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	<title>medien–gerecht &#187; Google</title>
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	<description>Im Spannungsfeld zwischen Medien und Recht</description>
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		<title>Google Analytics ist datenschutzkonform nutzbar!?</title>
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		<pubDate>Thu, 15 Sep 2011 08:45:45 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Meister</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Es ist eine kleine, jedenfalls unerwartete Sensation. Der Hamburgische Datenschutzbeauftragte Caspar best&#228;tigt, dass Google Analytics nach weiteren Anpassungen datenschutzkonform nutzbar ist. Damit geht ein langes Ringen zwischen Google und den Datensch&#252;tzern zu ende. Was war der Vorwurf und wie ist er nun gel&#246;st worden? Google Analytics wurden drei Dinge vorgeworfen: Einerseits IP-Adressen ohne die nach [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Es ist eine kleine, jedenfalls unerwartete Sensation. Der <a href="http://www.datenschutz-hamburg.de/news/detail/article/beanstandungsfreier-betrieb-von-google-analytics-ab-sofort-moeglich.html?tx_ttnews%5BbackPid%5D=170&amp;cHash=09e1cbe956f62edb1e9f0386b4ca78f5">Hamburgische Datenschutzbeauftragte Caspar best&#228;tigt,</a> dass <a href="http://conversionroom-de.blogspot.com/2011/09/deutsche-datenschutzbehorden-bestatigen.html">Google Analytics nach weiteren Anpassungen datenschutzkonform nutzbar</a> ist. Damit geht ein langes Ringen zwischen Google und den Datensch&#252;tzern zu ende.</p>
<p>Was war der Vorwurf und wie ist er nun gel&#246;st worden?</p>
<p>Google Analytics wurden drei Dinge vorgeworfen: Einerseits IP-Adressen ohne die nach Ansicht der Aufsichtsbeh&#246;rden erforderlichen Einwilligung in die USA zu &#252;bermitteln. Andererseits war der Vorwurf, Google w&#252;rde Profile im Sinne von <a href="http://dejure.org/gesetze/TMG/15.html" target="_blank" title="&sect; 15 TMG: Nutzungsdaten">§ 15 Abs. 3 TMG</a> erstellen ohne eine ausreichende Widerrufsm&#246;glichkeit zu bieten. Schlie&#223;lich sei Google Analytics ein klassischer Fall der Auftragsdatenverarbeitung der den Anforderungen des <a href="http://dejure.org/gesetze/BDSG/11.html" target="_blank" title="&sect; 11 BDSG: Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung personenbezogener Daten im Auftrag">§ 11 BDSG</a> nicht gen&#252;ge.</p>
<p>Bereits vor einigen Monaten hatte Google nachgebessert und ein Opt-Out Plugin sowie eine Anonymisierungsm&#246;glichkeit vorgestellt. Beide waren jedoch weiterhin als unzureichend angesehen worden, da einerseits nicht alle Browser erfasst wurden und die IP-Adressen erst nach &#220;bermittlung in die USA anonymisiert wurden.</p>
<p>Nun hat Google anscheinend drei Dinge ge&#228;ndert:</p>
<ol>
<li>Google bietet nun f&#252;r alle g&#228;ngigen Browser AddOns an</li>
<li>Die Daten werden in Europa anonymisiert</li>
<li>Google schlie&#223;t mit Kunden eine schriftliche Vereinbarung &#252;ber die Auftragsdatenverarbeitung nach <a href="http://dejure.org/gesetze/BDSG/11.html" target="_blank" title="&sect; 11 BDSG: Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung personenbezogener Daten im Auftrag">§ 11 BDSG</a></li>
</ol>
<p>Das klingt alles sch&#246;n und gut. Der reinen Lehre folgend wid man sich jedenfalls hinsichtlich der ersten L&#246;sung verwundert die Augen reiben. Sowohl Google als auch der Landesdatenschutzbeauftragte geben zu, dass alle g&#228;ngigen Desktop-Browser eine Opt-Out L&#246;sung bieten (IE, Firefox, Chrome, Safari und Opera). Da weder Spartenbrowser noch Smartphones und TabletPCs hiervon erfasst sind, ist jedenfalls mit solchen Ger&#228;ten ein Widerspruch nach <a href="http://dejure.org/gesetze/TMG/15.html" target="_blank" title="&sect; 15 TMG: Nutzungsdaten">§ 15 Abs. 3 TMG</a> weiterhin nicht m&#246;glich. Erstaunlich, dass dies jedoch hier als vernachl&#228;ssigbar angesehen wird.</p>
<p>Die <a href="http://static.googleusercontent.com/external_content/untrusted_dlcp/www.google.de/de/de/intl/de/analytics/tos.pdf">Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung </a>ist zudem ein noch nie dagewesenes Novum. Wie <a href="http://www.ferner-alsdorf.de/2011/09/google-analytics-ab-sofort-datenschutzkonform-einsetzbar/wettbewerbsrecht/strafrecht/rechtsanwalt/verkehrsrecht/">Kollege Ferner schreibt</a>, bleibt abzuwarten, ob dies eine abschreckende H&#252;rde f&#252;r Nutzer darstellt.</p>
<p><strong>Update 13:40:</strong> Der <a href="http://www.internet-law.de/2011/09/google-analytics-neuerdings-datenschutzkonform.html">Kollege Stadler hat sich bereits die Zeit genommen</a>, die Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung genau anzuschauen und auch deren Erforderlichkeit hinterfragt. Da eine Anonymisierung allerdings erst NACH einer &#220;bermittlung an Google (unklar bleibt ob Google Deutschland, Google Inc. oder eine andere Gesellschaft des Konzerns gemeint ist) erfolgt, ist insoweit weiterhin eine Datenschutzerkl&#228;rung und wohl auch die Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung erforderlich.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Update: Einer vertieften Analyse habe ich einen<a title="Datenschutzirrsinn – made in Hamburg" href="http://www.medien-gerecht.de/2011/09/16/datenschutzirrsinn-made-in-hamburg/"> gesonderten Blogpost</a> gewidmet.</p>
