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	<title>medien–gerecht &#187; Copyright</title>
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	<description>Im Spannungsfeld zwischen Medien und Recht</description>
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		<item>
		<title>iPhone Jailbreak und Unlock durch Librarian of Congress in den USA legalisiert</title>
		<link>http://www.medien-gerecht.de/2010/07/26/iphone-jailbreak-und-unlock-durch-librarian-of-congress-in-den-usa-legalisiert/</link>
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		<pubDate>Mon, 26 Jul 2010 19:34:27 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Meister</dc:creator>
				<category><![CDATA[Artikel]]></category>
		<category><![CDATA[Apple]]></category>
		<category><![CDATA[Copyright]]></category>
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		<category><![CDATA[Jailbreak]]></category>
		<category><![CDATA[Library of Congress]]></category>
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		<category><![CDATA[Urheberrecht]]></category>

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		<description><![CDATA[Es ist ein kleiner Paukenschlag, was die Library of Congress heute im Federal Register der USA ver&#246;ffentlicht hat: Das Umgehen eines Kopierschutzes auf einer DVD ist zur Verwendung kleiner Teile in kritischen Werken zul&#228;ssig Das Umgehen einer Softwarebeschr&#228;nkung um auf einem Mobiltelefon rechtm&#228;&#223;ig erworbene Programme zu installieren &#8211; Bekannt als &#8220;Jailbreak&#8221; fpr das iPhone Der [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Es ist ein kleiner Paukenschlag, was die Library of Congress heute im <a href="http://www.copyright.gov/1201/2010/RM-2008-8.pdf" target="_blank">Federal Register</a> der USA ver&#246;ffentlicht hat:</p>
<ol>
<li>Das Umgehen eines Kopierschutzes auf einer DVD ist zur Verwendung kleiner Teile in kritischen Werken zul&#228;ssig</li>
<li>Das Umgehen einer Softwarebeschr&#228;nkung um auf einem Mobiltelefon rechtm&#228;&#223;ig erworbene Programme zu installieren &#8211; Bekannt als &#8220;Jailbreak&#8221; fpr das iPhone</li>
<li>Der Unlock eines Mobiltelefons um dieses mit einem anderen Mobilfunkanbieter zu verwenden, sofern dieser das zul&#228;sst, verst&#246;&#223;t nicht gegen das Urheberrecht.</li>
</ol>
<p><strong>Hintergrund US Copyright Law</strong></p>
<p>Aus Europa mag es zun&#228;chst verwundern, warum die Parlamentsbibliothek solch eine Vorschrift erlassen kann. Der Grund liegt im amerikanischen Urheberrechtsgesetz besser gesagt in seinem umstrittenen &#196;nderungsgesetz dem <a href="http://www.copyright.gov/legislation/dmca.pdf" target="_blank">Digital Millenium Copyright Act</a> (DMCA). Dieses verbietet die Umgehung von technischen Ma&#223;nahmen zum Schutze des Urheberrechts (&#228;hnlich aber weitergehender als <a href="http://dejure.org/gesetze/UrhG/95a.html" target="_blank" title="&sect; 95a UrhG: Schutz technischer Ma&szlig;nahmen">§ 95a UrhG</a>). Dieses Verbot wird jedoch durch Section 1201(a)(1)(B) Copyright Act wieder beschr&#228;nkt, damit die Werke im Rahmen des &#8220;fair use&#8221; genutzt werden k&#246;nnen. Die Beschr&#228;nkungen werden nach dem Gesetz durch die Library of Congress und das Copyright Register festgelegt. Nach Abschluss des Verfahrens verk&#252;ndet der Leiter der amerikanischen Nationalbibliothek die neuen Beschr&#228;nkungen.</p>
<p><strong>Fazit</strong></p>
