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	<title>medien–gerecht &#187; Datenschutz</title>
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	<description>Im Spannungsfeld zwischen Medien und Recht</description>
	<lastBuildDate>Tue, 10 Jan 2012 09:11:05 +0000</lastBuildDate>
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		<title>Quo vadis Datenschutz?</title>
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		<pubDate>Tue, 10 Jan 2012 08:56:29 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Meister</dc:creator>
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		<category><![CDATA[Datenschutz]]></category>
		<category><![CDATA[Entwicklung]]></category>

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		<description><![CDATA[Im &#246;ffentlichen Fokus des Datenschutzrechts stand letztes Jahr eindeutig der Datenschutz bei SocialMedia. Da war zun&#228;chst die &#252;berraschende Ank&#252;ndigung des hamburgischen Datenschutzbeauftragten, dass Google Analytics nach knapp zweij&#228;hrigem Streit nun endlich datenschutzkonform nutzbar sei. Die Ank&#252;ndigung war &#252;berraschend, weil die Zeichen in den Monaten zuvor  eher auf Konfrontation zwischen Google und dem Datensch&#252;tzer standen. Doch die [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Im &#246;ffentlichen Fokus des Datenschutzrechts stand letztes Jahr eindeutig der Datenschutz bei SocialMedia. Da war zun&#228;chst die &#252;berraschende Ank&#252;ndigung des hamburgischen Datenschutzbeauftragten, dass <a title="Google Analytics ist datenschutzkonform nutzbar!?" href="http://www.medien-gerecht.de/2011/09/15/google-analytics-ist-datenschutzkonform-nutzbar/">Google Analytics nach knapp zweij&#228;hrigem Streit nun endlich datenschutzkonform nutzbar</a> sei. Die Ank&#252;ndigung war &#252;berraschend, weil die Zeichen in den Monaten zuvor  eher auf Konfrontation zwischen Google und dem Datensch&#252;tzer standen. Doch die pr&#228;sentierte L&#246;sung erscheint bei genauerem Hinsehen mehr als fragw&#252;rdig. Nicht nur erschwert es den Nutzern aufgrund formaler H&#252;rden den Einsatz von Google Analytics, auch wirft die L&#246;sung neue <a title="Datenschutzirrsinn – made in Hamburg" href="http://www.medien-gerecht.de/2011/09/16/datenschutzirrsinn-made-in-hamburg/">Fragen auf, ob das gew&#228;hlte Verfahren tats&#228;chlich datenschutzkonform</a> oder lediglich ein &#8220;politischer&#8221; Kompromiss ist.</p>
<p>Das gro&#223;e Thema des Jahres war allerdings der <a title="Weichert macht den Caspar" href="http://www.medien-gerecht.de/2011/08/20/weichert-macht-den-caspar/">Streit zwischen Facebook </a><a title="Ja was denn nun, Herr Weichert?" href="http://www.medien-gerecht.de/2011/08/23/ja-was-denn-nun-herr-weichert/">und dem schleswig-holsteinischen</a> Datenschutzbeauftragten Weichert. Nach Auffassung des Datensch&#252;tzers ist der Einsatz von Facebook Seiten und des Like-Buttons datenschutzrechtlich unzul&#228;ssig, da hier bereits mit der IP-Adresse personenbezogene Daten in unzul&#228;ssiger Weise erhoben und verarbeitet w&#252;rden. Weichert bringt damit die alte Diskussion &#252;ber den Personenbezug von IP-Adressen wieder in volle Fahrt. Aber auch die Frage der <a title="Warum iFrames keine Auftragsdatenverarbeitung sind…" href="http://www.medien-gerecht.de/2011/10/24/warum-iframes-keine-auftragsdatenverarbeitung-sind/">Verantwortlichkeit bei der Erhebung von Daten &#252;ber iFrames</a> wird dabei neu thematisiert.</p>
<p>Beide F&#228;lle haben verdeutlicht, dass es nicht darum geht, komplexe technische Sachverhalte datenschutzgerecht abzubilden oder lange bestehende Rechtsfragen gerichtlich zu kl&#228;ren, sondern &#252;ber medienwirksame Aktionen eigene Rechtsansichten durchzusetzen. Ob dies auf Dauer erfolgreich sein wird, bleibt abzuwarten. Mit dem Ergebnis von Google Analytics vor Augen, sollte man jedoch nicht allzu viel Klarheit im Datenschutzrecht erwarten.</p>
<p>W&#228;hrenddessen schreiten technische Entwicklung und Nutzergewohnheiten unbeirrt fort, ohne dem Anschein nach gro&#223;e R&#252;cksicht auf Datenschutz zu nehmen. Insbesondere im Bereich der Smartphones nehmen die Datensammlungen von Ger&#228;teherstellern, Netzprovidern und App-Anbietern drastisch zu. Beispielhaft wurde <a title="Datenschutz? There’s no App for that" href="http://www.medien-gerecht.de/2011/06/02/datenschutz-theres-no-app-for-that/">hier etwa die Datensammlung des beliebten Messengers Whats App</a> analysiert. Aber weitere Dienste sind auf dem Weg und bieten hohes Konfliktpotential mit dem Datenschutz. Der gro&#223;e Hype seit Einf&#252;hrung des iPhone 4S sind ganz klar Spracherkennung und -steuerung. Apple hat mit Siri eindrucksvoll gezeigt, wie m&#228;chtig eine sprachliche Steuerung von Ger&#228;ten sein kann und auf der CES stellen weitere Hersteller &#228;hnliche Steuerungen vor, egal ob Smartphone, Computer oder TV.  Was ist an Sprachsteuerung datenschutzrechtlich problematisch? <a href="http://blog.zdf.de/hyperland/2012/01/spracherkennung-wir-bezahlen-siri-mit-unserer-stimme/">In vielen F&#228;llen, erfolgt die Analyse des Sprachbefehls nicht auf dem jeweiligen Ger&#228;t sondern in m&#228;chtigen Rechenzentren, wo die gesprochenen Befehle zudem gespeichert werden</a>.</p>
<p>Die Sprachsteuerung scheint dabei allerdings nur ein erster Schritt bei der &#8220;Vermenschlichung&#8221; und pers&#246;nlichen Bindung von technischen Ger&#228;ten zu sein. Gesichtserkennung und umfangreiche Profilbildung, mit denen Dienste den Nutzer unabh&#228;ngig vom genutzten Ger&#228;t erkennen, <a href="http://www.theverge.com/2012/1/9/2693028/samsung-unes8000-led-pne8000-plasma-smart-interaction-3dtv">nehmen </a><a href="http://www.bloomberg.com/news/2011-10-19/google-samsung-to-offer-phone-with-ice-cream-sandwich-software.html">am Horizont</a> <a href="http://www.forbes.com/sites/greatspeculations/2012/01/03/apple-to-make-passwords-obsolete-with-new-facial-recognition-patent/">bereits</a> <a href="http://events.ccc.de/congress/2011/Fahrplan/events/4754.en.html">Anlauf</a>. Die Datenschutz relevanten Entwicklungen nehmen daher rasant zu. Die Diskussion &#252;ber die Entwicklung des Datenschutzes wird dabei dem Anschein nach zunehmends radikaler. Auf der einen Seite scheinen Nutzer bereit zu sein, mehr Daten von sich Preis zu geben um die neuartigen Dienste, die auch eine Erleichterung des Alltags sein k&#246;nnen, zu nutzen. Auf der anderen Seite wird mit einem veralterten Datenschutz argumentiert, der letztlich zu einem Verbot solcher Entwicklungen f&#252;hrt.</p>
<p>Datensch&#252;tzer, B&#252;rger und Politiker m&#252;ssen sich offen den Entwicklungen stellen und <a href="http://www.schneider-haerting.de/2011/11/entwurf-novelle-bdsg-fassung-nov-11/">hinterfragen ob Datenschutz als Verbotsgesetz noch zeitgem&#228;&#223; ist</a>, oder ob damit mittlerweile nicht eine Bevormundung der B&#252;rger erfolgt und die gesch&#252;tzte pers&#246;nliche Handlungsfreiheit nicht bereits unzul&#228;ssig eingeschr&#228;nkt wird.</p>
