</a>) bleibt davon unber&#252;hrt.</p>
<p>Auch wenn es den Datensch&#252;tzern und vielen missfallen wird, der Wortlaut des Gesetzes spricht eindeutig f&#252;r Herrn Gorny.</p>
]]></content:encoded>
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		<title>Eilantrag gegen Vorratsdatenspeicherung erfolgreich</title>
		<link>http://www.medien-gerecht.de/2008/03/19/eilantrag-gegen-vorratsdatenspeicherung-erfolgreich/</link>
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		<pubDate>Wed, 19 Mar 2008 08:22:26 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Meister</dc:creator>
				<category><![CDATA[Artikel]]></category>
		<category><![CDATA[Vorratsdatenspeicherung]]></category>

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		<description><![CDATA[Der Eilantrag, der mit der Massenverfassungsbeschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung abgegeben wurde ist nach ersten Medienberichten erfolgreich gewesen. Das vermag insbesondere vor dem neuen Grundrecht auf Gew&#228;hrleistung der Vertraulichkeit und Integrit&#228;t informationstechnischer Systeme nicht zu wundern.  Das Bundesverfassungsgericht hat jedoch nicht dem kompletten Antrag statt gegeben, also der Au&#223;ervollzugsetzung der §§ 113a und 113b TKG, sondern nur [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Der Eilantrag, der mit der Massenverfassungsbeschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung abgegeben wurde ist nach <a title="Vorratsdatenspeicherung gestoppt" href="http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,542335,00.html" target="_blank">ersten Medienberichten</a> erfolgreich gewesen.</p>
<p>Das vermag insbesondere vor dem neuen Grundrecht auf Gew&#228;hrleistung der Vertraulichkeit und Integrit&#228;t informationstechnischer Systeme <a title="medien-gerecht: Auf Wiedersehen Vorratsdatenspeicherung" href="http://www.medien-gerecht.de/2008/02/27/auf-wiedersehen-vorratsdatenspeicherung/" target="_self">nicht zu wundern</a>. </p>
<p>Das Bundesverfassungsgericht hat jedoch nicht dem kompletten Antrag statt gegeben, also der Au&#223;ervollzugsetzung der §§ <a href="http://dejure.org/gesetze/TKG/113a.html" target="_blank" title="&sect; 113a TKG: Speicherungspflichten f&uuml;r Daten">113a</a> und <a href="http://dejure.org/gesetze/TKG/113b.html" target="_blank" title="&sect; 113b TKG: Verwendung der nach &sect; 113a gespeicherten Daten">113b TKG</a>, sondern nur in Bezug auf letztere Vorschrift. Diese regelt in welchen F&#228;llen der Staat auf die gespeicherten Daten zugreifen darf. </p>
<p>Hier sah das Bundesverfassungsgericht die m&#246;gliche Gefahr eines Nachteils f&#252;r den B&#252;rger bis zur Entscheidung in der Hauptsache und setzte die Entscheidung aus.<a title="Bundesverfassungsgericht" href="http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rs20080311_1bvr025608.html" target="_blank"> Die Entscheidung ist hier abzurufen</a>.</p>
<p>Gedanken zur Entscheidungen gibt es:</p>
<ul>
<li><a href="http://www.medien-gerecht.de/2008/03/19/speicherungspflicht-kein-schwerwiegender-nachteil/">von mir auf dieser Seite</a></li>
<li>von der <a title="Herrschende Meinung" href="http://www.herrschendemeinung.de/index.php?/archives/362-VDS-BVerfG-gibt-Klage-gegen-Vorratsdatenspeicherung-teilweise-statt.html" target="_blank">herrschenden Meinung</a></li>
<li>im <a title="Lawgical zur Vorratsdatenspeicherung" href="http://www.lawgical.de/index.php?/entry/373-BVerfG-erlaesst-einstweilige-Anordnung-zur-Vorratsdatenspeicherung.html" target="_blank">Lawgical</a></li>
