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	<title>medien–gerecht &#187; Strafrecht</title>
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	<description>Im Spannungsfeld zwischen Medien und Recht</description>
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		<title>Revision im Pascal-Prozess gegen vier der Angeklagten</title>
		<link>http://www.medien-gerecht.de/2008/04/25/revision-im-pascal-prozess-gegen-vier-der-angeklagten/</link>
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		<pubDate>Fri, 25 Apr 2008 13:06:30 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Meister</dc:creator>
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		<category><![CDATA[BGH]]></category>
		<category><![CDATA[Saarland]]></category>
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		<description><![CDATA[Die StA Saarbr&#252;cken hat gegen vier der im spektakul&#228;ren Pascal-Prozess Freigesprochenen Revision eingelegt. Dabei handelt es sich um die Hauptverd&#228;chtigen rund um die Wirtin der Tosa-Klause Christa W, berichtet u.a. der Saarl&#228;ndische Rundfunk. F&#252;r die &#252;brigen Angeklagten ist der Freispruch des Saarbr&#252;cker Landgerichts damit rechtskr&#228;ftig. Die Staatsanwaltschaft r&#252;gt in ihrer Revisionsbegr&#252;ndung, dass das Schwurgericht die [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die StA Saarbr&#252;cken hat gegen vier der im spektakul&#228;ren Pascal-Prozess Freigesprochenen Revision eingelegt. Dabei handelt es sich um die Hauptverd&#228;chtigen rund um die Wirtin der Tosa-Klause Christa W, berichtet <a href="http://www.pr-inside.com/de/staatsanwaltschaft-ruegt-beweisfuehrung-im-r556964.htm" target="_blank">u.a.</a> der <a href="http://www.sr-online.de/nachrichten/30/" target="_blank">Saarl&#228;ndische Rundfunk</a>. F&#252;r die &#252;brigen Angeklagten ist der Freispruch des Saarbr&#252;cker Landgerichts damit rechtskr&#228;ftig.</p>
<p>Die Staatsanwaltschaft r&#252;gt in ihrer Revisionsbegr&#252;ndung, dass das Schwurgericht die Anforderungen an die Beweisf&#252;hrung &#252;berspannt habe, indem sie verschiedene Ma&#223;st&#228;be angesetzt habe. Sollte der BGH die Auffassung der Staatsanwaltschaft teilen, w&#252;rde der Prozess vor dem Landgericht Saarbr&#252;cken gegen die vier Angeklagten vor einer anderen Kammer wieder aufgenommen werdne.</p>
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		<title>Urteilsverk&#252;ndung im Pascalprozess</title>
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		<pubDate>Fri, 07 Sep 2007 08:40:29 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Meister</dc:creator>
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		<description><![CDATA[In einer knappen halben Stunde ist die Urteilsverk&#252;ndung im Pascalprozess vor dem LG Saarbr&#252;cken. Die Angeklagten d&#252;rften mit niedrigen Strafen und/oder Freispruch davonkommen. Zuviel ist in diesem Verfahren geschludert worden und falsch gegangen. Hinzukommt, dass ohne Leiche die Sache von Anfang an nicht leicht war. Mal sehen was f&#252;r ein Medienrummel gleich wieder vor dem [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In einer knappen halben Stunde ist die Urteilsverk&#252;ndung im Pascalprozess vor dem LG Saarbr&#252;cken. Die Angeklagten d&#252;rften mit niedrigen Strafen und/oder Freispruch davonkommen. Zuviel ist in diesem Verfahren geschludert worden und falsch gegangen. Hinzukommt, dass ohne Leiche die Sache von Anfang an nicht leicht war.</p>