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		<title>Warum iFrames keine Auftragsdatenverarbeitung sind&#8230;</title>
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		<pubDate>Mon, 24 Oct 2011 08:38:33 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Meister</dc:creator>
				<category><![CDATA[Artikel]]></category>
		<category><![CDATA[Auftragsdatenverarbeitung]]></category>
		<category><![CDATA[BDSG]]></category>
		<category><![CDATA[Bundestag]]></category>
		<category><![CDATA[Datenschutz]]></category>
		<category><![CDATA[Facebook]]></category>
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		<category><![CDATA[Weichert]]></category>

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		<description><![CDATA[Im Streit um die datenschutzrechtliche Zul&#228;ssigkeit des Facebook Like-Buttons macht der Unterausschuss &#8220;Neue Medien&#8221; des Bundestags heute ein Expertengespr&#228;ch zu diesem Thema ab. Im Vorfeld wurden den eingeladenen Experten, zu denen auch der schleswig-holsteinische Datenschutzbeauftragte Thilo Weichert geh&#246;rt, vorbereitende Fragen gestellt. Thilo Weichert hat diese Fragen auch bereits beantwortet und seine Antworten ver&#246;ffentlicht (pdf). Unter [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Im Streit um die datenschutzrechtliche Zul&#228;ssigkeit des Facebook Like-Buttons macht der Unterausschuss &#8220;Neue Medien&#8221; des Bundestags heute ein Expertengespr&#228;ch zu diesem Thema ab. Im Vorfeld wurden den eingeladenen Experten, zu denen auch der schleswig-holsteinische Datenschutzbeauftragte Thilo Weichert geh&#246;rt, vorbereitende Fragen gestellt. Thilo Weichert hat diese Fragen auch bereits beantwortet und seine Antworten ver&#246;ffentlicht (<a href="https://www.datenschutzzentrum.de/facebook/20111014-bt-uanm-facebook.pdf">pdf</a>).</p>
<p>Unter den Fragen findet man den Einwand, dass die kritisierte Einbindung des Like-Buttons, nicht nur diesen betrifft sondern eine Reihe von Diensten (etwa Youtube).  Die Antwort von Herrn Weichert: Die in diesen F&#228;llen verwendete iFrames Technologie stelle ein Fall der Auftragsdatenverarbeitung gem&#228;&#223; <a href="http://dejure.org/gesetze/BDSG/11.html" target="_blank" title="&sect; 11 BDSG: Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung personenbezogener Daten im Auftrag">§ 11 BDSG</a> dar.</p>
<p>Diese Auffassung ist meines Erachtens nicht nur gewagt, sondern auch nicht mit dem rechtlichen Gedanken der Auftragsdatenverarbeitung vereinbar. Warum?</p>
<p>Zun&#228;chst muss man sich klar machen, was ein iFrame &#252;berhaupt ist? Letztlich handelt es sich um eine Weiterentwicklung der seit den Anfangstagen des Internets bekannten (und rechtlich viel diskutierten) Frame-Technolgie. Der Einzige Unterschied besteht darin, dass der fremde Seiteninhalt nicht als Teil einer Tabelle geladen wird, sondern als Objekt. Vergleichbar mit einem Bild. Dar&#252;berhinaus besteht die M&#246;glichkeit ganz pr&#228;zise bestimmte Inhalte (statt ganze Webseiten) einzubinden. Insoweit ist der iFrame kein &#8220;Novum&#8221; sondern kann auch im Hinblick auf die juristische Bewertung, als Fortentwicklung von Frames (mit allen Vor- und Nachteilen) gesehen werden.</p>
<p>Was bedeutet das f&#252;r die datenschutzrechtliche Beurteilung? Frames standen aus juristischer Sicht insbesondere wegen der Zueigenmachung fremder Inhalte in der Diskussion. Datenschutzrecht spielte dabei keine oder nur eine &#228;u&#223;erst untergeordnete Rolle. Eine Auftragsdatenverarbeitung findet jedoch bei einem klassischen Frame nicht statt, allein weil im Zweifel der Betreiber der per Frame eingebundenen Webseite davon keine Kenntnis hat und damit auch keine Daten im &#8220;Auftrag&#8221; verarbeitet. Das mag bei Social Plugins etwas anders sein, da diese Webseitenbetreibern gerade zum Zwecke der Einbindung angeboten werden.</p>
<p>Eine Auftragsverarbeitung findet dennoch nicht statt, da die Grundvoraussetzung der Auftragsdatenverarbeitung nicht gegeben ist. Damit eine Auftragsdatenverarbeitung vorliegt, muss der Auftragsdatenverarbeiter die personenbezogenen im Auftrag und auf Weisung des Auftraggebers verarbeiten. Der Auftragnehmer hat nur eine Hilfs- und Unterst&#252;tzungsfunktion und ist bei der Verarbeitung von den Vorgaben des Auftraggebers abh&#228;ngig  (So etwa Wedde in D&#228;ubler/Klebe/Wedde/Weichert,(!) Kommentar zum BDSG, § 11, Rn. 5). Anders gesagt, die Auftragsdatenverarbeitung scheidet zwangsl&#228;ufig aus, sobald die verarbeitende Stelle ein eigenes Interesse an der Verarbeitung und diese (Weiter-) Verarbeitung auch eigenst&#228;ndig durchf&#252;hrt.</p>
<p>Gerade dies ist jedoch bei den Social Plugins der Fall. Weder Facebook noch YouTube verarbeiten personenbezogene Daten streng im Auftrag des Webseitenbetreibers und schon gar nicht als Hilfs- oder Unterst&#252;tzungsfunktion. Im Gegenteil. Sie verarbeiten diese im eigenen Interesse und ohne jeglichen Einfluss des Webseitenbetreibers. Dieser mag zwar &#8220;Zweckveranlasser&#8221; sein, da dieser Begriff dem Datenschutzrecht in seiner aktuellen Gestaltung fremd ist, macht dies den Webseitenbetreiber nicht automatisch zum Auftraggeber einer Auftragsdatenverarbeitung.</p>
<p>Eine Auftragsdatenverarbeitung wird daher beim Einsatz von iFrames regelm&#228;&#223;ig ausscheiden. Nur in Einzelf&#228;llen wird m&#246;glicherweise eine Auftragsdatenverabeitung vorliegen.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Update: <a href="http://www.henning-tillmann.de/2011/10/der-facebook-like-button-oder-das-datenschutzproblem-seit-20-jahren-privacyimg/">Henning Tillmann zeigt anschaulich</a>, dass es sich hier nur um alten Wein in neuen Schl&#228;uchen handelt.</p>
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		<title>Datenschutzirrsinn &#8211; made in Hamburg</title>
		<link>http://www.medien-gerecht.de/2011/09/16/datenschutzirrsinn-made-in-hamburg/</link>
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		<pubDate>Fri, 16 Sep 2011 07:32:51 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Meister</dc:creator>
				<category><![CDATA[Artikel]]></category>
		<category><![CDATA[Datenschutz]]></category>

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		<description><![CDATA[Die Tage wurde der Begriff Datenschutztheater ins Leben gerufen. Ich m&#246;chte an dieser Stelle die Eskalationsstufe vorstellen: Der Datenschutzirrsinn. Datenschutzirrsinn bezeichnet eine Ma&#223;nahme, die unter der Ma&#223;gabe eines vermeintlichen Datenschutzes und/oder mit Zustimmung einer Aufsichtsbeh&#246;rde erfolgt,  ohne dabei praktikabel zu sein und den Anforderungen des Datenschutzrechts zu gen&#252;gen. Ein gutes Beispiel ist die gestern bekannt [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die Tage wurde der Begriff<a href="http://blog.spackeria.org/2011/09/12/datenschutztheater/"> Datenschutztheater ins Leben gerufen</a>. Ich m&#246;chte an dieser Stelle die Eskalationsstufe vorstellen: Der Datenschutzirrsinn.</p>