<p>Mit der heutigen Entscheidung hat die Library of Congress das Urheberrecht und den verfassungsrechtlich verankerten Gedanken des &#8220;fair uses&#8221; deutlich gest&#228;rkt. Mit dem DMCA war gerade fair use stark beschnitten worden. Zwar hat die Library of Congress hinsichtlich der Umgehung von Kopierschutzmechanismen auf DVDs lediglich einige bestimmte F&#228;lle erlaubt, jedoch Apple Inc. hart getroffen. Mit der Legalisierung von Jailbreak und Unlock sind damit die zwei bedeutensten Beschr&#228;nkungen des iPhones in den USA in &#8220;Gefahr&#8221;. Hinsichtlich des Jailbreaks steht f&#252;r Apple ein ganzes Gesch&#228;ftsmodell auf dem Spiel.</p>
<p>Update: Ein Netlock ist auch weiterhin m&#246;glich. Jedoch ist die Umgehung eins Netlocks keine Urheberrechtsverletzung an der Software. Wer ein Netlock umgeht, verst&#246;&#223;t daher lediglich gegen die Vertragsbedingungen des urspr&#252;nglichen Carriers.</p>
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		<title>Shepard Faireys &#8220;Fair Use&#8221;-Musterprozess droht zur Farce zu werden</title>
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		<pubDate>Sat, 17 Oct 2009 11:32:23 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Meister</dc:creator>
				<category><![CDATA[Artikel]]></category>
		<category><![CDATA[AP]]></category>
		<category><![CDATA[Copyright]]></category>
		<category><![CDATA[Fair Use]]></category>
		<category><![CDATA[Shepard Fairey]]></category>

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		<description><![CDATA[Sollte man die Gr&#252;nde f&#252;r die Vergabe des Friedensnobelpreises in einem Bild zusammenfassen, dann w&#228;re doch das legend&#228;re Hope-Poster von Shepard Fairey. Dr&#252;ckt es doch die Erwartung aus, die alle an Barack Obama haben. Doch auch das Poster an sich, ist mittlerweile mit einer Reihe von Erwartungen verbunden. Der K&#252;nstler des Bildes hatte zur Erstellung [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Sollte man die Gr&#252;nde f&#252;r die Vergabe des Friedensnobelpreises in einem Bild zusammenfassen, dann w&#228;re doch das <a href="http://cache0.techcrunch.com/wp-content/uploads/2009/02/obamaobama.jpg" target="_blank">legend&#228;re Hope-Poster von Shepard Fairey</a>. Dr&#252;ckt es doch die Erwartung aus, die alle an Barack Obama haben. Doch auch das Poster an sich, ist mittlerweile mit einer Reihe von Erwartungen verbunden.</p>
<p>Der K&#252;nstler des Bildes hatte zur Erstellung ein Bild eines Pressefotografen der Associate  Press (AP) verwendet. AP hatte dann Anspr&#252;che angemeldet und mit Klage gedroht, da die Verwendung des Bildes eine Verletzung des Urheberrechts an dem Originalfoto darstelle. Shepard Fairey kam dem Prozess zu vor und es entstand etwas wie ein neuer Musterprozess um eines der wichtigsten (und umstrittensten) Prinzipien des amerikanischen Urheberrechts: dem Fair Use.</p>
<p>Im Falle des Fair Use wird zwar grunds&#228;tzlich ein urheberrechtlich gesch&#252;tztes Werk verarbeitet/vervielf&#228;ltigt, doch handelt es sich dabei nicht um eine Rechtsverletzung. Entscheidend f&#252;r die Anwendung des &#8220;Fair Use&#8221; Grundsatzes (<a href="http://www.copyright.gov/title17/92chap1.html#107" target="_blank">§ 107 US Copyright Act</a>) sind dabei ma&#223;geblich vier Abw&#228;gungspunkte:</p>
<ol>
<li>Der Zweck der Verwendung &#8211; insbesondere ob eine kommerzielle Verwendung vorliegt oder nicht</li>
<li>Die Art des urheberrechtlich gesch&#252;tzten Werkes</li>
<li>Der Umfang der Nutzung</li>
<li>Die Auswirkung auf den potentiellen Markt bzw. Wert des verwendeten Werkes.</li>
</ol>