<li>in der <a href="http://netzpolitik.org/2008/auswirkungen-auf-auskunftsanspruch/" target="_blank">netzpolitik</a></li>
</ul>
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		<title>Auf Wiedersehen Vorratsdatenspeicherung</title>
		<link>http://www.medien-gerecht.de/2008/02/27/auf-wiedersehen-vorratsdatenspeicherung/</link>
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		<pubDate>Wed, 27 Feb 2008 10:12:08 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Meister</dc:creator>
				<category><![CDATA[Artikel]]></category>
		<category><![CDATA[Bundesverfassungsgericht]]></category>
		<category><![CDATA[Online-Durchsuchung]]></category>
		<category><![CDATA[Vorratsdatenspeicherung]]></category>

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		<description><![CDATA[Das Bundesverfassungsgericht hat heute das Verfassungsschutzgesetz von Nordrhein-Westfalen hinsichtlich der Online-Durchsuchung gekippt. Dabei hat das Gericht in der 105 Seiten starken Entscheidung ein neues Grundrecht herausgearbeitet, da das Verfassungsgericht bislang den Schutz in diesem Bereich nicht ausreichend gest&#228;rkt hatte, wie es selbstkritisch feststellte. Das Grundrecht auf Gew&#228;hrleistung der Vertraulichkeit und Integrit&#228;t informationstechnischer Systeme sch&#252;tzt den [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Das Bundesverfassungsgericht hat heute das Verfassungsschutzgesetz von Nordrhein-Westfalen hinsichtlich der <a href="http://lawgical.jura.uni-sb.de/index.php?/entry/364-BVerfG-kippt-Online-Durchsuchung-in-NRW.html">Online-Durchsuchung gekippt</a>. Dabei hat das Gericht in der <a href="http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rs20080227_1bvr037007.html">105 Seiten starken Entscheidung</a> ein neues Grundrecht herausgearbeitet, da das Verfassungsgericht bislang den Schutz in diesem Bereich nicht ausreichend gest&#228;rkt hatte, wie es <a href="http://www.herrschendemeinung.de/index.php?/archives/351-BVerfG-Online-Durchsuchung-ist-null-und-nichtig!.html">selbstkritisch</a> feststellte.</p>
<p>Das Grundrecht auf Gew&#228;hrleistung der Vertraulichkeit und Integrit&#228;t informationstechnischer Systeme sch&#252;tzt den B&#252;rger vor Ma&#223;nahmen des Staates, die Eingriffserm&#228;chtigung Systeme erfassen, die allein oder in ihren technischen Vernetzungen personenbezogene Daten Betroffenen in einem Umfang erm&#246;glichen und einen Einblick in wesentliche Teile seiner Lebensgestaltung oder ein aussagekr&#228;ftiges Bild seiner Pers&#246;nlichkeit enthalten.</p>
<p>Damit ist eine heimliche Online-Durchsuchung nur noch dann verfassungsrechtlich zul&#228;ssig, wenn tats&#228;chliche Anhaltspunkte f&#252;r eine konkrete Gefahr f&#252;r ein &#252;berragend wichtiges Rechtsgut besteht. </p>
<p>Wie der Pr&#228;sident des Bundesverfassungsgerichtes Papier in der Verk&#252;ndung verdeutlichte, werden nicht nur die Daten gesch&#252;tzt, die der Nutzer/B&#252;rger selbst anlegt, sondern auch jene Daten, die von dem informationstechnischen System automatisch und ohne den ausdr&#252;cklichen Willen des Benutzers R&#252;ckschl&#252;sse auf die Pers&#246;nlichkeit des Nutzers zulassen.</p>