<p>Mal sehen was f&#252;r ein Medienrummel gleich wieder vor dem Gericht tobt. Schon seit Tagen sind die hei&#223;begehrten Parkpl&#228;tze um das Landgericht als m&#246;gliche Standorte f&#252;r &#220;bertragungswagen gekennzeichnet. </p>
<p>Nachtrag: Wie zu erwarten war, wurden alle Angeklagten frei gesprochen. In dubio, pro reo.</p>
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		<title>2 Jahre Freiheitsstrafe auf Bew&#228;hrung und 360 Tagess&#228;tze Geldstrafe</title>
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		<pubDate>Thu, 25 Jan 2007 18:17:38 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Meister</dc:creator>
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		<category><![CDATA[Journalismus]]></category>
		<category><![CDATA[Strafrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Urteil]]></category>

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		<description><![CDATA[So wird in allen Medien der Tenor des Urteils gegen den ehmaligen VW-Personalchef Peter Hartz wiedergegeben. Dabei scheint § 54 StGB im kleinen Juralexikon f&#252;r Journalisten nicht vermerkt zu sein. Der Tenor lautet wohl: 2 Jahre Freiheitsstrafe auf Bew&#228;hrung mit einer Auflage von 360 Tagess&#228;tzen à 1600 Euro. Damit ist das Gericht dem Antrag des [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>So wird in allen Medien der Tenor des Urteils gegen den ehmaligen VW-Personalchef Peter Hartz wiedergegeben. Dabei scheint <a href="http://dejure.org/gesetze/StGB/54.html" target="_blank" title="&sect; 54 StGB: Bildung der Gesamtstrafe">§ 54 StGB</a> im kleinen Juralexikon f&#252;r Journalisten nicht vermerkt zu sein.</p>
<p>Der Tenor lautet wohl: 2 Jahre Freiheitsstrafe auf Bew&#228;hrung mit einer Auflage von 360 Tagess&#228;tzen à 1600 Euro. </p>
<p>Damit ist das Gericht dem Antrag des Hartz&#8217;schen Verteidigers Justizrat Dr. Egon M&#252;ller und der Staatsanwaltschaft gefolgt.</p>
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		<title>§ 153a StPO: Verfahrensabk&#252;rzung f&#252;r die Reichen und M&#228;chtigen?</title>
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		<pubDate>Fri, 24 Nov 2006 17:51:53 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Meister</dc:creator>
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		<category><![CDATA[Strafrecht]]></category>

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		<description><![CDATA[&#220;berraschend wurde heute bekannt, dass die Neuauflage des Mannesmann-Prozesses ein j&#228;hes Ende finden k&#246;nnte, bevor der Prozess wieder ins Rollen kommt. Verteidiger und Staatsanwaltschaft sollen sich dar&#252;ber geeinigt haben den Prozess nach § 153a StPO einzustellen. Voraussetzung f&#252;r eine solche Einstellung ist die Beseitigung des &#246;ffentlichen Interesse, das in der Regel durch die Zahlung einer [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>&#220;berraschend wurde heute bekannt, dass die Neuauflage des Mannesmann-Prozesses ein j&#228;hes Ende finden k&#246;nnte, bevor der Prozess wieder ins Rollen kommt. Verteidiger und Staatsanwaltschaft sollen sich dar&#252;ber geeinigt haben den Prozess nach <a href="http://bundesrecht.juris.de/stpo/__153a.html" target="_Blank">§ 153a StPO</a> einzustellen. Voraussetzung f&#252;r eine solche Einstellung ist die Beseitigung des &#246;ffentlichen Interesse, das in der Regel durch die Zahlung einer entsprechend hohen Geldsumme (v&#246;llig legal) einhergeht. </p>