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		<item>
		<title>Ist der 2-Klick-Button wirklich datenschutzkonform?</title>
		<link>http://www.medien-gerecht.de/2011/09/03/ist-der-2-klick-button-wirklich-datenschutzkonform/</link>
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		<pubDate>Sat, 03 Sep 2011 08:03:23 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Meister</dc:creator>
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		<category><![CDATA[Datenschutz]]></category>
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		<category><![CDATA[Twitter]]></category>

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		<description><![CDATA[Am Donnerstag stellte der heise-Verlag f&#252;r seine Internetangebote den &#8220;2-Klick-Button&#8221; vor. Mit dem 2-Klick-Button soll, so heise, eine &#8220;datenschutzfreundliche&#8221; Einbindung von Social-Media-PlugIns m&#246;glich sein. Das Prinzip ist einfach und alles andere als neu. Auf dieser Seite wird derzeit ebenfalls eine 2-Klick L&#246;sung getestet, die der Kollege Jens Ferner bereits vor Monaten vorgestellt hat, lange bevor [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Am Donnerstag stellte der heise-Verlag f&#252;r seine Internetangebote den &#8220;<a href="http://www.heise.de/ct/artikel/2-Klicks-fuer-mehr-Datenschutz-1333879.html">2-Klick-Button</a>&#8221; vor. Mit dem 2-Klick-Button soll, so heise, eine &#8220;datenschutzfreundliche&#8221; Einbindung von Social-Media-PlugIns m&#246;glich sein. Das Prinzip ist einfach und alles andere als neu. Auf dieser Seite wird derzeit ebenfalls eine 2-Klick L&#246;sung getestet, die der Kollege <a href="http://www.ferner-alsdorf.de/news-urteile/themen-specials/wordpress-plugins/">Jens Ferner bereits vor Monaten vorgestellt</a> hat, lange bevor das ULD sich zur datenschutzrechtlichen Problematik des Facebook Like-Buttons ge&#228;u&#223;ert hat. Die grafisch ansprechende L&#246;sung des heise-Verlags wurde im Netz, dank der selbst&#252;berzeugten Beschreibung, als die heilbringende L&#246;sung gefeiert. Doch die Reaktion von Facebook kam prompt. Die Umsetzung widerspreche den Plattform-Richtlinien. <a href="http://www.heise.de/newsticker/meldung/Facebook-beschwert-sich-ueber-datenschutzfreundlichen-2-Klick-Button-2-Update-1335658.html">Der heise-Verlag (und viele Nutzer) reagierten ungl&#228;ubig</a>, wenn nicht gar eingeschnappt. Schlie&#223;lich habe der 2-Klick-Button zur L&#246;sung eines datenschutzrechtlichen Problems beigetragen. Aber ist das wirklich so?<span id="more-2191"></span></p>
<h3><strong>1. 2-Klick-L&#246;sungen f&#246;rdern die Datensparsamkeit</strong></h3>
<p>2.Klick-L&#246;sungen haben datenschutzrechtlich einen entscheidenden Vorteil. Sie f&#246;rdern die Datensparsamkeit im Sinne von <a href="http://dejure.org/gesetze/BDSG/3a.html" target="_blank" title="&sect; 3a BDSG: Datenvermeidung und Datensparsamkeit">§ 3a BDSG</a>. Anders als bei der direkten Einbindung von Social Media PlugIns werden (personenbezogene) Daten nicht bereits bei Aufruf der Webseite an die jeweiligen Social Media Anbieter &#252;bermittelt, sondern erst nachdem durch einen ersten Klick die Social Media Buttons geladen werden. Der Webseitenbesucher hat es also in der Hand, ob eine solche &#220;bermittlung stattfindet, oder ob er f&#252;r die Social Media Anbieter unbemerkt auf der Seite bleiben will.</p>
<p>Ist durch die so erreichte Datenvermeidung und -sparsamkeit nicht das Problem behoben worden? Dies mag im ersten Augenblick so erscheinen, doch die Kritik des ULD richtet sich im Kern nicht dagegen, dass die Daten &#252;berhaupt erhoben werden, sondern dass sie ohne die erforderliche Einwilligung des Nutzers erhoben werden.</p>
<h3><strong>2. Erteilt der Nutzer mit dem 1. Klick nicht seine Einwilligung?</strong></h3>
<p>Die Anbieter der Social Media PlugIns sind regelm&#228;&#223;ig US-amerikanische Unternehmen und erheben und verarbeiten die (personenbezogenen) Daten auf den eigenen Servern in den USA. Da die USA nicht den gleichen Datenschutz gew&#228;hrleistet, wie die Mitgliedsstaaten in der Europ&#228;ischen Union, ist eine &#220;bermittlung nach <a href="http://dejure.org/gesetze/BDSG/4b.html" target="_blank" title="&sect; 4b BDSG: &Uuml;bermittlung personenbezogener Daten ins Ausland sowie an &uuml;ber- oder zwischenstaatliche Stellen">§ 4b BDSG</a> regelm&#228;&#223;ig nur mit Einwilligung m&#246;glich. (So jedenfalls, im Ergebnis das ULD.) Doch die Erteilung der Einwilligung ist an strenge Vorgaben gekn&#252;pft (<a href="http://dejure.org/gesetze/BDSG/4a.html" target="_blank" title="&sect; 4a BDSG: Einwilligung">§4a BDSG</a>, <a href="http://dejure.org/gesetze/TMG/13.html" target="_blank" title="&sect; 13 TMG: Pflichten des Diensteanbieters">§ 13 Abs. 2 TMG</a>). Unerl&#228;sslich ist, dass der Nutzer vor der Erteilung seiner Einwilligung klar und verst&#228;ndlich dar&#252;ber aufgekl&#228;rt wird welche Daten, durch wen und zu welchem Zweck erhoben, verarbeitet und genutzt werden.</p>