<blockquote><p>Datenschutzirrsinn bezeichnet eine Ma&#223;nahme, die unter der Ma&#223;gabe eines vermeintlichen Datenschutzes und/oder mit Zustimmung einer Aufsichtsbeh&#246;rde erfolgt,  ohne dabei praktikabel zu sein und den Anforderungen des Datenschutzrechts zu gen&#252;gen.</p></blockquote>
<p>Ein gutes Beispiel ist die gestern bekannt gewordene &#8220;L&#246;sung&#8221; im Streit um Google Analytics. Wie gestern schon geschrieben ist das Einlenken des hamburgischen Datenschutzbeauftragten zu begr&#252;&#223;en, doch nach der ersten Freude und einem genauen Blick in die Vorgaben, reibt man sich verwundert die Augen. Die &#8220;L&#246;sung&#8221; wirft mehr datenschutzrechtliche Fragen auf, als dass sie sie l&#246;sen w&#252;rde. Hier ein paar Punkte, warum die vorgeschlagene L&#246;sung als Datenschutzirrsinn bezeichnet werden kann:</p>
<ul>
<li>Zun&#228;chst verwundert, dass der Landesdatenschutzbeauftragte die Browser-AddOn L&#246;sung f&#252;r datenschutzkonform h&#228;lt, wenn 90% aller Desktop Browser und kein Mobiler Browser davon erfasst sind. Auch wenn eine gro&#223;e Mehrheit der Internetnutzer damit die M&#246;glichkeit hat, von der Profilbildung nach <a href="http://dejure.org/gesetze/TMG/15.html" target="_blank" title="&sect; 15 TMG: Nutzungsdaten">§ 15 Abs. 3 TMG</a> zu widersprechen, so ist sie doch nicht jedem m&#246;glich. Hier erfolgt mit Zustimmung der Aufsichtsbeh&#246;rde eine Aufweichung der Anforderungen. Es bleibt abzuwarten, ob wirklich alle Aufsichtsbeh&#246;rden dem folgen und ob dies einer gerichtlichen Pr&#252;fung stand halten w&#252;rde.</li>
</ul>
<ul>
<li>Nach Aussage von Google und dem Landesdatenschutzbeauftragten wird bei der IP-Adresse  &#8221;das letzte Oktett der IP-Adresse vor jeglicher Speicherung gel&#246;scht (&#8230;), so dass dar&#252;ber keine Identifizierung des Nutzers mehr m&#246;glich ist.&#8221;  Das ist, der Definition aus <a href="http://dejure.org/gesetze/BDSG/3.html" target="_blank" title="&sect; 3 BDSG: Weitere Begriffsbestimmungen">§ 3 Abs. 6 BDSG</a> folgend, eine Anonymisierung. Mit erfolgter Anonymisierung ist ein Personenbezug nicht mehr herstellbar und daher keine datenschutzrechtliche Zul&#228;ssigkeit f&#252;r die weitere Verarbeitung erforderlich. Es verwundert, warum dann allerdings gleichzeitig eine Vereinbarung &#252;ber die Auftragsdatenverarbeitung mit Google abschlossen werden soll. Einzig einleuchtende Begr&#252;ndung hierf&#252;r, w&#228;re die Tatsache, dass die Anonymisierung nicht auf der jeweiligen Webseite direkt erfolgt, sondern nach &#220;bermittlung an Google aber bevor die anonymisierte IP-Adresse f&#252;r Google Analytics verarbeitet wird. Schaut man in die Mustervereinbarung von Google, erf&#228;hrt man &#252;berrascht, dass sich diese nicht nur auf den Anonymisierungsvorgang bezieht sondern die Analyse durch Google Analytics insgesamt. Da &#8220;Kundendaten&#8221; neben der IP-Adresse auch Cookie-Informationen enth&#228;lt, stellt sich die Frage, welchen Personenbezug durch diese Cookies hergestellt werden kann und warum, in Abweichung der IP-Adresse, hier keine Anonymisierung vor der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung erforderlich sein soll.</li>
</ul>
<ul>
<li>Am &#252;berraschensten erscheint jedoch, dass die Mustervereinbarung die Zustimmung der Aufsichtsbeh&#246;rde erhalten hat, da sie wohl den Anforderungen aus <a href="http://dejure.org/gesetze/BDSG/11.html" target="_blank" title="&sect; 11 BDSG: Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung personenbezogener Daten im Auftrag">§ 11 Abs. 2 BDSG</a> nicht gerecht wird. So vermisst man Angaben &#252;ber Dauer der Auftragsdatenverarbeitung und die Art der verarbeiteten Daten ist nur vage umschrieben und f&#252;hrt nur &#8220;insbesondere&#8221; konkrete Beispiele auf. Auch die Anforderungen an die Kontrollrechte entsprechen <a href="http://www.dr-bahr.com/news/hamburgischer-datenschutzbeauftragter-google-analytics-ab-sofort-datenschutzgemaess-oder-neuigkei.html">nicht der bisherigen Auffassung und der Intention des Gesetzgebers.</a> Es bleibt daher abzuwarten, ob sich diese Erleichterung der Kontrollrechte wirklich durchsetzt.</li>
</ul>
<ul>
<li>Arg verwunderlich ist auch die Einschr&#228;nkung der Einzelweisungen durch den Auftraggeber. Diese kann der Auftraggeber nur erteilen, wenn er die zur Durchf&#252;hrung von Google veranschlagten Kosten begleicht. Dadurch, dass der Auftragnehmer die Kosten f&#252;r die Durchf&#252;hrung einer Weisung des Auftragnehmers frei bestimmen kann, wird letztlich die Weisungsgebundenheit ausgehebelt und der Sinn der Auftragsdatenverarbeitung ad absurdum gef&#252;hrt. Es ist erstaunlich, dass dies die Zustimmung des Landesdatenschutzbeauftragten gefunden hat.</li>
</ul>
<div>Dies seien nur ein paar Punkte, um aufzuzeigen, dass das &#8220;Ergebnis&#8221; in Sachen Google Analytics nicht passt und unbefriedigend ist. Es bleibt abzuwarten, ob sich die anderen Aufsichtsbeh&#246;rden diesem Irrsinn anschlie&#223;en und damit statt einer Durchsetzung der strengen Vorgaben des Datenschutzrechts eine Aufweichung derselben einleiten.</div>
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		</item>
		<item>
		<title>Google Analytics ist datenschutzkonform nutzbar!?</title>
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		<pubDate>Thu, 15 Sep 2011 08:45:45 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Meister</dc:creator>
				<category><![CDATA[Artikel]]></category>
		<category><![CDATA[Datenschutz]]></category>
		<category><![CDATA[Google]]></category>
		<category><![CDATA[Google Analytics]]></category>

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		<description><![CDATA[Es ist eine kleine, jedenfalls unerwartete Sensation. Der Hamburgische Datenschutzbeauftragte Caspar best&#228;tigt, dass Google Analytics nach weiteren Anpassungen datenschutzkonform nutzbar ist. Damit geht ein langes Ringen zwischen Google und den Datensch&#252;tzern zu ende. Was war der Vorwurf und wie ist er nun gel&#246;st worden? Google Analytics wurden drei Dinge vorgeworfen: Einerseits IP-Adressen ohne die nach [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Es ist eine kleine, jedenfalls unerwartete Sensation. Der <a href="http://www.datenschutz-hamburg.de/news/detail/article/beanstandungsfreier-betrieb-von-google-analytics-ab-sofort-moeglich.html?tx_ttnews%5BbackPid%5D=170&amp;cHash=09e1cbe956f62edb1e9f0386b4ca78f5">Hamburgische Datenschutzbeauftragte Caspar best&#228;tigt,</a> dass <a href="http://conversionroom-de.blogspot.com/2011/09/deutsche-datenschutzbehorden-bestatigen.html">Google Analytics nach weiteren Anpassungen datenschutzkonform nutzbar</a> ist. Damit geht ein langes Ringen zwischen Google und den Datensch&#252;tzern zu ende.</p>
<p>Was war der Vorwurf und wie ist er nun gel&#246;st worden?</p>