<p>Spektakul&#228;rstes Beispiel in der j&#252;ngsten Vergangenheit war die Einstellung des Verfahrens gegen Helmut Kohl bez&#252;glich der Spendenaffaire der CDU. Wie auch schon bei Kohl hinterl&#228;sst auch jetzt die Einstellung nach <a href="http://dejure.org/gesetze/StPO/153a.html" target="_blank" title="&sect; 153a StPO">§ 153a StPO</a> besonders f&#252;r den Nicht-Juristen oft einen faden Beigeschmack. Schlie&#223;lich hat es den Anschein, als w&#252;rden sich die Beschuldigten freikaufen. W&#228;re man unschuldig, w&#252;rde man gar nicht soweit gehen. </p>
<p>Aber gerade in komplizierten Steuerprozessen, wo die Rechtslage ungewiss und schwer beweisbar ist, ziehen sich die Verfahren hin und werden durch alle Instanzen durchgefochten. Der finanzkr&#228;ftige und/oder m&#228;chtige Beschuldigte steht dann vor der Wahl sich lange Prozesse mit Verdienstausfall und teuren Anwaltskosten zu leisten oder ob es nicht g&#252;nstiger ist die von der Staatsanwaltschaft bestimmte Geldsumme f&#252;r die Einstellung zu bezahlen. Dies ist sorgt dann zwar punktuell f&#252;r ein gr&#246;&#223;eres Medienaufsehen, ist aber letztendlich doch &#8220;billiger&#8221;. Da die Summen h&#228;ufig an die Staatskasse gehen, ist diese ebenfalls erfreut.</p>
<p>Einzig auf der Strecke bleibt die Wahrheitsfindung. War es nun rechtm&#228;&#223;ig oder nicht?</p>
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		<title>&#8220;Raubkopieren&#8221; ist eine schwere Straftat?</title>
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		<pubDate>Tue, 17 Oct 2006 08:55:38 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Meister</dc:creator>
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		<category><![CDATA[Strafrecht]]></category>

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		<description><![CDATA[Dieser Auffassung scheint G&#252;nther Krings zu sein. Er ist CDU-Berichterstatter des Ausschusses zum &#8220;zweiten Korb&#8221; der Urheberrechtsreform. Dort hat er nun gefordert, dass die im Rahmen der Verbindungsprotokollierung nach § 110 TKG und der Telekommunikations&#252;berwachungsverordnung gewonnen Daten auch zur Aufkl&#228;rung von &#8220;Copyright-Verletzungen&#8221; verwendet werden sollen. Dies stie&#223; bei den Mitgliedern des Ausschusses anderer Parteien teilweise [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Dieser Auffassung scheint G&#252;nther Krings zu sein. Er ist CDU-Berichterstatter des Ausschusses zum &#8220;zweiten Korb&#8221; der Urheberrechtsreform. Dort hat er nun gefordert, dass die im Rahmen der Verbindungsprotokollierung nach <a href="http://bundesrecht.juris.de/tkg_2004/__110.html" target="_Blank">§ 110 TKG</a> und der <a href=http://bundesrecht.juris.de/tk_v_2005/__1.html target="_Blank">Telekommunikations&#252;berwachungsverordnung</a> gewonnen Daten auch zur Aufkl&#228;rung von &#8220;Copyright-Verletzungen&#8221; verwendet werden sollen.</p>
<p>Dies stie&#223; bei den Mitgliedern des Ausschusses anderer Parteien teilweise auf heftigen Widerstand. So merkte der Vertreter der Gr&#252;nen Jerzey Montag zu Recht an, dass die Urheberrechtsverletzung damit zu einer schweren Straftat w&#252;rde. Denn nur solche umfasst derzeit der <a href="http://bundesrecht.juris.de/stpo/__100a.html" target="_Blank">§ 100a StPO</a>, auf Grund derer die Verbindungsdaten von den Strafverfolgungsbeh&#246;rden verwertet werden d&#252;rfen.</p>
<p>Wenn man sich mal in Erinnerung ruft, dass bis vor Kurzem noch die Einf&#252;hrung einer Bagatellklausel denkbar war, dann ist dies eine radikale Kurs&#228;nderung. </p>