<p>Trotz der vollmundigen Ank&#252;ndigungen des heise-Verlags muss man an dieser Stelle klar sagen, dass die dort gew&#228;hlte Umsetzung leider alles andere als datenschutzkonform ist. Zwar wird in Pop-Ups und hinter weiteren Informations-Icons viel von Datenschutz geschrieben, doch die erforderliche Datenschutzerkl&#228;rung f&#252;r die einzelnen Dienste fehlt komplett. Insoweit kann ich mich dem <a href="http://www.ferner-alsdorf.de/2011/09/heise-prasentiert-datenschutzkonforme-losung-fur-facebook-button/wettbewerbsrecht/strafrecht/rechtsanwalt/verkehrsrecht/">Kollegen Ferner nur anschlie&#223;en</a>, dass hier noch dringend Nachholbedarf besteht.</p>
<p>Ein Problem bei allen 2-Klick-L&#246;sungen bleibt jedoch weiterhin der Inhalt der Einwilligungserkl&#228;rung. Denn nicht immer ist klar, welche Daten erhoben, verarbeitet und genutzt werden. Gerade bei Facebook sehen die Datensch&#252;tzer Handlungsbedarf. Facebook gibt zum Like-Button immerhin in <a href="https://www.facebook.com/help/?faq=186325668085084">begrenztem Umfang Auskunft</a>. Leider bleibt dabei der Verwendungszweck unklar.</p>
<h3><strong>3. Verst&#246;&#223;t der 2-Klick-Button gegen die Nutzungsbedingungen von Facebook, Twitter oder Google?</strong></h3>
<p>Unterstellt man Facebook, Twitter und Google, dass jedenfalls ein Ziel der Social Media PlugIns dazu dient, umfangreiche Bewegungsprofile der Internetnutzer zu erhalten, dr&#228;ngt sich die Frage auf, ob 2-Klick-L&#246;sungen &#252;berhaupt mit den Nutzungsbedingungen der PlugIns vereinbar sind. Schlie&#223;lich wird die Daten&#252;bermittlung durch die Einf&#252;hrung des 2-Klick-Buttons j&#228;h einbrechen. Die Beschwerde Facebooks wurde im Netz zun&#228;chst auch einhellig so interpretiert. Doch wie sieht es im Einzelnen aus?</p>
<h4>Facebook Like-Button</h4>
<p>Die <a href="https://developers.facebook.com/docs/reference/plugins/like/">Dokumentation zum Facebook Like-Button</a> enth&#228;lt keine Hinweise zu Einschr&#228;nkungen hinsichtlich der Einbindung des Buttons, jedoch h&#228;lt Facebook auch f&#252;r Plattform-Nutzer umfangreiche <a href="https://developers.facebook.com/policy/">Nutzungsbedingungen</a> bereit. Doch diese geben keine Einschr&#228;nkungen bei der technischen Einbindung des Like-Buttons vor. Hinzu kommt noch ein Verweis auf die<a href="https://www.facebook.com/brandpermissions/logos.php"> Nutzungsrichtlinien f&#252;r Facebook-Marken</a>. Denn der Like-Button ist nicht nur technisches Werkzeug sondern gleichzeitig auch als Marke eingetragen. Hier wird zwar beschrieben, dass durch einen Klick Nutzer Inhalte auf Facebook teilen k&#246;nnen. Hieraus ein Verbot von 2-Klick-L&#246;sungen abzuleiten, ist wohl kaum belastbar. Allerdings wird deutlich, dass grafische Ver&#228;nderungen des Like-Buttons nur begrenzt m&#246;glich sind. Dass sich Facebook daher an der urspr&#252;nglichen Variante des heise 2-Klick-Buttons st&#246;&#223;t, war daher <a href="http://www.tweetdeck.com/twitter/tkkinstant/~BpefD">kaum verwunderlich</a>.</p>
<h4>Twitters Tweet-Button</h4>
<p>Wie sieht es hingegen beim <a href="https://twitter.com/about/resources/tweetbutton">Tweet-Button</a> aus? Letztlich vergleichbar. Twitter gibt den Nutzern dabei grunds&#228;tzlich die M&#246;glichkeit den Tweet-Button auch lokal und angepasst zu verwenden. Auch die <a href="https://dev.twitter.com/terms/api-terms">API-Terms</a> lassen kein Verbot einer 2-Klick-L&#246;sung durchblicken. Aber auch Twitter h&#228;lt Entwickler und Seitenbetreiber dazu an, die <a href="https://support.twitter.com/articles/318722-richtlinien-zur-verwendung-des-twitter-markenzeichens">Twitter-Marken</a> und <a href="https://dev.twitter.com/terms/display-guidelines">Buttons</a> nicht oder nur unter bestimmten Voraussetzungen anzupassen. Bereits auf den ersten Blick wird ersichtlich, dass Twitter weniger restriktiv eingestellt ist, als etwa Facebook.</p>
<h4>Googles +1-Button</h4>
<p>Der <a href="http://www.google.com/+1/button/">Google +1 Button</a> ist im Ergebnis mit dem Like-Button von Facebook vergleichbar. Google hat f&#252;r den <a href="http://www.google.com/intl/de/webmasters/+1/button/policy.html">+1-Buttons eigene Nutzungsbedingungen</a>, die  den Einsatz abschlie&#223;end regeln. Der im Zusammenhang mit 2-Klick-L&#246;sungen wichtigster Passus ist das Verbot den +1-Button weder zu ver&#228;ndern noch zu verschleiern. Damit wird eine grafische Umgestaltung, wie bei Facebook, nicht mit den Nutzungsbedingungen vereinbar sein. Hier sollte daher eine andere Darstellung gew&#228;hlt werden. Fraglich bleibt, ob die 2-Klick-L&#246;sung gleichzeitig auch eine &#8220;Verschleierung&#8221; im Sinne der Nutzungsbedingungen darstellt. Als Beispiel nennt Google die Verbindung des Buttons mit Werbeanzeigen. Eine Verschleierung wird daher bei 2-Klick-L&#246;sungen regelm&#228;&#223;ig nicht anzunehmen sein, wenn Sinn und Zweck der 2-Klick-L&#246;sung deutlich wird.</p>
<h3><strong>4. Fazit</strong></h3>
<p>Im Ergebnis l&#228;sst sich festhalten, dass 2-Klick-L&#246;sungen grunds&#228;tzlich empfehlenswert sind. Doch auch 2-Klick-L&#246;sungen m&#252;ssen sorgf&#228;ltig implementiert werden. Dabei muss sowohl die datenschutzrechtliche Einwilligung richtig abgebildet werden und bei grafischen 2-Klick-L&#246;sungen m&#246;gliche Beschr&#228;nkungen durch die Social Media Anbieter beachtet werden.</p>