<p>Google Analytics wurden drei Dinge vorgeworfen: Einerseits IP-Adressen ohne die nach Ansicht der Aufsichtsbeh&#246;rden erforderlichen Einwilligung in die USA zu &#252;bermitteln. Andererseits war der Vorwurf, Google w&#252;rde Profile im Sinne von <a href="http://dejure.org/gesetze/TMG/15.html" target="_blank" title="&sect; 15 TMG: Nutzungsdaten">§ 15 Abs. 3 TMG</a> erstellen ohne eine ausreichende Widerrufsm&#246;glichkeit zu bieten. Schlie&#223;lich sei Google Analytics ein klassischer Fall der Auftragsdatenverarbeitung der den Anforderungen des <a href="http://dejure.org/gesetze/BDSG/11.html" target="_blank" title="&sect; 11 BDSG: Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung personenbezogener Daten im Auftrag">§ 11 BDSG</a> nicht gen&#252;ge.</p>
<p>Bereits vor einigen Monaten hatte Google nachgebessert und ein Opt-Out Plugin sowie eine Anonymisierungsm&#246;glichkeit vorgestellt. Beide waren jedoch weiterhin als unzureichend angesehen worden, da einerseits nicht alle Browser erfasst wurden und die IP-Adressen erst nach &#220;bermittlung in die USA anonymisiert wurden.</p>
<p>Nun hat Google anscheinend drei Dinge ge&#228;ndert:</p>
<ol>
<li>Google bietet nun f&#252;r alle g&#228;ngigen Browser AddOns an</li>
<li>Die Daten werden in Europa anonymisiert</li>
<li>Google schlie&#223;t mit Kunden eine schriftliche Vereinbarung &#252;ber die Auftragsdatenverarbeitung nach <a href="http://dejure.org/gesetze/BDSG/11.html" target="_blank" title="&sect; 11 BDSG: Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung personenbezogener Daten im Auftrag">§ 11 BDSG</a></li>
</ol>
<p>Das klingt alles sch&#246;n und gut. Der reinen Lehre folgend wid man sich jedenfalls hinsichtlich der ersten L&#246;sung verwundert die Augen reiben. Sowohl Google als auch der Landesdatenschutzbeauftragte geben zu, dass alle g&#228;ngigen Desktop-Browser eine Opt-Out L&#246;sung bieten (IE, Firefox, Chrome, Safari und Opera). Da weder Spartenbrowser noch Smartphones und TabletPCs hiervon erfasst sind, ist jedenfalls mit solchen Ger&#228;ten ein Widerspruch nach <a href="http://dejure.org/gesetze/TMG/15.html" target="_blank" title="&sect; 15 TMG: Nutzungsdaten">§ 15 Abs. 3 TMG</a> weiterhin nicht m&#246;glich. Erstaunlich, dass dies jedoch hier als vernachl&#228;ssigbar angesehen wird.</p>
<p>Die <a href="http://static.googleusercontent.com/external_content/untrusted_dlcp/www.google.de/de/de/intl/de/analytics/tos.pdf">Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung </a>ist zudem ein noch nie dagewesenes Novum. Wie <a href="http://www.ferner-alsdorf.de/2011/09/google-analytics-ab-sofort-datenschutzkonform-einsetzbar/wettbewerbsrecht/strafrecht/rechtsanwalt/verkehrsrecht/">Kollege Ferner schreibt</a>, bleibt abzuwarten, ob dies eine abschreckende H&#252;rde f&#252;r Nutzer darstellt.</p>
<p><strong>Update 13:40:</strong> Der <a href="http://www.internet-law.de/2011/09/google-analytics-neuerdings-datenschutzkonform.html">Kollege Stadler hat sich bereits die Zeit genommen</a>, die Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung genau anzuschauen und auch deren Erforderlichkeit hinterfragt. Da eine Anonymisierung allerdings erst NACH einer &#220;bermittlung an Google (unklar bleibt ob Google Deutschland, Google Inc. oder eine andere Gesellschaft des Konzerns gemeint ist) erfolgt, ist insoweit weiterhin eine Datenschutzerkl&#228;rung und wohl auch die Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung erforderlich.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Update: Einer vertieften Analyse habe ich einen<a title="Datenschutzirrsinn – made in Hamburg" href="http://www.medien-gerecht.de/2011/09/16/datenschutzirrsinn-made-in-hamburg/"> gesonderten Blogpost</a> gewidmet.</p>
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		<title>Das Datenschutztheater &#8211; ein gewolltes Dilemma?</title>
		<link>http://www.medien-gerecht.de/2011/09/13/das-datenschutztheater-ein-gewolltes-dilemma/</link>
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		<pubDate>Tue, 13 Sep 2011 06:01:54 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Meister</dc:creator>
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		<category><![CDATA[Datenschutz]]></category>

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		<description><![CDATA[Im Blog der datenschutzkritischen Spackeria hat J&#252;rgen Geuzter (aka &#8220;tante&#8221;) den Begriff des Datenschutztheater ins Leben gerufen. Er definiert Datenschutztheater als eine Massnahme oder eine Sammlung von Massnahmen, die den gef&#252;hlten Schutz von Daten verbessern ohne dabei die Daten funktional vor Ge- oder Missbrauch zu sch&#252;tzen. Das halte ich nicht f&#252;r &#8220;Theater&#8221; sondern reinen Populismus, [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Im Blog der datenschutzkritischen Spackeria hat J&#252;rgen Geuzter (aka &#8220;tante&#8221;) den Begriff des <a href="http://blog.spackeria.org/2011/09/12/datenschutztheater/" target="_blank">Datenschutztheater</a> ins Leben gerufen. Er definiert Datenschutztheater als</p>
<blockquote><p>eine Massnahme oder eine Sammlung von Massnahmen, die den gef&#252;hlten Schutz von Daten verbessern ohne dabei die Daten funktional vor Ge- oder Missbrauch zu sch&#252;tzen.</p></blockquote>
<p>Das halte ich nicht f&#252;r &#8220;Theater&#8221; sondern reinen Populismus, dennoch ist der Begriff des &#8220;Datenschutztheaters&#8221; durchaus treffend, wenn man sich aktuelle Diskussionen um den Datenschutz ansieht. Ich w&#252;rde noch ein prominentes Beispiel dazu packen: Den heise 2-Klick Button (<a href="http://www.medien-gerecht.de/2011/09/03/ist-der-2-klick-button-wirklich-datenschutzkonform/" target="_blank">dazu mehr in diesem Blogbeitrag</a>). Der heise Verlag hat eine datensparsame L&#246;sung f&#252;r die Einbindung von Social Media Plugins pr&#228;sentiert, die gef&#252;hlt den Schutz von Daten verbessert, das rechtliche Problem aber lediglich um einen Klick verz&#246;gert.</p>
<p>Die Liste der Datenschutztheater lie&#223;e sich wohl endlos fortsetzen, aber wie kommt es regelm&#228;&#223;ig zu solch einem Datenschutztheater? Zu Beginn des Datenschutztheaters steht regelm&#228;&#223;ig ein Versto&#223; gegen Datenschutzrecht. Dieser wird durch Aufsichtsbeh&#246;rden oder in der &#214;ffentlichkeit heftig kritisiert. Die Kritik der Aufsichtsbeh&#246;rden erfolgt dabei regelm&#228;&#223;ig durch Stellungnahmen auf Landes-, Bundes- oder gar EU-Ebene durch Gremien wie der D&#252;sseldorfer Kreis oder die Art. 29 Datenschutzgruppe. Selten wird ein angeprangerter Versto&#223; durch eine Aufsichtsbeh&#246;rde auch tats&#228;chlich auch sanktioniert.</p>
