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	<title>medien–gerecht &#187; Recht</title>
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	<description>Im Spannungsfeld zwischen Medien und Recht</description>
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		<title>Google StreetView &#8211; Jetzt doch wieder b&#246;se?</title>
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		<pubDate>Mon, 01 Mar 2010 22:14:17 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Meister</dc:creator>
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		<category><![CDATA[Datenschutz]]></category>
		<category><![CDATA[Google StreetView]]></category>
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		<category><![CDATA[Persönlichkeitsrechte]]></category>
		<category><![CDATA[Politik]]></category>
		<category><![CDATA[Recht]]></category>

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		<description><![CDATA[Ein altes Sprichwort sagt bekanntlich: 3 Juristen &#8211; 5 Meinungen. Es ist daher eigentlich wenig verwunderlich, dass knapp eine Woche nach dem Gutachten f&#252;r Google nun ein Gutachten f&#252;r die Landesregierung Rheinland-Pfalz die entgegengesetzte Meinung vertritt. Daneben gibt es eine Reihe von (wildgewordenen? ahnungslosen? overprotective?) Politikern, die anl&#228;sslich der Cebit diese Rechtsgutachten aufgreifen und best&#228;tigen, [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Ein altes Sprichwort sagt bekanntlich: 3 Juristen &#8211; 5 Meinungen. Es ist daher eigentlich wenig verwunderlich, dass knapp eine Woche nach dem <a href="http://www.medien-gerecht.de/2010/02/25/google-streetview-kein-fall-fuer-die-datenschuetzer/" target="_blank">Gutachten f&#252;r Google</a> nun ein <a href="http://www.rlp.de/no_cache/aktuelles/presse/einzelansicht/archive/2010/m%20arch/article/google-street-view/" target="_blank">Gutachten f&#252;r die Landesregierung Rheinland-Pfalz</a> die entgegengesetzte Meinung vertritt. Daneben gibt es eine <a href="http://www.heise.de/newsticker/meldung/Aigner-warnt-vor-Marktmacht-von-IT-Firmen-942519.html" target="_blank">Reihe von (wildgewordenen? ahnungslosen? overprotective?) Politikern</a>, die anl&#228;sslich der Cebit diese Rechtsgutachten aufgreifen und best&#228;tigen, was doch alle insgeheim alle wu&#223;ten: Google ist b&#246;se und mit StreetView wird Deutschland jeglicher Privatsph&#228;re und Geheimnisse beraubt.</p>
<p>Vielleicht versuchen die Politiker mit ihrem lauten Get&#246;se gegen &#8220;die b&#246;sen IT-Firmen&#8221;, die die armen B&#252;rger ausspionieren, aber auch nur dar&#252;ber hinweg zu t&#228;uschen, dass sie selbst die eigenen Hausaufgaben jahrzehntelang vernachl&#228;ssigt haben. Das Bundesdatenschutzgesetz etwa ist ein veralterter l&#246;chriger Flickenteppich, der mit dem verfassungsrechtlichen Gebot der Klarheit des Gesetzes wenig zu tun hat und auf die Zeiten &#8220;Post Web 2.0&#8243; so gut passt, wie das Reitgeschirr einer Postkutsche an einem Formel-1 Boliden.</p>
<p>Aber zur&#252;ck zu dem neuen StreetView Gutachten. Das Gutachten kommt, sofern ich die eher kurze Pressemitteilung richtig verstehe, zu &#252;beraus interessanten Ergebnissen:</p>
<blockquote><p>Aufnahmen und Abbildungen von Stra&#223;enansichten nur bis zu einer H&#246;he von zwei Metern anfertigen.</p></blockquote>
<p>Das klingt soweit ganz einleuchtend, wenn man dabei etwa an die Panoramafreiheit aus <a href="http://dejure.org/gesetze/UrhG/59.html" target="_blank" title="&sect; 59 UrhG: Werke an &ouml;ffentlichen Pl&auml;tzen">§ 59 UrhG</a> denkt oder aber auch bestimmte Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zu den Pers&#246;nlichkeitsrechten, wo der Blick &#252;ber den Zaun eine solche Verletzung darstellen kann. Aber:</p>
<blockquote><p>Die Aufnahmen und Abbildungen von Stra&#223;enansichten oberhalb der &#252;blichen Augenh&#246;he (cirka zwei Meter, da Passagiere in Autos und Bussen diese Augenh&#246;he erreichen k&#246;nnen) sind sowohl aus pers&#246;nlichkeits- als auch<strong> datenschutzrechtlichen Gr&#252;nden</strong> unzul&#228;ssig.</p></blockquote>
<p>Da muss ich sagen, bin ich doch etwas baff. Es gibt eine datenschutzrechtliche Norm, die das Fotografieren aus einer H&#246;he von mehr als 2m untersagt? Meines Wissens ist f&#252;r eine Anwendung datenschutzrechtlicher Vorschriften entscheidend, ob im konkreten Fall personenbezogene Daten verarbeitet  werden. Die H&#246;he aus der die Kamera ein Foto knipst, ist datenschutzrechtlich v&#246;llig irrelevant und kann daher nicht ab einer bestimmten Grenze die Datenverarbeitung generell unzul&#228;ssig werden lassen.</p>