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		</item>
		<item>
		<title>Google &#8220;Me on the web&#8221; &#8211; Kontrolle der eigenen Datenspur mit Hindernissen</title>
		<link>http://www.medien-gerecht.de/2011/06/17/google-me-on-the-web-kontrolle-der-eigenen-datenspur-mit-hindernissen/</link>
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		<pubDate>Fri, 17 Jun 2011 12:43:35 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Meister</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Google bietet Kunden ein neues Tool an. Es hei&#223;t &#8220;Me on the web&#8221; und soll Kunden die M&#246;glichkeit geben zu beeinflussen, welche Seiten und Informationen &#252;ber einen selbst in der Google-Suche auftauchen.  Me on the Web findet man auf dem Dashboard des eigenen Google-Accounts. Datensch&#252;tzer d&#252;rften &#252;ber diese neuesten Entwicklungen im Hause Google entz&#252;ckt sein, [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://googlepublicpolicy.blogspot.com/2011/06/me-myself-and-i-helping-to-manage-your.html">Google bietet Kunden ein neues Tool an</a>. Es hei&#223;t &#8220;Me on the web&#8221; und soll Kunden die M&#246;glichkeit geben zu beeinflussen, welche Seiten und Informationen &#252;ber einen selbst in der Google-Suche auftauchen.  Me on the Web findet man auf dem Dashboard des eigenen Google-Accounts.</p>
<p>Datensch&#252;tzer d&#252;rften &#252;ber diese neuesten Entwicklungen im Hause Google entz&#252;ckt sein, denn was kommt am ehesten einem Internet-Radiergummi nahe, als die M&#246;glichkeit sich selbst aus der meistgenutzten Suchmaschine zu tilgen?</p>
<p>Doch das ganze hat einen Haken. Google hat zwar viele Informationen &#252;ber mich, aber wei&#223; letztlich nicht, dass der aktuelle Nutzer an diesem Rechner tats&#228;chlich ich bin. Wer also, &#228;hnlich wie bei Google StreetView, nicht will, dass eigene Daten bei Google auftauchen, muss Google erstmal mitteilen wer man eigentlich ist. Und das geht am besten (bzw. bei Me on the web nur) mit einem &#8220;Public Profile&#8221;:</p>
<p><a href="http://www.medien-gerecht.de/wp-content/uploads/2011/06/Me-on-the-web.jpg" rel="lightbox[2146]" title="Me on the web"><img class="aligncenter size-medium wp-image-2147" title="Me on the web" src="http://www.medien-gerecht.de/wp-content/uploads/2011/06/Me-on-the-web-300x145.jpg" alt="" width="300" height="145" /></a>Aus der &#8220;<a href="https://www.google.com/support/profiles/bin/answer.py?hl=en&amp;answer=97703&amp;p=sign_up_about_profiles">About Profiles</a>&#8221; Seite entnimmt man den sachdienlichen Hinweis:</p>
<blockquote><p>At a minimum, your first name, last name, and photo will be public on the Internet.</p></blockquote>
<p>Um zu kontrollieren und einzuschr&#228;nken welche informationen &#252;ber mich im Netz erscheinen, muss ich bei Google zu erst ein &#246;ffentliches, f&#252;r jeden sicht- und suchbares Profil anlegen. Da fallen mir spontan die gleichen Worte ein, wie einer <a href="http://socialmediarecht.wordpress.com/2011/06/16/eine-entgegnung-auf-professor-hoeren-unternehmen-haben-auf-facebook-nichts-zu-suchen/">Kollegin (in anderem Zusammenhang)</a>:</p>
<p>Ngggggggggggggg!!!!1!!elf!</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Google-Analytics: Die Datenschutzbeh&#246;rden machen Ernst und drohen mit Bu&#223;geldern</title>
		<link>http://www.medien-gerecht.de/2011/01/10/google-analytics-die-datenschutzbehoerden-machen-ernst-und-drohen-mit-bussgeldern/</link>
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		<pubDate>Mon, 10 Jan 2011 18:35:45 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Meister</dc:creator>
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		<category><![CDATA[Datenschutz]]></category>
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		<description><![CDATA[Die FAZ berichtet vom Abbruch der monatelangen Verhandlungen zwischen Google und dem zust&#228;ndigen Hamburger Datenschutzbeauftragten &#252;ber einen datenschutzrechtlich konformen Einsatz von Google Analytics. Nun wurde bekannt gegeben, dass die Verhandlungen ergebnislos beendet wurden. In Konsequenz wollen die Datensch&#252;tzer nun Bu&#223;gelder gegen Unternehmen pr&#252;fen, die Google Analytics einsetzen. Zur Erinnerung. Die Obersten Datenschutzbeh&#246;rden hatten auf ihrem [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die <a href="http://www.faz.net/s/Rub594835B672714A1DB1A121534F010EE1/Doc~E3FCFE8EC3AF34FEC84F22338721DCF2D~ATpl~Ecommon~Scontent.html" target="_blank">FAZ berichtet vom Abbruch der monatelangen Verhandlungen</a> zwischen Google und dem zust&#228;ndigen Hamburger Datenschutzbeauftragten &#252;ber einen datenschutzrechtlich konformen Einsatz von Google Analytics. Nun wurde bekannt gegeben, dass die Verhandlungen ergebnislos beendet wurden. In Konsequenz wollen die Datensch&#252;tzer nun Bu&#223;gelder gegen Unternehmen pr&#252;fen, die Google Analytics einsetzen.</p>