<p>Schlechte Publicity sind im Datenschutz derzeit ein sch&#228;rferes Schwert als Bu&#223;gelder und Untersagungsverf&#252;gung. Das f&#252;hrt dazu, dass L&#246;sungen regelm&#228;&#223;ig zwischen Wirtschaft und Aufsichtsbeh&#246;rden &#8220;ausgehandelt&#8221; werden, ohne dabei zu wirklich datenschutzrechtlich sauberen L&#246;sungen zu f&#252;hren, die man als Datenschutztheater bezeichnen kann. Aus Sicht der betroffenen Unternehmen ist dies durchaus nachvollziehbar, denn gerichtliche Verfahren dauern lange und sorgen dementsprechend lange f&#252;r schlechte Presse. Es gibt jedoch auch Datenschutztheater (etwa Google Analytics oder Facebook) da hat man den Eindruck, dass auch die Aufsichtsbeh&#246;rden eine gerichtliche Kl&#228;rung scheuen und lieber halb gare L&#246;sungen akzeptieren, statt die eigene Rechtsauffassung durchzusetzen.</p>
<p>Das f&#252;hrt jedoch dazu, dass gerade auf dem Bereich des Datenschutzrechts keine oder kaum belastbare Rechtsprechung existiert, welches zur Kl&#228;rung der offenen Streitthemen im Datenschutz beitr&#228;gt. Es werden daher noch viele Datenschutztheater folgen.</p>
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		<title>Eine unerwartete Antwort von Herrn Weichert</title>
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		<pubDate>Thu, 08 Sep 2011 14:58:08 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Meister</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Nico Lumma hat vor einigen Wochen 7 Fragen zum Datenschutz gestellt. Zu den ausgew&#228;hlten Befragten geh&#246;rte auch Thilo Weichert. Dieser hat nun ebenfalls 7 Antworten gegeben. Eine Antwort fand ich dabei durchaus unerwartet: Frage: Was ist so schlimm am Like-Button? Thilo Weichert: Der Button tut nicht k&#246;rperlich weh. Das Anclicken des Buttons l&#246;st aber Datenverarbeitungen [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Nico Lumma hat vor einigen Wochen<a href="http://lumma.de/2011/08/24/interview-serie-7-fragen-zum-datenschutz/"> 7 Fragen zum Datenschutz </a>gestellt. Zu den ausgew&#228;hlten Befragten geh&#246;rte auch Thilo Weichert. Dieser hat nun ebenfalls <a href="http://lumma.de/2011/09/08/7-antworten-zum-datenschutz-dr-thilo-weichert/">7 Antworten</a> gegeben. Eine Antwort fand ich dabei durchaus unerwartet:</p>
<blockquote><p><em>Frage: Was ist so schlimm am Like-Button?</em></p>
<p>Thilo Weichert: Der Button tut nicht k&#246;rperlich weh. Das Anclicken des Buttons l&#246;st aber Datenverarbeitungen aus, die f&#252;r die Nutzenden weder transparent noch selbstbestimmt sind. Es geht um das Setzen eines Cookies, um die Profilierung mit Hilfe des Cookies bei Facebook/USA und die kommerzielle oder sonstige Nutzung dieser Profile, wor&#252;ber Facebook nicht ansatzweise Informationen herausgibt. Das verst&#246;&#223;t gegen das deutsche Telemediengesetz und gegen die europ&#228;ische E-Privacy-Directive. In diesen Verst&#246;&#223;en liegen unzweifelhaft Verletzungen des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung der Betroffenen.</p></blockquote>
<p>Es geht also um das &#8220;Klicken&#8221; des Like-Buttons, was ein Cookie setzt.  Da<a href="https://www.datenschutzzentrum.de/facebook/">s klang bislang noch ganz anders</a> und w&#252;rde s&#228;mtliche (f&#252;r einen Datenschutzhardliner unzureichenden) <a href="http://www.medien-gerecht.de/2011/09/03/ist-der-2-klick-button-wirklich-datenschutzkonform/">2-Klick-L&#246;sungen </a>&#252;berfl&#252;ssig machen. Da ich die mir <a href="http://www.medien-gerecht.de/2011/08/23/ja-was-denn-nun-herr-weichert/">aufdr&#228;ngende Frage</a> schon gestellt habe, frage ich lieber: Woher kommt der Sinneswandel?</p>
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		<title>Ist der 2-Klick-Button wirklich datenschutzkonform?</title>
		<link>http://www.medien-gerecht.de/2011/09/03/ist-der-2-klick-button-wirklich-datenschutzkonform/</link>
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		<pubDate>Sat, 03 Sep 2011 08:03:23 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Meister</dc:creator>
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		<category><![CDATA[Datenschutz]]></category>
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		<description><![CDATA[Am Donnerstag stellte der heise-Verlag f&#252;r seine Internetangebote den &#8220;2-Klick-Button&#8221; vor. Mit dem 2-Klick-Button soll, so heise, eine &#8220;datenschutzfreundliche&#8221; Einbindung von Social-Media-PlugIns m&#246;glich sein. Das Prinzip ist einfach und alles andere als neu. Auf dieser Seite wird derzeit ebenfalls eine 2-Klick L&#246;sung getestet, die der Kollege Jens Ferner bereits vor Monaten vorgestellt hat, lange bevor [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Am Donnerstag stellte der heise-Verlag f&#252;r seine Internetangebote den &#8220;<a href="http://www.heise.de/ct/artikel/2-Klicks-fuer-mehr-Datenschutz-1333879.html">2-Klick-Button</a>&#8221; vor. Mit dem 2-Klick-Button soll, so heise, eine &#8220;datenschutzfreundliche&#8221; Einbindung von Social-Media-PlugIns m&#246;glich sein. Das Prinzip ist einfach und alles andere als neu. Auf dieser Seite wird derzeit ebenfalls eine 2-Klick L&#246;sung getestet, die der Kollege <a href="http://www.ferner-alsdorf.de/news-urteile/themen-specials/wordpress-plugins/">Jens Ferner bereits vor Monaten vorgestellt</a> hat, lange bevor das ULD sich zur datenschutzrechtlichen Problematik des Facebook Like-Buttons ge&#228;u&#223;ert hat. Die grafisch ansprechende L&#246;sung des heise-Verlags wurde im Netz, dank der selbst&#252;berzeugten Beschreibung, als die heilbringende L&#246;sung gefeiert. Doch die Reaktion von Facebook kam prompt. Die Umsetzung widerspreche den Plattform-Richtlinien. <a href="http://www.heise.de/newsticker/meldung/Facebook-beschwert-sich-ueber-datenschutzfreundlichen-2-Klick-Button-2-Update-1335658.html">Der heise-Verlag (und viele Nutzer) reagierten ungl&#228;ubig</a>, wenn nicht gar eingeschnappt. Schlie&#223;lich habe der 2-Klick-Button zur L&#246;sung eines datenschutzrechtlichen Problems beigetragen. Aber ist das wirklich so?<span id="more-2191"></span></p>
<h3><strong>1. 2-Klick-L&#246;sungen f&#246;rdern die Datensparsamkeit</strong></h3>
<p>2.Klick-L&#246;sungen haben datenschutzrechtlich einen entscheidenden Vorteil. Sie f&#246;rdern die Datensparsamkeit im Sinne von <a href="http://dejure.org/gesetze/BDSG/3a.html" target="_blank" title="&sect; 3a BDSG: Datenvermeidung und Datensparsamkeit">§ 3a BDSG</a>. Anders als bei der direkten Einbindung von Social Media PlugIns werden (personenbezogene) Daten nicht bereits bei Aufruf der Webseite an die jeweiligen Social Media Anbieter &#252;bermittelt, sondern erst nachdem durch einen ersten Klick die Social Media Buttons geladen werden. Der Webseitenbesucher hat es also in der Hand, ob eine solche &#220;bermittlung stattfindet, oder ob er f&#252;r die Social Media Anbieter unbemerkt auf der Seite bleiben will.</p>
<p>Ist durch die so erreichte Datenvermeidung und -sparsamkeit nicht das Problem behoben worden? Dies mag im ersten Augenblick so erscheinen, doch die Kritik des ULD richtet sich im Kern nicht dagegen, dass die Daten &#252;berhaupt erhoben werden, sondern dass sie ohne die erforderliche Einwilligung des Nutzers erhoben werden.</p>