<p>Der urspr&#252;ngliche Verwendungszweck des Bildes war sicherlich nicht kommerziell und rein idealistisch. Auch wurde das Bild in einer Zeichnung/Collage weitestgehend verfremdet auch wenn dabei das komplette Bild verwendet wurde. Die Auswirkung auf den potentiellen Markt d&#252;rften schwierig einzusch&#228;tzen sein. Da von der Art her grundverschieden sind die Auswirkungen grunds&#228;tzlich eher gering, wahrscheinlich hat sich der Markt und Wert des urspr&#252;nglichen Bildes durch das Werk von Fairey vergr&#246;&#223;ert.</p>
<p>In der zutreffenden Abw&#228;gung, ob es sich tats&#228;chlich um Fair Use handelt, liegt der Fall keinesfalls klar auf einer Seite der Parteien. Doch hat das Ergebnis gro&#223;e Auswirkungen auf die Weite und den Schutzbereich, der ja gerade auch Kunst und Meinungsfreiheit (wenn man das mal auf deutsche Verh&#228;ltnisse &#252;bertr&#228;gt) sch&#252;tzen soll.</p>
<p><a href="http://www.techcrunch.com/2009/10/16/ap-claims-shepard-fairey-admits-to-lying-and-trying-to-destroy-evidence-his-counsel-quits/" target="_blank">Nun wurde bekannt</a>, dass der Prozessauftakt mangels Falschdarstellungen von Shepard Fairey schon unter einem schlechten Stern steht. Zwar haben seine falschen Aussagen und Vertuschungsversuche keine Auswirkungen auf die eigentliche Rechtsfrage, doch wirft es doch ein schlechtes Licht auf den Prozess, auch wenn <a href="http://www.techcrunch.com/2009/10/16/shepard-fairey-responds-to-the-ap-yes-i-lied-but-it-was-still-fair-use/" target="_blank">er die Fehler einr&#228;umt und sich daf&#252;r entschuldigt</a>.</p>
<p>Ausgang abzuwarten.</p>
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		<title>Neues Betriebssystem &#8211; Neuer &#196;rger zwischen Apple und Psystar</title>
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		<pubDate>Mon, 31 Aug 2009 09:28:37 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Meister</dc:creator>
				<category><![CDATA[Artikel]]></category>
		<category><![CDATA[Antitrust]]></category>
		<category><![CDATA[Apple]]></category>
		<category><![CDATA[Copyright]]></category>
		<category><![CDATA[Mac OS X]]></category>
		<category><![CDATA[Psystar]]></category>

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		<description><![CDATA[Am vergangenen Freitag hat Apple die neueste Version seines Betriebssystem Mac OS X Snow Leopard ver&#246;ffentlicht. Doch kaum ver&#246;ffentlicht, steht auch schon der erste Rechtsstreit um das neue Betriebssystem ins Haus. In dem schwelenden Rechtsstreit zwischen Apple und dem Klonhersteller aus Florida Psystar, hat dieser nun seine Strategie ge&#228;ndert und eine weitere Klage gegen den [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Am vergangenen Freitag hat Apple die neueste Version seines Betriebssystem Mac OS X Snow Leopard ver&#246;ffentlicht. Doch kaum ver&#246;ffentlicht, steht auch schon <a href="http://www.groklaw.net/article.php?story=20090829201948789" target="_blank">der erste Rechtsstreit um das neue Betriebssystem</a> ins Haus. In dem schwelenden Rechtsstreit zwischen Apple und dem Klonhersteller aus Florida Psystar, hat dieser nun seine Strategie ge&#228;ndert und eine weitere Klage gegen den Softwarehersteller aus Kalifornien erhoben.</p>
<p>Die Klage, die diesmal in Florida eingereicht wurde, folgt der Argumentation, dass das kalifornische Verfahren nur das vorherige Bebtriebssystem Mac OS X Leopard (10.5) betrifft und nicht dessen brandneuer Nachfolger 10.6. Psystar hat nun auch in Florida eine Antitrust-Klage erhoben.</p>
<p>Doch die Argumentation von Psystar hat einige grundlegende Unterschiede zur ersten Klage. Beruft sich Psystar in Kalifornien darauf, dass Apple ein rechtswidriges Monopol im &#8220;Markt der OS X f&#228;higen Computer&#8221; betreibe, welches mit einer &#228;u&#223;erst wackeligen Argumentation des Copyright Misuse flankiert ist, scheint das Unternehmen nun von diesem toten Pferd abgestiegen zu sein, da die Strategie nicht fruchtete.</p>