<p>Zur Erinnerung. Die Obersten Datenschutzbeh&#246;rden hatten auf ihrem Jahrestreffen (D&#252;sseldorfer Kreis) im Winter 2009 beschlossen, dass die Erhebung von IP-Adressen f&#252;r Webstatistik-Analyse sowie die Erstellung von Profilen mit deutschem Datenschutzrecht nicht vereinbar sei. Von diesem Beschluss ist insbesondere der weitverbreitete und kostenlose Dienst Google Analytics betroffen.</p>
<p>Im mai 2010 hat Google versucht den Datensch&#252;tzern entgegen zu kommen und ver&#246;ffentlichte (ziemlich versteckt) einen Code-Schnipsel mit dem die Google Server veranlasst werden, die IP zu anonymisieren und au&#223;erdem stellte Google f&#252;r einige Browser ein PlugIn bereit, mit der jeder User der Erstellung eines Profils widersprechen k&#246;nnte.</p>
<p>Das ganze hat allerdings zwei Haken. Einerseits findet die Anonymisierung erst durch Google nach &#220;bermittlung der Daten an die Analytics Server in die USA statt. Wertet man die IP als personenezogenes Datum ist somit das Kind mit der &#220;bermittlung schon in den Brunnen gefallen. Zweiter Haken ist das von Google bereitgestellte PlugIn. Dies gibt es nur f&#252;r die Browser Chrome, Firefox und Internet Explorer. Nutzt der Internetnutzer einen anderen Browser kann er der Profilbildung durch Google Analytics nicht mehr wirksam widersprechen. Unzureichend, wie die Datensch&#252;tzer nun klarstellen.</p>
<p>Es bleibt nun abzuwarten, ob die Datenschutzbeh&#246;rden Ernst machen und (exemplarisch?) Nutzer von Google Analytics mit Bu&#223;geldern sanktionieren oder ob Google doch noch einlenkt.</p>
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		</item>
		<item>
		<title>26.05. Der Tag an dem der Datenschutz ein kleines bisschen besser wurde</title>
		<link>http://www.medien-gerecht.de/2010/05/27/26-05-der-tag-an-dem-der-datenschutz-ein-kleines-bisschen-besser-wurde/</link>
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		<pubDate>Thu, 27 May 2010 05:40:56 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Meister</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Der gestrige Tag war ein kleiner aber nicht unbedeutender Erfolgstag f&#252;r den Datenschutz. Mit facebook und Google haben zwei heftig kritisierte US-Unternehmen auf datenschutzrechtliche Bedenken des alten Europas reagiert. Nach einem Einlenken sah es dabei in der letzten Zeit nicht aus, da der Gr&#252;nder von facebook Marc Zuckerberg den Datenschutz bzw. das bisherige Verst&#228;ndnis von [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Der gestrige Tag war ein kleiner aber nicht unbedeutender Erfolgstag f&#252;r den Datenschutz. Mit facebook und Google haben zwei heftig kritisierte US-Unternehmen auf datenschutzrechtliche Bedenken des alten Europas reagiert. Nach einem Einlenken sah es dabei in der letzten Zeit nicht aus, da der Gr&#252;nder von facebook Marc Zuckerberg den Datenschutz bzw. das bisherige Verst&#228;ndnis von Privatsph&#228;re generell in Frage stellte und Google sich als r&#252;cksichtslos Daten sammelndes Unternehmen pr&#228;sentierte.</p>
<p><a href="http://blog.facebook.com/blog.php?post=391922327130" target="_blank">Facebook stellte gestern ein &#252;berarbeitetes Datenschutz- und Privatsph&#228;rekonzept vor</a>, welches in den kommenden Tagen weltweit umgesetzt wird. Damit reagierte das Unternehmen auf Beschwerden, dass Privatsph&#228;reneinstellungen unverst&#228;ndlich und versteckt seien bzw. viele Daten nicht mehr gesch&#252;tzt sein. In beiden Punkten bessert facebook nun nach: Die Einstellungen sind &#252;bersichtlicher gestaltet und sind damit verst&#228;ndlicher und au&#223;erdem k&#246;nnen nun wieder umfassender Daten gesch&#252;tzt werden.</p>
<p>Google wartet gleich mit zwei datenschutzrechtlichen Neuerungen auf, beide hinsichtlich des Analysetools Google Analytics. Google Analytics war im November von den deutschen Datenschutzbeh&#246;rden heftig kritisiert worden, da es einerseits die IP-Adresse als personenbezogenes Datum ohne Einwilligung des Betroffenen erhob und gleichzeitig auch noch ein (&#8220;Bewegungs-&#8221;) Profil des Betroffenen erstellt<a href="http://analytics.blogspot.com/2010/05/greater-choice-and-transparency-for.html" target="_blank">. In beiden Punkten bietet Google nun eine Abhilfe an</a>. Seitenbetreiber k&#246;nnen nun Google Analytics erg&#228;nzt um den Code „_anonymizeIp()“ und angepasster Datenschutzerkl&#228;rung wieder einsetzen. Weitere Infos dazu, hat der <a href="http://www.datenschutzbeauftragter-online.de/datenschutz-google-analytics-erfuellt-zentrale-forderung-der-datenschutz-aufsichtsbehoerden/" target="_blank">Datenschutzbeauftragte Online zusammen gestellt</a>. Wer nicht m&#246;chte, dass Google &#252;berhaupt Daten im Rahmen von Google Analytics erfasst, dem bietet Google ein Opt-Out AddOn f&#252;r InternetExplorer und Firefox an. Das AddOn deaktiviert den Google Analytics Schnipsel und verhindert somit die Erstellung eines Profils durch Google.</p>
<p>Die drei &#196;nderungen m&#246;gen f&#252;r sich genommen, keine gro&#223;e &#196;nderung sein und machen aus beiden Unternehmen sicherlich noch keine Vorreiter des Datenschutz. Auch in Zukunft werden wohl beide in einem (mehr oder weniger) gesunden Spannungsverh&#228;ltnis zum Datenschutz agieren. Doch die &#196;nderungen zeigen, dass anhaltender Protest von Datensch&#252;tzern und die zunehmende Sensibilisierung der Nutzer auch Platzhirsche wie Google und facebook zur Reaktion zwingt.</p>