<h3><strong>2. Erteilt der Nutzer mit dem 1. Klick nicht seine Einwilligung?</strong></h3>
<p>Die Anbieter der Social Media PlugIns sind regelm&#228;&#223;ig US-amerikanische Unternehmen und erheben und verarbeiten die (personenbezogenen) Daten auf den eigenen Servern in den USA. Da die USA nicht den gleichen Datenschutz gew&#228;hrleistet, wie die Mitgliedsstaaten in der Europ&#228;ischen Union, ist eine &#220;bermittlung nach <a href="http://dejure.org/gesetze/BDSG/4b.html" target="_blank" title="&sect; 4b BDSG: &Uuml;bermittlung personenbezogener Daten ins Ausland sowie an &uuml;ber- oder zwischenstaatliche Stellen">§ 4b BDSG</a> regelm&#228;&#223;ig nur mit Einwilligung m&#246;glich. (So jedenfalls, im Ergebnis das ULD.) Doch die Erteilung der Einwilligung ist an strenge Vorgaben gekn&#252;pft (<a href="http://dejure.org/gesetze/BDSG/4a.html" target="_blank" title="&sect; 4a BDSG: Einwilligung">§4a BDSG</a>, <a href="http://dejure.org/gesetze/TMG/13.html" target="_blank" title="&sect; 13 TMG: Pflichten des Diensteanbieters">§ 13 Abs. 2 TMG</a>). Unerl&#228;sslich ist, dass der Nutzer vor der Erteilung seiner Einwilligung klar und verst&#228;ndlich dar&#252;ber aufgekl&#228;rt wird welche Daten, durch wen und zu welchem Zweck erhoben, verarbeitet und genutzt werden.</p>
<p>Trotz der vollmundigen Ank&#252;ndigungen des heise-Verlags muss man an dieser Stelle klar sagen, dass die dort gew&#228;hlte Umsetzung leider alles andere als datenschutzkonform ist. Zwar wird in Pop-Ups und hinter weiteren Informations-Icons viel von Datenschutz geschrieben, doch die erforderliche Datenschutzerkl&#228;rung f&#252;r die einzelnen Dienste fehlt komplett. Insoweit kann ich mich dem <a href="http://www.ferner-alsdorf.de/2011/09/heise-prasentiert-datenschutzkonforme-losung-fur-facebook-button/wettbewerbsrecht/strafrecht/rechtsanwalt/verkehrsrecht/">Kollegen Ferner nur anschlie&#223;en</a>, dass hier noch dringend Nachholbedarf besteht.</p>
<p>Ein Problem bei allen 2-Klick-L&#246;sungen bleibt jedoch weiterhin der Inhalt der Einwilligungserkl&#228;rung. Denn nicht immer ist klar, welche Daten erhoben, verarbeitet und genutzt werden. Gerade bei Facebook sehen die Datensch&#252;tzer Handlungsbedarf. Facebook gibt zum Like-Button immerhin in <a href="https://www.facebook.com/help/?faq=186325668085084">begrenztem Umfang Auskunft</a>. Leider bleibt dabei der Verwendungszweck unklar.</p>
<h3><strong>3. Verst&#246;&#223;t der 2-Klick-Button gegen die Nutzungsbedingungen von Facebook, Twitter oder Google?</strong></h3>
<p>Unterstellt man Facebook, Twitter und Google, dass jedenfalls ein Ziel der Social Media PlugIns dazu dient, umfangreiche Bewegungsprofile der Internetnutzer zu erhalten, dr&#228;ngt sich die Frage auf, ob 2-Klick-L&#246;sungen &#252;berhaupt mit den Nutzungsbedingungen der PlugIns vereinbar sind. Schlie&#223;lich wird die Daten&#252;bermittlung durch die Einf&#252;hrung des 2-Klick-Buttons j&#228;h einbrechen. Die Beschwerde Facebooks wurde im Netz zun&#228;chst auch einhellig so interpretiert. Doch wie sieht es im Einzelnen aus?</p>
<h4>Facebook Like-Button</h4>
<p>Die <a href="https://developers.facebook.com/docs/reference/plugins/like/">Dokumentation zum Facebook Like-Button</a> enth&#228;lt keine Hinweise zu Einschr&#228;nkungen hinsichtlich der Einbindung des Buttons, jedoch h&#228;lt Facebook auch f&#252;r Plattform-Nutzer umfangreiche <a href="https://developers.facebook.com/policy/">Nutzungsbedingungen</a> bereit. Doch diese geben keine Einschr&#228;nkungen bei der technischen Einbindung des Like-Buttons vor. Hinzu kommt noch ein Verweis auf die<a href="https://www.facebook.com/brandpermissions/logos.php"> Nutzungsrichtlinien f&#252;r Facebook-Marken</a>. Denn der Like-Button ist nicht nur technisches Werkzeug sondern gleichzeitig auch als Marke eingetragen. Hier wird zwar beschrieben, dass durch einen Klick Nutzer Inhalte auf Facebook teilen k&#246;nnen. Hieraus ein Verbot von 2-Klick-L&#246;sungen abzuleiten, ist wohl kaum belastbar. Allerdings wird deutlich, dass grafische Ver&#228;nderungen des Like-Buttons nur begrenzt m&#246;glich sind. Dass sich Facebook daher an der urspr&#252;nglichen Variante des heise 2-Klick-Buttons st&#246;&#223;t, war daher <a href="http://www.tweetdeck.com/twitter/tkkinstant/~BpefD">kaum verwunderlich</a>.</p>
<h4>Twitters Tweet-Button</h4>
<p>Wie sieht es hingegen beim <a href="https://twitter.com/about/resources/tweetbutton">Tweet-Button</a> aus? Letztlich vergleichbar. Twitter gibt den Nutzern dabei grunds&#228;tzlich die M&#246;glichkeit den Tweet-Button auch lokal und angepasst zu verwenden. Auch die <a href="https://dev.twitter.com/terms/api-terms">API-Terms</a> lassen kein Verbot einer 2-Klick-L&#246;sung durchblicken. Aber auch Twitter h&#228;lt Entwickler und Seitenbetreiber dazu an, die <a href="https://support.twitter.com/articles/318722-richtlinien-zur-verwendung-des-twitter-markenzeichens">Twitter-Marken</a> und <a href="https://dev.twitter.com/terms/display-guidelines">Buttons</a> nicht oder nur unter bestimmten Voraussetzungen anzupassen. Bereits auf den ersten Blick wird ersichtlich, dass Twitter weniger restriktiv eingestellt ist, als etwa Facebook.</p>
<h4>Googles +1-Button</h4>
<p>Der <a href="http://www.google.com/+1/button/">Google +1 Button</a> ist im Ergebnis mit dem Like-Button von Facebook vergleichbar. Google hat f&#252;r den <a href="http://www.google.com/intl/de/webmasters/+1/button/policy.html">+1-Buttons eigene Nutzungsbedingungen</a>, die  den Einsatz abschlie&#223;end regeln. Der im Zusammenhang mit 2-Klick-L&#246;sungen wichtigster Passus ist das Verbot den +1-Button weder zu ver&#228;ndern noch zu verschleiern. Damit wird eine grafische Umgestaltung, wie bei Facebook, nicht mit den Nutzungsbedingungen vereinbar sein. Hier sollte daher eine andere Darstellung gew&#228;hlt werden. Fraglich bleibt, ob die 2-Klick-L&#246;sung gleichzeitig auch eine &#8220;Verschleierung&#8221; im Sinne der Nutzungsbedingungen darstellt. Als Beispiel nennt Google die Verbindung des Buttons mit Werbeanzeigen. Eine Verschleierung wird daher bei 2-Klick-L&#246;sungen regelm&#228;&#223;ig nicht anzunehmen sein, wenn Sinn und Zweck der 2-Klick-L&#246;sung deutlich wird.</p>
<h3><strong>4. Fazit</strong></h3>
<p>Im Ergebnis l&#228;sst sich festhalten, dass 2-Klick-L&#246;sungen grunds&#228;tzlich empfehlenswert sind. Doch auch 2-Klick-L&#246;sungen m&#252;ssen sorgf&#228;ltig implementiert werden. Dabei muss sowohl die datenschutzrechtliche Einwilligung richtig abgebildet werden und bei grafischen 2-Klick-L&#246;sungen m&#246;gliche Beschr&#228;nkungen durch die Social Media Anbieter beachtet werden.</p>
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		</item>
		<item>
		<title>Ja was denn nun, Herr Weichert?</title>
