Der BGH hat heute eine Unterlassensklage gegen den Onlinevideorekorder Shift.TV für zulässig erklärt. Der BGH analysierte dabei zwei unterschiedliche Methoden, die bei solche Geschäftsmodellen in Betracht kommen, die manuelle Aufnahme für einen Dritten und die automatisierte Aufnahme, die durch den Kunden angestoßen wird. Der erste Fall ist dabei eindeutig eine Verletzung von Urheberrechten, da die [...]
medien-gerecht gezwitschert:
- Der Glitzerfummel von Ivy bei #thevoiceofgermany geht gar nicht. 8 mins ago
- #ACTA ad acta :o) 6 hrs ago
- Die Stadt Stuttgart installiert auf meiner täglichen Rennstrecke (B27) 4 neue Blitzer... http://t.co/hNQisHSC #rasertweet 11 hrs ago
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