<p>Es folgen weitere Ausf&#252;hrungen, die den Annahmen des Google Gutachten entsprechen: Gesichter und Kennzeichen m&#252;ssen als personenenbezogene Daten entsprechend anonymisiert werden bzw. auf Widerspruch des Betroffenen umgehend gel&#246;scht werden. Insoweit also kein Widerspruch und absolut korrekt. Doch anders als f&#252;r die Hannoveraner Rechtsinformatiker gelten bei den Kollegen aus Karlsruhe wohl andere Ma&#223;st&#228;be was alles personenbezogene Daten sind:</p>
<blockquote><p>Ansichten von Ein- oder kleineren Mehrfamilienh&#228;usern, von gr&#246;&#223;eren Mehrfamilienh&#228;usern mit individualisierenden Eigenschaften sowie von Geb&#228;uden in l&#228;ndlichen Gegenden d&#252;rfen grunds&#228;tzlich nicht von Google Street View fotografiert und im Internet verbreitet werden. Ansichten von Mehrfamilienh&#228;usern ohne individualisierende Eigenschaften d&#252;rfen grunds&#228;tzlich fotografiert und im Internet einer breiten &#214;ffentlichkeit zug&#228;nglich gemacht werden.</p></blockquote>
<p>Zu gerne w&#252;rde ich gerade in diesem Aspekt das ganze Gutachten lesen und verstehen. Denn das BDSG bestimmt in <a href="http://dejure.org/gesetze/BDSG/3.html" target="_blank" title="&sect; 3 BDSG: Weitere Begriffsbestimmungen">§ 3 Abs. 1 BDSG</a> was personenbezogene Daten sind: &#8220;Einzelangaben &#252;ber pers&#246;nliche oder sachliche Verh&#228;ltnisse einer bestimmten oder bestimmbaren nat&#252;rlichen Person.&#8221; Inwiefern lassen die Fassade eines Einfamilienhauses und dessen Gestaltung (in Abweichung zu einem Wohnblock in Berlin-Marzahn) f&#252;r Google oder selbst f&#252;r andere Betrachter erkennen, wer darin wohnt? Der Hinweis auf die l&#228;ndlichen Gegenenden l&#228;sst mich eher darauf schlie&#223;en, dass hier gemeint sein k&#246;nnte, dass der Betrachter ein Haus erkennt von dem er wei&#223;, wem es geh&#246;rt. Google, als verarbeitende Stelle, wird anhand der Fassade eines Hauses aber wohl kaum erkennen k&#246;nnen, wer dort wohnt  (egal ob Villa, Bauernhof oder Wohnblock). Doch genau darauf kommt es nach BDSG aber gerade an.</p>
<p>Das rechtliche Tauziehen um eine korrekte Einordnung um Google StreetView wird als noch eine Weile andauern. Das Get&#246;se wohl auch.</p>
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		<title>iphone-ungerecht?</title>
		<link>http://www.medien-gerecht.de/2007/11/19/iphone-ungerecht/</link>
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		<pubDate>Mon, 19 Nov 2007 22:19:02 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Meister</dc:creator>
				<category><![CDATA[Artikel]]></category>
		<category><![CDATA[iPhone]]></category>
		<category><![CDATA[Recht]]></category>

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		<description><![CDATA[Der heutige Tag muss zumindest f&#252;r Presseabteilungen von Apple und Telekom nicht besonders erfreulich gewesen sein. Vodafone hat eine Einstweilige Verf&#252;gung gegen die Telekom erwirkt, die Exklusivbindung zwischen Apple und T-Mobile versto&#223;e gegen das Wettbewerbsrecht. Das LG Hamburg hat sich jedenfalls weder mit Verf&#252;gungsanspruch noch -grund schwer gemacht. B&#246;se Zungen w&#252;rden sagen, das tut es [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Der heutige Tag muss zumindest f&#252;r Presseabteilungen von Apple und Telekom nicht besonders erfreulich gewesen sein.</p>
<p><a href="http://www.heise.de/newsticker/meldung/99243">Vodafone hat eine Einstweilige Verf&#252;gung gegen die Telekom erwirkt</a>, die Exklusivbindung zwischen Apple und T-Mobile versto&#223;e gegen das Wettbewerbsrecht. Das LG Hamburg hat sich jedenfalls weder mit Verf&#252;gungsanspruch noch -grund schwer gemacht. B&#246;se Zungen w&#252;rden sagen, das tut es nie. </p>
<p>Dennoch k&#246;nnte der nun folgende Prozess zu einem gro&#223;en Eklat f&#252;hren. Mal angenommen, das LG Hamburg (und die Instanzenz&#252;ge) kommen zu dem Ergebnis, dass die Exklusivbindung eines Ger&#228;tes an eine bestimmte Dienstleistung unlauterer Wettbewerb bzw. eine unlautere Absprache darstelle, dann d&#252;rfte das zumindest f&#252;r die Telekom nicht sehr erfreulich sein. Es h&#228;tte zumindest eine verbraucherfreundliche harmonisierende Wirkung in Europa zur Folge. Vodafone wird aber wohl kaum das Wohl des eigenen Kunden im Sinn gehabt haben.</p>
<p><a href="http://www.heise.de/newsticker/meldung/99220">Auf der anderen Seite wurde heute Ger&#252;chte gestreut</a>, dass das iPhone angeblich die IMEI eines Telefons zwingend erfordere um gewisse Dienste von Apple (Aktienkurse und Wetter) abzufragen. Da Apple bislang nicht mit verbraucherfreundlichen Datenschutzerkl&#228;rungen aufgefallen ist, h&#228;tte dies wiederum f&#252;r Apple kostspielige Folgen gehabt, h&#228;tte es sich als wahr herausgestellt. Die IMEI ist in dem Fall wie eine statische IP ein personenbezogenes Datum sein.</p>
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