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	<title>medien–gerecht &#187; Grass</title>
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	<description>Im Spannungsfeld zwischen Medien und Recht</description>
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		<title>Grasses Urheberrecht</title>
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		<pubDate>Sat, 07 Oct 2006 10:30:45 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Meister</dc:creator>
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		<category><![CDATA[Grass]]></category>
		<category><![CDATA[Urheberrecht]]></category>

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		<description><![CDATA[G&#252;nter Grass hat der FAZ eine einstweilige Unterlassungserkl&#228;rung zukommen lassen. Grund daf&#252;r sind die in der FAZ ver&#246;ffentlichten Briefe an den ehemaligen Wirtschaftsminister Karl Schiller &#252;ber dessen NS-Vergangenheit. Grass macht damit eine Kehrtwende, nachdem er die FAZ nutzte um exklusiv &#252;ber seine eigene NS-Vergangenheit zu berichten. Das genau diese Zeitung jetzt aufzeigt, wie scheinheilig Grass [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>G&#252;nter Grass hat der FAZ eine einstweilige Unterlassungserkl&#228;rung zukommen lassen. Grund daf&#252;r sind die in der FAZ ver&#246;ffentlichten Briefe an den ehemaligen Wirtschaftsminister Karl Schiller &#252;ber dessen NS-Vergangenheit. Grass macht damit eine Kehrtwende, nachdem er die FAZ nutzte um exklusiv &#252;ber seine eigene NS-Vergangenheit zu berichten. Das genau diese Zeitung jetzt aufzeigt, wie scheinheilig Grass selbst in der Vergangenheit war, will der ehm. SS-Soldat und Nobelpreistr&#228;ger nun mit der rechtlichen Keule des Urheberrechts totschlagen.</p>
<p>Allerdings ist es durchaus zweifelhaft, ob hier Urheberrechtsschutz greift. Die FAZ macht geltend, dass ein &#252;bergeordentes &#246;ffentliches Interesse an den Briefen besteht. Au&#223;erdem seien die Briefe nicht an Schiller privat sondern an seine Dienstanschrift gegangen. Die Briefe schlummerten daher auch seit Jahren im Bundesarchiv Koblenz, wo sie ein Politikwissenschaftler f&#252;r seine Dissertation ausgrub.  Bleibt die Frage, ob G&#252;nter Grass der Verwertung zustimmen musste oder nicht. Auch wenn die Briefe urheberrechtlichen Schutz genie&#223;en, sollte Grass vielleicht mal einen Blick in <a href="http://bundesrecht.juris.de/urhg/__50.html">§ 50 UrhG</a> schauen. Und dass seine SS-Vergangenheit Tagesereignis ist, kann wohl kaum bestritten werden, oder wird sein Buch nicht auf der Buchmesse angepriesen?</p>
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