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		<pubDate>Tue, 23 Aug 2011 12:11:57 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Meister</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Vergangene Woche ver&#246;ffentlichte das Unabh&#228;ngige Landeszentrum f&#252;r den Datenschutz in Schleswig-Holstein (ULD) eine &#8220;Datenschutzrechtliche Bewertung der Reichweitenanalyse durch Facebook (pdf)&#8221;. Fazit des ULD: Facebook Fanseiten und die Einbindung der Social Plugins von Facebook sind nicht datenschutzkonform realisierbar und daher von Diensteanbietern ab Ende September abzuschalten, ansonsten drohen Bu&#223;gelder in H&#246;he von 50.000,- Euro. In seinem Arbeitspapier [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Vergangene Woche ver&#246;ffentlichte das Unabh&#228;ngige Landeszentrum f&#252;r den Datenschutz in Schleswig-Holstein (ULD) eine &#8220;<a href="https://www.datenschutzzentrum.de/facebook/facebook-ap-20110819.pdf">Datenschutzrechtliche Bewertung der Reichweitenanalyse durch Facebook</a> (pdf)&#8221;. <a href="https://www.datenschutzzentrum.de/presse/20110819-facebook.htm">Fazit des ULD</a>: Facebook Fanseiten und die Einbindung der Social Plugins von Facebook sind nicht datenschutzkonform realisierbar und daher von Diensteanbietern ab Ende September abzuschalten, ansonsten drohen Bu&#223;gelder in H&#246;he von 50.000,- Euro.</p>
<p>In seinem Arbeitspapier schreibt das ULD zur M&#246;glichkeit einer datenschutzkonformen Umsetzung mittels Einwilligung auf Seite 22:</p>
<blockquote><p>&#8220;Aus dem oben Gesagten ergibt sich, dass die personenbezogen Datenverarbeitung bei Faceook <span style="text-decoration: underline;"> in keinem Fall</span> durch eine nach deutschem bzw. europ&#228;ischen Recht wirksame Einwilligung legitimiert werden kann.&#8221;</p></blockquote>
<p>Und auf Seite23 stellt das ULD fest, dass aufgrund der Reichenweitenanalyse von Facebook Insights sowohl Fanpages als auch Social Plugins nicht datenschutzkonform sind:</p>
<blockquote><p>&#8220;Wegen der Missachtung des in <a href="http://dejure.org/gesetze/TMG/15.html" target="_blank" title="&sect; 15 TMG: Nutzungsdaten">§ 15 Abs. 3 TMG</a> festgelegten Trennungsgebotes ist das Einbinden von Social-Plugins von Facebook in deutschen Webseiten und das Betreiben von &#8220;Facebook Insights&#8221; auf Fanpages innerhalb von Facebook unzul&#228;ssig.&#8221;</p></blockquote>
<p>Nach der anhaltenden Kritik hat das ULD nun <a href="https://www.datenschutzzentrum.de/facebook/">Fragen und Antworten zu Facebook ver&#246;ffentlicht</a>. Darin liest der erstaunte Leser:</p>
<blockquote><p>&#8220;Eine datenschutzkonforme Einbindung erfordert zurzeit, dass die Social-Plugins nur dann geladen werden d&#252;rfen, wenn die Nutzerin oder der Nutzer der mit der Einbindung von Social-Plugins verbundenen &#220;bertragung personenbezogener Daten eingewilligt haben, <a href="http://dejure.org/gesetze/TMG/13.html" target="_blank" title="&sect; 13 TMG: Pflichten des Diensteanbieters">§ 13 Abs. 2 TMG</a>. Dies kann beispielsweise so realisiert werden, indem an der Stelle, an der die Social-Plugins auf der Webseite erscheinen sollen, zun&#228;chst eine vom Webseitenbetreiber selbst bereitgestellte Grafik eingebunden wird. Nach Klick auf diese Grafik muss die Nutzerin oder der Nutzer dann &#252;ber die mit der Anzeige des Social-Plugins verbundene &#220;bertragung personenbezogener Daten informiert werden. Willigt die Nutzerin oder der Nutzer ausreichend informiert und aktiv ein, so k&#246;nnen darauffolgend die Social-Plugins von Facebook geladen werden.&#8221;</p></blockquote>
<p>Noch bunter wird es schlie&#223;lich zu den Ausf&#252;hrungen hinsichtlich der Fanpages. Diese sind nach der neuen Auffassung des ULDs auch weiterhin nicht datenschutzkonform nutzbar, da hier die datenschutzrechtlichen Anforderungen an die Reichenweitenanalyse durch Facebook Insights nicht realisiert werden k&#246;nnen:</p>
<blockquote><p>&#8220; Dem ULD ist momentan keine M&#246;glichkeit bekannt, Fanpages datenschutzkonform zu nutzen. Hierzu sind weitgehende &#196;nderungen seitens Facebook notwendig. Insbesondere muss Facebook den Betreibern von Fanpages die M&#246;glichkeit geben, die Erhebung von personenbezogenen Daten f&#252;r die Erstellung der Reichweitenanalyse (Facebook Insights) abzuschalten. Weiterhin muss Facebook eine Funktion zur nutzerbezogenen Einwilligung in die Reichweitenanalyse schaffen bzw. Ma&#223;nahmen zur Umsetzung der Vorgaben des <a href="http://dejure.org/gesetze/TMG/15.html" target="_blank" title="&sect; 15 TMG: Nutzungsdaten">§ 15 Abs. 3 TMG</a> ergreifen.&#8221;</p></blockquote>
<p>Der Versto&#223; gegen <a href="http://dejure.org/gesetze/TMG/15.html" target="_blank" title="&sect; 15 TMG: Nutzungsdaten">§ 15 Abs. 3 TMG</a> hindert den Einsatz von Fanpages. Trotz des gleichen Versto&#223;es bei Social Plugins (laut Arbeitspapier) k&#246;nnen diese dennoch datenschutzkonform eingebunden werden. Ja was denn nun, Herr Weichert?</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Update 23.08.11 18:30 Uhr:</strong> Das ULD hat nun die FAQ wie in den Kommentaren angek&#252;ndigt &#252;berarbeitet. Statt der urspr&#252;nglichen Frage &#8220;<em>Kann man Facebook Social-Plugins datenschutzkonform einbinden?&#8221;</em>  (<a href="http://klawtext.blogspot.com/2011/08/uld-facebook-button-darf-nun-doch-unter.html">nachzulesen bei Kollege Dosch</a>) lautet diese nun <em>&#8220;Kann ein Webseitenbetreiber Facebook Social-Plugins so einbinden, dass die unkontrollierte &#220;bertragung personenbezogener Daten verringert wird?&#8221;. </em>Erg&#228;nzt wurde zudem die Anmerkung, dass eine Reduzierung der unkontrollierten &#220;bertragung nichts an der Analyse zur fehlenden Einwilligung gegen&#252;ber Facebook &#228;ndert. Eine, aus meiner Sicht, zweifelhafte &#8220;Klarstellung&#8221;. Unabh&#228;ngig von der rechtlichen Bewertung dieser Klarstellung konterkariert das ULD damit seine eigene Haltung:</p>
<p>Aus &#8220;Verboten! Sofort abschalten!&#8221; wird &#8220;Eigentlich ja nicht erlaubt, aber so ist es nicht ganz so schlimm (wir wollen doch nur spielen?)&#8230;&#8221;.</p>
]]></content:encoded>
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		<item>
		<title>Deutschland auf dem Weg in die Popup-H&#246;lle</title>
		<link>http://www.medien-gerecht.de/2011/07/08/deutschland-auf-dem-weg-in-die-popup-holle/</link>