<p>Diese Passage d&#252;rfte er f&#252;r seine kommende Entscheidung zur Vorratsdatenspeicherung einfach via Copy&#038;Paste &#252;bernehmen, denn genau das Ziel der Vorratsdatenspeicherung widerstrebt damit dem neuen Grundrecht. Dies wird zwar nicht schrankenlos gew&#228;hrleistet, aber es d&#252;rfte f&#252;r die Vorratsdatenspeicherung damit eine un&#252;berwindbare H&#252;rde sein.</p>
<p>Auf Wiedersehen Vorratsdatenspeicherung!</p>
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		<title>Betreiber offener WLANs m&#252;ssen Vorratsdaten speichern</title>
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		<pubDate>Sat, 05 Jan 2008 12:02:59 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Meister</dc:creator>
				<category><![CDATA[Artikel]]></category>
		<category><![CDATA[Vorratsdatenspeicherung]]></category>
		<category><![CDATA[WLAN]]></category>

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		<description><![CDATA[Nun ist das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung seit vergangenen Dienstag (vorerst) in Kraft. F&#252;r viele B&#252;rger &#228;ndert sich in sofern nichts, dass sie dadurch keine besonderen Pflichten auferlegt bekommen haben, sondern ihre Daten 6 Monate f&#252;r die Beh&#246;rden von den Betreibern gespeichert werden m&#252;ssen. Es empfiehlt sich daher &#252;ber Sicherheitsvorkehrungen wie verschl&#252;sselte E-Mail etc. nachzudenken. Eine [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Nun ist das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung seit vergangenen Dienstag (vorerst) in Kraft. F&#252;r viele B&#252;rger &#228;ndert sich in sofern nichts, dass sie dadurch keine besonderen Pflichten auferlegt bekommen haben, sondern ihre Daten 6 Monate f&#252;r die Beh&#246;rden von den Betreibern gespeichert werden m&#252;ssen. Es empfiehlt sich daher &#252;ber Sicherheitsvorkehrungen wie verschl&#252;sselte E-Mail etc. nachzudenken.</p>
<p>Eine mehr oder weniger ungeahnte Auswirkung hat das Gesetz aber, sobald jemand sein heimisches WLAN &#246;ffentlich mit allen dauerhaft teilt. Denn dann handelt es sich bei dem Bereitstellen des Internetzugangs um eine im Sinne des TKG gesch&#228;ftsm&#228;&#223;ig (da nachhaltige) T&#228;tigkeit. </p>
<p>Der Betreiber des offenen WLANs ist damit nach <a href="http://dejure.org/gesetze/TKG/113a.html" target="_blank" title="&sect; 113a TKG: Speicherungspflichten f&uuml;r Daten">§ 113a TKG</a> (siehe <a href="http://www.bgblportal.de/BGBL/bgbl1f/bgbl107s3198.pdf">BGBL</a>) verpflichtet die Daten seiner Nutzer zu protokollieren und 6 Monate zu speichern und anschlie&#223;end l&#246;schen. Tut er dies nicht begeht er eine Ordnungwidrigkeit nach <a href="http://dejure.org/gesetze/TKG/149.html" target="_blank" title="&sect; 149 TKG: Bu&szlig;geldvorschriften">§ 149 TKG</a>, die mit einem Bu&#223;geld von bis zu 500.000,- Euro belegt werden kann. </p>
<p>(So auch Gerrit Hornung, <em>Wireless und speicherpflichtig? Die Vorratsdatenspeicherung und der Betrieb von W-LAN-Systemen</em>, MMR Heft 12 2007, XIII)</p>
<p>Nachtrag: Nach <a href="http://dejure.org/gesetze/TKG/150.html" target="_blank" title="&sect; 150 TKG: &Uuml;bergangsvorschriften">§ 150 Abs. 12d TKG</a> sind Anbieter eines Internetzugangs, E-Mail oder Internettelfonie sp&#228;testens ab dem 01.01.2009 verpflichtet, die oben beschriebenen gesetzlichen Pflichten zur Vorratsdatenspeicherung  zu  erf&#252;llen. Insofern besteht eine &#220;bergangszeit sich als Privatperson entweder daf&#252;r zu r&#252;sten oder sein Netz zu schlie&#223;en.</p>
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