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		<title>Frankreich &#252;berpr&#252;ft Google wegen StreetView-Affaire</title>
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		<pubDate>Thu, 20 May 2010 05:24:31 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Meister</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Nach den j&#252;ngsten Offenbarungen Googles &#252;ber die irrt&#252;mliche (?) Speicherung von Kommunikationsinhalten, der durch die StreetView-Cars gescannten offenen WLAN, sorgt dies nicht nur in Deutschland f&#252;r Aufregung. Die franz&#246;sische Datenschutzkommission &#8220;Commission Nationale de l&#8217;Informatique et des Libertés&#8221; (CNIL) hat die Aussagen in Googles Blog zum Anlass genommen, das Unternehmen hinsichtlich des umstrittenen StreetView Dienstes erneut [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Nach den <a href="http://googleblog.blogspot.com/2010/05/wifi-data-collection-update.html" target="_blank">j&#252;ngsten Offenbarungen Googles</a> &#252;ber die irrt&#252;mliche (?) Speicherung von Kommunikationsinhalten, der durch die StreetView-Cars gescannten offenen WLAN, sorgt dies nicht nur in Deutschland f&#252;r Aufregung. Die franz&#246;sische Datenschutzkommission &#8220;<a href="http://www.cnil.fr/" target="_blank">Commission Nationale de l&#8217;Informatique et des Libertés</a>&#8221; (CNIL) hat die Aussagen in Googles Blog zum Anlass genommen, das Unternehmen hinsichtlich des umstrittenen StreetView Dienstes erneut zu &#252;berpr&#252;fen. Eine erneute &#220;berpr&#252;fung sei notwendig, um diese Sachverhalte aufzukl&#228;ren, denn diese seien nicht in den Mitteilungen Googles an die CNIL erw&#228;hnt worden, <a href="http://www.cnil.fr/la-cnil/actu-cnil/article/article/2/streetview-la-cnil-vient-dengager-un-controle-de-google/" target="_blank">begr&#252;ndete die Kommission</a>.</p>
<p>Es bleibt abzuwarten, zu welchen Erkenntnissen die franz&#246;sische Kommission bei der &#220;berpr&#252;fung von Google kommt und in welchem Zeitrahmen diese abgeschlossen sein wird. Es liegt im Interesse Googles, schnell und umfassend aufzukl&#228;ren, sollte es nicht zum neuen Feind des Alten Europas zu werden.</p>
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		<title>Google StreetView: Lasst das BDSG in Ruhe!</title>
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		<pubDate>Wed, 05 May 2010 07:20:33 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Meister</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Hamburg prescht mit einer &#196;nderung des Bundesdatenschutzgesetzes vor, um Google StreetView zu verbieten. Die Zul&#228;ssigkeit solch eines Einzelfallgesetzes soll hier au&#223;er Acht bleiben. Die gesch&#228;tzten Kollegen von Telemedicus haben den Gesetzesentwurf ausf&#252;hrlich analysiert und der Autor h&#228;lt Ihn unverst&#228;ndlicherweise f&#252;r begr&#252;&#223;enswert, wie Archivalia zu Recht kritisiert. H&#228;userfassaden sind an sich keine personenbezogene Daten. Letztlich geht [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Hamburg prescht mit einer &#196;nderung des Bundesdatenschutzgesetzes vor, um Google StreetView zu verbieten. Die Zul&#228;ssigkeit solch eines Einzelfallgesetzes soll hier au&#223;er Acht bleiben. Die gesch&#228;tzten Kollegen von <a href="http://www.telemedicus.info/article/1731-Der-Hamburger-Entwurf-zum-Street-View-Gesetz-im-Detail.html" target="_blank">Telemedicus haben den Gesetzesentwurf </a>ausf&#252;hrlich analysiert und der Autor h&#228;lt Ihn unverst&#228;ndlicherweise f&#252;r begr&#252;&#223;enswert, wie<a href="http://archiv.twoday.net/stories/6322530/" target="_blank"> Archivalia zu Recht kritisiert</a>.</p>
<p>H&#228;userfassaden sind an sich keine personenbezogene Daten. Letztlich geht es bei Google StreetView auch nicht um den Schutz von personenbezogenen Daten, sondern um den privatrechtlichen Schutz der pers&#246;nlichen Privatsph&#228;re. Das hat jedoch nichts mit Datenschutz zu tun und es sollte daher tunlichst vermieden werden, das ohnehin schon f&#252;r B&#252;rger <span style="text-decoration: line-through;">schwer-</span> unverst&#228;ndliche BDSG mit weiteren zweckfremden Bestimmungen aufzubl&#228;hen.</p>
<p>Ein Gesetzesentwurf &#252;ber ein Gesetz &#252;ber den Schutz der Privatsph&#228;re und des Pers&#246;nlichkeitsrecht w&#228;re sicherlich begr&#252;&#223;enswerter, lie&#223;en sich so auch einige Fragen bez&#252;glich sozialer Netzwerke abdecken.</p>
]]></content:encoded>
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		<title>Google StreetView kein Fall f&#252;r die Datensch&#252;tzer?</title>