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		<pubDate>Fri, 08 Jul 2011 14:34:36 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Meister</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Die Kollegen Stadler und Ferner weisen (wiederholt) auf die geplante Umsetzung der Cookie-Richtlinie hin. Der Gesetzesentwurf (PDF) wurde vom Bundesrat beschlossen und der Bundesregierung f&#252;r eine Stellungnahme zugeleitet. Hauptanliegen des Gesetzesentwurfs ist die Versch&#228;rfung des Datenschutzes bei sozialen Netzwerken.  Gegenstand der &#196;nderung ist daher insbesondere § 13 TMG. In einem neuen Absatz 8 wird fast [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die Kollegen <a href="http://www.internet-law.de/2011/07/das-ende-der-cookies.html">Stadler </a>und <a href="http://www.ferner-alsdorf.de/2011/07/aktuelle-gesetzgebung-geldwaschegesetz-und-cookie-richtlinie/">Ferner </a>weisen (wiederholt) auf die geplante Umsetzung der Cookie-Richtlinie hin. Der Gesetzesentwurf (<a href="http://www.bundesrat.de/cln_161/nn_2034972/SharedDocs/Drucksachen/2011/0101-200/156-11_28B_29,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/156-11%28B%29.pdf" target="_blank">PDF</a>) wurde vom Bundesrat beschlossen und der Bundesregierung f&#252;r eine Stellungnahme zugeleitet. Hauptanliegen des Gesetzesentwurfs ist die Versch&#228;rfung des Datenschutzes bei sozialen Netzwerken.  Gegenstand der &#196;nderung ist daher insbesondere § 13 TMG.</p>
<p>In einem neuen Absatz 8 wird fast Wort gleich die Passage der Richtlinie &#252;bernommen. Die Gesetzesbegr&#252;ndung verweist lediglich auf die Umsetzung der Richtlinie. Im Gegensatz zu den anderen &#196;nderungen ist das ein Hinweis, dass sich mit dem Inhalt dieser Vorschrift keiner wirklich auseinandergesetzt hat. Es muss ja schlie&#223;lich umgesetzt werden. Die Folge: Das Internet wird in Deutschland (und Europa) zur Popup-H&#246;lle, denn anders wird der Einsatz von Cookies kaum noch m&#246;glich sein. § 13 Abs. 8 TMG-E verlangt, dass der Nutzer vor jedem Speichern von Daten auf einem Endger&#228;t des Nutzers hier&#252;ber informiert werden muss und nur mit Einwilligung erfolgen darf. Das gleiche gilt nat&#252;rlich auch bei dem Zugriff auf gespeicherte Daten.</p>
<p>Dies betrifft insbesondere die derzeit weit verbreiteten Cookies, aber wie Kollege Ferner zu Recht darauf hinweist, letztlich s&#228;mtlichen Datenzugriff eines Telemediendienstes auf das jeweilige Ger&#228;t. Wie die Richtlinie sieht auch § 13 Abs. 8 TMG-E eine Ausnahme von der Hinweis- und Einwilligungspflicht. Dies betrifft zum einen den Empfang von Nachrichten. Zum anderen soll eine Generalklausel unerl&#228;ssliche Speicher- und Lesezugriffe erlauben.</p>
<p>Doch gerade diese Klausel ist nicht nur f&#252;r Nichtjuristen kaum verst&#228;ndlich. Die Ausnahme ist an eine Reihe von Voraussetzungen gekn&#252;pft: Der Speicher-/Lesezugriff muss a) einen vom Nutzer ausdr&#252;cklich gewollten Telemediendienst betreffen und b) zu dessen Erbringung unbedingt erforderlich sein. In der Praxis ist das nicht umsetzbar. Beim Aufruf einer Homepage werden regelm&#228;&#223;ig eine Vielzahl von Cookies abgefragt: Session-Cookies, Logindaten, Tracking-Cookies, Werbe/AdWords-Cookies, Social-Media-Cookies. Streng genommen handelt es sich hierbei um jeweils eigene Dienste die auf einer Homepage geb&#252;ndelt werden. Nicht nur, dass die ausdr&#252;ckliche Zustimmung hierf&#252;r kaum eingeholt werden kann, so scheitert jedenfalls die zweite H&#252;rde. Die Erforderlichkeit.</p>
<p>Ungl&#252;cklich ist in diesem Zusammenhang auch der Verweis auf die Informationspflicht &#8220;entsprechend&#8221; Abs. 1. Nach Abs.1 hat der Anbieter den Nutzer &#8220;zu Beginn eines Nutzungsvorgangs in allgemein verst&#228;ndlicher Form, leicht erkennbar und unmittelbar erreichbar&#8221; zu informieren.  Es stellt sich dabei zun&#228;chst die Frage, ist der Hinweis zu Beginn des Nutzungsvorgangs oder zu Beginn jeden Schreib-/Lesezugriffs erforderlich. Streng genommen handelt es sich hier nicht um einen Nutzungsvorgang, so dass eine entsprechende Anwendung des Abs. 1 auf den jeweiligen Zugriff auf das Endger&#228;t abstellt. Hier besteht dringend Kl&#228;rungsbedarf.</p>
<p>Ein schwacher Trost ist es, dass gerade die &#196;nderungen in § 13 Abs. 1 TMG ansonsten begr&#252;&#223;enswert sind.</p>
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		<title>Google &#8220;Me on the web&#8221; &#8211; Kontrolle der eigenen Datenspur mit Hindernissen</title>
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		<pubDate>Fri, 17 Jun 2011 12:43:35 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Meister</dc:creator>
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		<category><![CDATA[Google]]></category>
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		<description><![CDATA[Google bietet Kunden ein neues Tool an. Es hei&#223;t &#8220;Me on the web&#8221; und soll Kunden die M&#246;glichkeit geben zu beeinflussen, welche Seiten und Informationen &#252;ber einen selbst in der Google-Suche auftauchen.  Me on the Web findet man auf dem Dashboard des eigenen Google-Accounts. Datensch&#252;tzer d&#252;rften &#252;ber diese neuesten Entwicklungen im Hause Google entz&#252;ckt sein, [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://googlepublicpolicy.blogspot.com/2011/06/me-myself-and-i-helping-to-manage-your.html">Google bietet Kunden ein neues Tool an</a>. Es hei&#223;t &#8220;Me on the web&#8221; und soll Kunden die M&#246;glichkeit geben zu beeinflussen, welche Seiten und Informationen &#252;ber einen selbst in der Google-Suche auftauchen.  Me on the Web findet man auf dem Dashboard des eigenen Google-Accounts.</p>
<p>Datensch&#252;tzer d&#252;rften &#252;ber diese neuesten Entwicklungen im Hause Google entz&#252;ckt sein, denn was kommt am ehesten einem Internet-Radiergummi nahe, als die M&#246;glichkeit sich selbst aus der meistgenutzten Suchmaschine zu tilgen?</p>
<p>Doch das ganze hat einen Haken. Google hat zwar viele Informationen &#252;ber mich, aber wei&#223; letztlich nicht, dass der aktuelle Nutzer an diesem Rechner tats&#228;chlich ich bin. Wer also, &#228;hnlich wie bei Google StreetView, nicht will, dass eigene Daten bei Google auftauchen, muss Google erstmal mitteilen wer man eigentlich ist. Und das geht am besten (bzw. bei Me on the web nur) mit einem &#8220;Public Profile&#8221;:</p>
<p><a href="http://www.medien-gerecht.de/wp-content/uploads/2011/06/Me-on-the-web.jpg" rel="lightbox[2146]" title="Me on the web"><img class="aligncenter size-medium wp-image-2147" title="Me on the web" src="http://www.medien-gerecht.de/wp-content/uploads/2011/06/Me-on-the-web-300x145.jpg" alt="" width="300" height="145" /></a>Aus der &#8220;<a href="https://www.google.com/support/profiles/bin/answer.py?hl=en&amp;answer=97703&amp;p=sign_up_about_profiles">About Profiles</a>&#8221; Seite entnimmt man den sachdienlichen Hinweis:</p>
<blockquote><p>At a minimum, your first name, last name, and photo will be public on the Internet.</p></blockquote>
<p>Um zu kontrollieren und einzuschr&#228;nken welche informationen &#252;ber mich im Netz erscheinen, muss ich bei Google zu erst ein &#246;ffentliches, f&#252;r jeden sicht- und suchbares Profil anlegen. Da fallen mir spontan die gleichen Worte ein, wie einer <a href="http://socialmediarecht.wordpress.com/2011/06/16/eine-entgegnung-auf-professor-hoeren-unternehmen-haben-auf-facebook-nichts-zu-suchen/">Kollegin (in anderem Zusammenhang)</a>:</p>
<p>Ngggggggggggggg!!!!1!!elf!</p>
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