<p>Nun behauptet Psystar w&#252;rde den Markt der &#8220;Premium-PCs&#8221; monopolisieren und untermauert seine Behauptung mit einem ge&#228;nderten Produktangebot, dass nun deutlich teurere Ger&#228;te anbietet. Ganz erschlie&#223;en l&#228;sst sich jedoch nicht, warum Apple durch den alleinigen Vertrieb von Mac OS X mit seinen Rechnern, das Segment der &#252;ber $1000 Dollar Computer monopolisieren soll. Jedenfalls nicht sehr schmeichelhaft f&#252;r Lenovo und Toshiba.</p>
<p>Neben diesem Wechsel hinsichtlich der kartell- und wettbewerbsrechtlichen Argumente f&#252;hrt Psystar auch alte Streitthemen ins Feld, wie etwa die Unwirksamkeit des Lizenzvertrages, da der Nutzer diesen beim Kauf nicht lesen k&#246;nne, da er sich innerhalb der Verpackung befindet. Solche Shrinkwrap-Licenses sind zwar auch im amerikanischen Recht nicht unumstritten, doch ist die Argumentation Psystars hier nicht konsistent, warum gerade Apples EULA unwirksam sein sollte und etwa die von Microsoft nicht. Verglichen mit dem deutschen Recht, ist das Unwirksamkeitsargument im amerikanischen Recht daher ebenfalls ein eher schwacher und hilfloser Versuch.</p>
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		<title>Apple l&#228;sst Nebelkerzen links liegen</title>
		<link>http://www.medien-gerecht.de/2009/03/07/apple-laesst-nebelkerzen-links-liegen/</link>
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		<pubDate>Sat, 07 Mar 2009 14:24:40 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Meister</dc:creator>
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		<category><![CDATA[Mac OS X]]></category>
		<category><![CDATA[Psystar]]></category>

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		<description><![CDATA[Im Verfahren zwischen Apple v. Psystar hat Apple nun seine Antwort auf Psystars verbesserte Gegenklage eingereicht, in der Psystar zu begr&#252;nden versucht, warum Apple sein Urheberrecht an Mac OS X missbr&#228;uchlich einsetzt (im amerikanischen Copyright Law gibt es ein aus dem Patentrecht abgeleitetes Verteidigungsmittel des &#8220;Copyright Misuse&#8221;). Letztlich gehen die Anw&#228;lte von Apple nur mit [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Im Verfahren zwischen Apple v. Psystar hat Apple nun seine <a href="http://docs.justia.com/cases/federal/district-courts/california/candce/3:2008cv03251/204881/56/">Antwort auf Psystars verbesserte Gegenklage eingereicht</a>, in der Psystar zu begr&#252;nden versucht, warum Apple sein Urheberrecht an Mac OS X missbr&#228;uchlich einsetzt (im amerikanischen Copyright Law gibt es ein aus dem Patentrecht abgeleitetes Verteidigungsmittel des &#8220;Copyright Misuse&#8221;).</p>
<p>Letztlich gehen die Anw&#228;lte von Apple nur mit wenigen Worten auf die Vorw&#252;rfe von Psystar ein und bekr&#228;ftigen noch mal den Punkt um den es ihnen eigentlich geht. In Mac OS X werden technische Ma&#223;nahmen verwendet, wie etwa die &#220;berpr&#252;fung des eingebauten Prozessors, um sicherzustellen, dass Mac OS X tats&#228;chlich auf einem Mac eingesetzt wird. Alles andere kann zu sogenannten Kernel-Panics f&#252;hren.</p>
<p>Damit fokussiert Apple sich auf eine Verletzung des DMCA, die Psystar begehen muss um Mac OS X auf ihren PCs laufen zu lassen.</p>
<p>Alle Beitrage zum Thema gibt es <a href="http://www.medien-gerecht.de/?s=Psystar+Apple&#038;searchsubmit=Suchen">hier</a>.</p>
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		<title>OZMO.com — Lizensieren leicht gemacht</title>
		<link>http://www.medien-gerecht.de/2009/02/26/ozmocom-lizensieren-leicht-gemacht/</link>