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		<pubDate>Thu, 25 Feb 2010 06:37:41 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Meister</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Google hat beim Institut f&#252;r Rechtsinformatik der Universit&#228;t Hannover ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben. Dabei sollte der Vorwurf er&#246;rtert werden, der in Deutschlang gegen Google im Zusammenhang mit Google StreetView erhoben wird, ob das Abfotografieren der Stra&#223;enz&#252;ge samt H&#228;usern, Autos inkl. Kennzeichnen und Personen gegen datenschutzrechtliche Vorschriften verst&#246;&#223;t. Das Gutachten ist mittlerweile vorgestellt worden und [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Google hat beim <a href="http://www.iri.uni-hannover.de/" target="_blank">Institut f&#252;r Rechtsinformatik der Universit&#228;t Hannover </a>ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben. Dabei sollte der Vorwurf er&#246;rtert werden, der in Deutschlang gegen Google im Zusammenhang mit Google StreetView erhoben wird, ob das Abfotografieren der Stra&#223;enz&#252;ge samt H&#228;usern, Autos inkl. Kennzeichnen und Personen gegen datenschutzrechtliche Vorschriften verst&#246;&#223;t.</p>
<p>Das Gutachten ist mittlerweile vorgestellt worden und kommt zu einem f&#252;r viele vielleicht verbl&#252;ffenden aber durchaus einfachen <a href="http://www.iri.uni-hannover.de/tl_files/pdf/Google%20Street%20View%20Gutachten%20-%20Titel,Inhalt,Ex.Summary.pdf" target="_blank">Ergebnis</a>: Das Bundesdatenschutzgesetz sei in diesem Fall gar nicht anwendbar.</p>
<p>Kennzeichen und Gesichter sind zwar durchaus personenbezogene Daten im Sinne des BDSG, aber sie sind nicht Zweck der automatisierten Bearbeitungen, sondern lediglich die Zuordnung der fotografierten H&#228;user zu den jeweiligen Adressen. Gesichter und Personen werden dabei zuf&#228;llig erhoben und sind nicht Gegenstand der Verarbeitung. Damit w&#252;rde sich das Gutachten haupts&#228;chlich auf <a href="http://dejure.org/gesetze/BDSG/1.html" target="_blank" title="&sect; 1 BDSG: Zweck und Anwendungsbereich des Gesetzes">§ 1 BDSG</a> st&#252;tzen und man kann durchaus zweifeln, ob gerade in Hinblick auf die <a href="http://dejure.org/gesetze/BDSG/28f.html" target="_blank">§§ 28ff BDSG</a> davon ausgegangen werden kann, dass immer die automatische Verarbeitung personenbezogener Daten im Vordergrund stehen muss, oder ob eben eine zuf&#228;llige Erhebung, wie im Falle von Google StreetView nicht ebenfalls zur Anwendung des BDSG f&#252;hrt.</p>
<p>F&#252;r diesen Fall kommt das Gutachten zu dem Schluss, dass die Aufnahme (und Verarbeitung der Bilder) von KFZ-Kennzeichen und Gesichtern auch ohne Einwilligung der Betroffenen nach § <a href="http://dejure.org/gesetze/BDSG/28.html" target="_blank" title="&sect; 28 BDSG: Datenerhebung und -speicherung f&uuml;r eigene Gesch&auml;ftszwecke">28</a> bzw. <a href="http://dejure.org/gesetze/BDSG/29.html" target="_blank" title="&sect; 29 BDSG: Gesch&auml;ftsm&auml;&szlig;ige Datenerhebung und -speicherung zum Zweck der &Uuml;bermittlung">§ 29 BDSG</a> gerechtfertigt ist, da diese Daten zu dem Zeitpunkt allgemein &#246;ffentlich zug&#228;nglich waren. Das Argument mag vielleicht etwas schwach sein, aber es ist nicht ganz von der Hand zu weisen. Zudem erfolgt bei Google StreetView eine Anonymisierung von Kennzeichen und Gesichtern. Eine Zuordnung ist Google, egal wie &#8220;evil&#8221; man das Unternehmen h&#228;lt, nicht m&#246;glich und ist auch keinem Verwender von Google StreetView der zuf&#228;llig an einer Stra&#223;enecke eine Person sieht.</p>
<p>Allerdings mag, sofern man eine Anwendbarkeit von §§ <a href="http://dejure.org/gesetze/BDSG/28.html" target="_blank" title="&sect; 28 BDSG: Datenerhebung und -speicherung f&uuml;r eigene Gesch&auml;ftszwecke">28</a>, <a href="http://dejure.org/gesetze/BDSG/29.html" target="_blank" title="&sect; 29 BDSG: Gesch&auml;ftsm&auml;&szlig;ige Datenerhebung und -speicherung zum Zweck der &Uuml;bermittlung">29 BDSG</a> bejaht, in Einzelf&#228;llen das Recht des Betroffenen &#252;berwiegen, so dass hier ein Anspruch bestehen k&#246;nnte die Daten zu entfernen flankiert durch Anspr&#252;che des KUG und des allgemeinen Pers&#246;nlichkeitsrechts.</p>
<p>Jedenfalls in einem Punkt kommt das Gutachten zu einem klaren und richtigen Ergebnis: Das Fotografieren von H&#228;userfassaden bzw. Stra&#223;enansichten und die Zuordnung zu einer bestimmten Stra&#223;enkarte stellt keine Verletzung des Datenschutzes da, da es keine personenbezogene Daten enth&#228;lt.</p>
<p>Das Gutachten d&#252;rfte in der n&#228;chsten Zeit wohl f&#252;r weitere Diskussion sorgen und vielleicht f&#228;llt einigen Bedenkentr&#228;gern und Innovationsverhinderern auf, dass StreetView vielleicht der falsche Aufh&#228;nger f&#252;r datenschutzrechtliche Bedenken/Beschwerden gegen&#252;ber Google ist.</p>
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		<title>Viel buzz aber kein Hype!</title>
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		<pubDate>Fri, 12 Feb 2010 06:51:48 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Meister</dc:creator>
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		<category><![CDATA[Social Network]]></category>