<p>Aber dem Herrn CDU-Berichterstatter sollte man vielleicht raten weniger amerikanische Krimiserien zu schauen bzw. weniger dem Pl&#228;rren der Lobbyisten zuzuh&#246;ren. Dann w&#252;rde er vielleicht auch sachlich verstehen, was sich hinter seinen markigen (und falschen) Begriffen der &#8220;Raubkopierer&#8221; und &#8220;Copyright-Verletzung&#8221; in Wirklichkeit verbirgt.</p>
<p>(<i>gefunden bei <a href="http://www.heise.de/newsticker/meldung/79562" target="_Blank">heise</a></i>)</p>
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		<title>Verkauf von Anti-Nazi Symbolen ist strafbar</title>
		<link>http://www.medien-gerecht.de/2006/09/30/verkauf-von-anti-nazi-symbolen-ist-strafbar/</link>
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		<pubDate>Sat, 30 Sep 2006 07:24:32 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Meister</dc:creator>
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		<category><![CDATA[Strafrecht]]></category>

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		<description><![CDATA[In einem Aufsehen erregenden Prozess hat das Landgericht Stuttgart nun das Urteil gesprochen. Der Verkauf von T-Shirts, f&#252;r den Protest gegen Rechts gedacht, auf denen Hakenkreuze oder &#228;hnliche Symbole dargestellt sind, ist strafbar. Daran &#228;ndert auch nichts, wenn die Symole durchgestrichen oder von einer Faust zertr&#252;mmert werden. Gerade nach den letzten Landtagswahlen sorgt ein solches [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In einem Aufsehen erregenden Prozess hat das Landgericht Stuttgart nun das Urteil gesprochen. Der Verkauf von T-Shirts, f&#252;r den Protest gegen Rechts gedacht, auf denen Hakenkreuze oder &#228;hnliche Symbole dargestellt sind, ist strafbar. Daran &#228;ndert auch nichts, wenn die Symole durchgestrichen oder von einer Faust zertr&#252;mmert werden.</p>
<p>Gerade nach den letzten Landtagswahlen sorgt ein solches Urteil in der Bev&#246;lkerung f&#252;r Unverst&#228;ndnis und gro&#223;e Beliebtheit in den Medien. Dabei l&#228;sst sich die Frage juristisch durchaus stellen, denn die Verwendung des in den Tatbestand von <a href="http://dejure.org/gesetze/StGB/86a.html" target="_blank" title="&sect; 86a StGB: Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen">§ 86a StGB</a> fallenden Symbols kann hier wohl nicht abgestritten werden. Es stellt sich allerdings die berechtigte Frage, ob dies alleine schon ausreicht um die Strafbarkeit zu begr&#252;nden. Die Nutzung verfassungsfeindlicher Symbole durch die Antifa-Bewegung wurde zumindest von den f&#252;hrenden StGB-Kommentaren nicht sonderlich thematisiert. In fr&#252;heren Urteilen (u.a. vom OLG Stuttgart) wurde eine Verwendung solcher Kennzeichen zur Satire zB als nicht tatbestandsm&#228;&#223;ig erkl&#228;rt.</p>
<p>Es stellt sich jedoch die Frage, ob diese Auseinandersetzung &#252;berhaupt streitentscheidend ist. Schlie&#223;lich gilt bei <a href="http://dejure.org/gesetze/StGB/86a.html" target="_blank" title="&sect; 86a StGB: Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen">§ 86a StGB</a> ebenfalls die Sozialad&#228;quanzklausel von <a href="http://dejure.org/gesetze/StGB/86.html" target="_blank" title="&sect; 86 StGB: Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen">§ 86 StGB</a>. Danach ist eine Strafbarkeit (ausnahmsweise) nicht gegeben, wenn das Kennzeichen im Rahmen staatsb&#252;rgerlicher Aufkl&#228;rung oder Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen eingesetzt wird. Ist aber nicht gerade das, das erkl&#228;rte Ziel dieser T-Shirts?</p>
]]></content:encoded>
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