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		<pubDate>Thu, 26 Feb 2009 19:17:57 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Meister</dc:creator>
				<category><![CDATA[Copyright]]></category>
		<category><![CDATA[Creative Commons]]></category>
		<category><![CDATA[Kurz notiert]]></category>
		<category><![CDATA[Lizenzvereinbarung]]></category>
		<category><![CDATA[Urheberrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Web 2.0]]></category>

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		<description><![CDATA[Das Copyright Clearance Center bietet k&#252;nftig einen Dienst an, mit dem man seine Webinhalte einfach f&#252;r die kommerzielle Vermarktung lizenzieren kann. Eine simple Anmeldung gen&#252;gt daf&#252;r. Mit OZMO soll es Web 2.0 Anwendern erleichtert werden ihren meist f&#252;r nicht-kommerzielle Nutzung lizenzfrei bereitgestellten Werken f&#252;r kommerzielle Zwecke zu lizensieren/vermarkten. OZMO unterst&#252;tzt dabei Creative Commons CC+. Beides [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Das <a href="http://www.copyright.com/">Copyright Clearance Center</a> bietet k&#252;nftig einen<a href="http://www.ozmo.com/about"> Dienst an, mit dem man seine Webinhalte einfach f&#252;r die kommerzielle Vermarktung lizenzieren kann</a>. Eine simple Anmeldung gen&#252;gt daf&#252;r.</p>
<p>Mit <a href="http://www.ozmo.com">OZMO</a> soll es Web 2.0 Anwendern erleichtert werden ihren meist f&#252;r nicht-kommerzielle Nutzung lizenzfrei bereitgestellten Werken f&#252;r kommerzielle Zwecke zu lizensieren/vermarkten. OZMO unterst&#252;tzt dabei <a href="http://wiki.creativecommons.org/CCPlus">Creative Commons CC+</a>.</p>
<p>Beides zwei vielversprechende Projekte finde ich.</p>
]]></content:encoded>
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		<title>SCO unterliegt gegen Novell um Unix-Copyright</title>
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		<pubDate>Sat, 11 Aug 2007 08:10:28 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Meister</dc:creator>
				<category><![CDATA[Artikel]]></category>
		<category><![CDATA[Copyright]]></category>
		<category><![CDATA[Unix]]></category>
		<category><![CDATA[Urteil]]></category>
		<category><![CDATA[USA]]></category>

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		<description><![CDATA[In den unendlichen Rechtsstreitigen der Computerfirma SCO gegen Konkurrenten hat diese nun eine erhebliche Schlappe eingesteckt. SCO behauptet seit Jahren Rechteinhaberin von Linux-Code bzw. Unix-Copyright zu sein und verklagt deshalb seit 2003 ihre Konkurrenten. Diese Tage fiel das Urteil im Streit mit Novell um das Copyright an Unix. Der Richter urteilte in seiner 102 Seiten [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In den unendlichen Rechtsstreitigen der Computerfirma <a href="http://de.wikipedia.org/wiki/SCO_Group">SCO</a> gegen Konkurrenten hat diese nun eine erhebliche Schlappe eingesteckt. SCO behauptet seit Jahren Rechteinhaberin von Linux-Code bzw. Unix-Copyright zu sein und verklagt deshalb seit 2003 ihre Konkurrenten. Diese Tage fiel das Urteil im Streit mit Novell um das Copyright an Unix. Der Richter urteilte in seiner <a href="http://www.groklaw.net/pdf/Novell-377.pdf">102 Seiten starken Entscheidung</a>: Novell hat die Rechte.</p>
<p>Damit d&#252;rfte das Schicksal der Firma SCO besiegelt sein, nachdem schon in der letzten Vergangenheit deren Zahlungsunf&#228;higkeit kolportiert wurde.</p>
]]></content:encoded>
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		<title>Lawrence Lessig l&#228;sst geistiges Eigentum fallen</title>