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		<description><![CDATA[Nun ist es wohl endg&#252;ltig soweit: Google hat Microsoft offiziell als &#8220;evil kid&#8221; des Silicon Valley abgel&#246;st. Dank der gro&#223;en Popularit&#228;t von Facebook und Twitter hat auch Google erkannt, dass dort ein werbe- und datenrelevanter Markt der Konkurrenz &#252;berlassen wurde. Die L&#246;sung: Google Buzz vernetzt seine User auf der Grundlage von Google Mail und erlaubt [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Nun ist es wohl endg&#252;ltig soweit: Google hat Microsoft offiziell als &#8220;evil kid&#8221; des Silicon Valley abgel&#246;st. Dank der gro&#223;en Popularit&#228;t von Facebook und Twitter hat auch Google erkannt, dass dort ein werbe- und datenrelevanter Markt der Konkurrenz &#252;berlassen wurde. Die L&#246;sung: <a href="http://www.google.com/buzz" target="_blank">Google Buzz</a> vernetzt seine User auf der Grundlage von Google Mail und erlaubt das Chatten und posten von Statusmeldungen.</p>
<p>Damit h&#228;chelt Google ohne Innovation den anderen hinterher. Es kommt aber noch schlimmer, Google missachtet dabei auch noch s&#228;mtliche Privatsph&#228;re. <a href="http://www.heute.de/ZDFheute/inhalt/14/0,3672,8031950,00.html" target="_blank">Der Aufschrei</a> ist <a href="http://arstechnica.com/open-source/news/2010/02/first-look-at-buzz-much-potential-not-much-innovation-yet.ars?utm_source=rss&amp;utm_medium=rss&amp;utm_campaign=rss" target="_blank">dementsprechend</a> <a href="http://www.techmeme.com/100211/p65#a100211p65" target="_blank">gro&#223;</a>.</p>
<p>Ob das der erwartete buzz f&#252;r google ist?</p>
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		<title>Google bietet DNS Server an</title>
		<link>http://www.medien-gerecht.de/2009/12/06/google-bietet-dns-server-an/</link>
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		<pubDate>Sun, 06 Dec 2009 08:42:17 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Meister</dc:creator>
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		<category><![CDATA[DNS]]></category>
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		<description><![CDATA[Google hat ein neues Mittel gefunden um Daten zusammeln: Google Public DNS. Domain-Name-Server  kann man sich wiegro&#223;e Adressb&#252;cher vorstellen, denn sie dienen im Internet dazu um die verst&#228;ndlichen und einpr&#228;gsamen Domainnamen (medien-gerecht.de, google.com, etc) aufzul&#246;sen und den User auf den richtigen Server zu leiten, der nur &#252;ber seine IP (123.456.78.9) identifizierbar ist. Da das Internet vom [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Google hat ein neues Mittel gefunden um Daten zusammeln: <a href="http://code.google.com/speed/public-dns/" target="_blank">Google Public DNS</a>. Domain-Name-Server  kann man sich wiegro&#223;e Adressb&#252;cher vorstellen, denn sie dienen im Internet dazu um die verst&#228;ndlichen und einpr&#228;gsamen Domainnamen (medien-gerecht.de, google.com, etc) aufzul&#246;sen und den User auf den richtigen Server zu leiten, der nur &#252;ber seine IP (123.456.78.9) identifizierbar ist.</p>
<p>Da das Internet vom Grundkonzept dezentral aufgebaut ist, gibt es nicht nur einen DNS Server, sondern etliche. Prinzipiell betreibt jeder ISP (wie t-online, alice, etc) selbst solche Server. Doch nicht jeder DNS Server wird stetig aktualisiert oder  ist von der Kapazit&#228;t den Anfragen gewachsen. Daher kann jeder in seinen Netzwerkeinstellungen eigene DNS Server bestimmen. So etwa die neuen Public DNS von Google. Warum? Weil Google verspricht, dass dieser aktueller, <a href="http://code.google.com/speed/public-dns/docs/performance.html" target="_blank">schneller</a> (jedenfalls in den USA) und <a href="http://code.google.com/speed/public-dns/docs/security.html" target="_blank">sicherer</a> als jeder andere DNS Server ist. Google macht damit dem beliebten freien DNS Anbieter &#8220;openDNS&#8221; Konkurrenz und das mit einem &#252;berzeugenden Argument, anders als bei OpenDNS werden falsche Anfragen nicht auf eine eigene Seite weitergeleitet, auf der Werbung geschaltet ist.</p>
<p>Aber Google ist nicht die Heilsarmee werden Kritiker des Such- und Datengiganten rufen. W&#252;rde Google die Protokolle (inkl. IP) seiner DNS-Nutzer protokollieren und mit den entsprechenden Daten der weiteren Google-Dienste kombinieren, w&#228;re der Schritt zum gl&#228;sernen User zu 99% vollzogen.</p>
<p>Doch dem scheint (jedenfalls aktuell) nicht so zu sein. In seiner <a href="http://code.google.com/speed/public-dns/privacy.html" target="_blank">Privacy-Erkl&#228;rung</a> gibt Google an welche Daten gesammelt werden und unterscheidet dabei zwischen dauerhaften und tempor&#228;ren Logs. Die tempor&#228;ren Logs, die bis zu 48 Stunden gespeichert werden, enthalten s&#228;mtliche Informationen also auch die IP des Nutzers, die derzeit nach deutschem Datenschutzrecht als pers&#246;nliches Datum zu werten ist. Die tempor&#228;ren Logs sollen dabei nur zur Abwehr von Angriffen auf die DNS Server genutzt werden.</p>
<p>In den dauerhaften Logs wird die IP des Users hingegen nicht gespeichert, sondern lediglich Metadaten, die &#252;ber den ISP mit der IP verbunden sind (etwa das Land, Region, Stadt bzw. &#252;ber Art und Erfolg der Anfrage). Dabei beteuert Google das diese Daten nicht mit den Daten anderer Google-Dienste kombiniert werden (weil das schon mit den tempor&#228;ren passiert ist?).</p>
<p>Wer also mit den Reaktionszeiten seiner Internetverbindung unzufrieden ist und das Vertrauen in Google sorgsam mit pers&#246;nlichen Daten umzugehen noch nicht verloren hat, kann dem Public DNS eine Chance geben.</p>
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