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		<pubDate>Tue, 19 Jun 2007 17:48:55 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Meister</dc:creator>
				<category><![CDATA[Artikel]]></category>
		<category><![CDATA[Copyright]]></category>
		<category><![CDATA[Creative Commons]]></category>
		<category><![CDATA[Lawrence Lessig]]></category>
		<category><![CDATA[Urheberecht]]></category>

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		<description><![CDATA[Eine aufschreckende Nachricht verbreitet heute Golem: Der Professor an der amerikanischen Stanford-University Lawrence Lessig ist Erfinder der Creative Commons-Lizenzen und ein Vorreiter auf dem Gebiet des geistigen Eigentums. Akribisch analysierte er die technischen M&#246;glichkeiten des Internets und deren Auswirkungen auf das Recht und umgekehrt.   Damit ist nun Schluss. Zwar bleibt er weiterhin dem geistigen Eigentum [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Eine aufschreckende Nachricht verbreitet heute <a href="http://www.golem.de/0706/52967.html">Golem</a>: Der Professor an der amerikanischen Stanford-University <a href="http://www.lessig.org/blog/archives/003800.shtml#003800">Lawrence Lessig</a> ist Erfinder der Creative Commons-Lizenzen und ein Vorreiter auf dem Gebiet des geistigen Eigentums. Akribisch analysierte er die technischen M&#246;glichkeiten des Internets und deren Auswirkungen auf das Recht und umgekehrt. </p>
<p> Damit ist nun Schluss. Zwar bleibt er weiterhin dem geistigen Eigentum und den Creative Commons treu, doch er widmet sich k&#252;nftig der Korruption widmen. Inspiriert wurde er durch den demokratischen Pr&#228;sidentschaftsanw&#228;rter Obama. Die Neuorientierung seiner Aktivit&#228;ten begr&#252;ndet er letztlich auch damit, dass eine L&#246;sung der Probleme im geistigen Eigentum sich nicht l&#246;sen lassen, wenn Korruption und Verfilzung im politischen System bek&#228;mpft werden.   </p>
<p>Es mag ein Schock und Verlust f&#252;r die Rechtswissenschaft in dem Bereich sein, aber seine Arbeit wird sicherlich nicht minder interessant, daher bleibt ihm viel Erfolg zu w&#252;nschen. </p>
]]></content:encoded>
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		<title>Google/YouTube: Gr&#246;&#223;e sch&#252;tzt nicht vor rechtlicher Inanspruchnahme</title>
		<link>http://www.medien-gerecht.de/2006/10/14/googleyoutube-groesse-schuetzt-nicht-vor-rechtlicher-inanspruchnahme/</link>
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		<pubDate>Sat, 14 Oct 2006 11:06:24 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Meister</dc:creator>
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		<category><![CDATA[Urheberrecht]]></category>
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		<description><![CDATA[Nicht zuletzt durch den Aufkauf von YouTube entwickelt sich Google zum &#252;berm&#228;chtigen Branchenriesen. Auch vor dem Kauf von YouTube ist google mit seinen Angeboten in Konflikt mit Urhebern gekommen. Neben der Google Book Search sorgten auch die Google News schon f&#252;r rechtlichen Streit. Mit dem Kauf von YouTube sind die Probleme in dem Bereich nicht [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Nicht zuletzt durch den Aufkauf von YouTube entwickelt sich Google zum &#252;berm&#228;chtigen Branchenriesen. Auch vor dem Kauf von YouTube ist google mit seinen Angeboten in Konflikt mit Urhebern gekommen. Neben der <a href="http://books.google.com/" target="_Blank">Google Book Search</a> sorgten auch die <a href="http://news.google.com/" target="_Blank">Google News</a> schon f&#252;r <a href="http://www.medien-gerecht.de/?p=10">rechtlichen Streit</a>.</p>
<p>Mit dem Kauf von YouTube sind die Probleme in dem Bereich nicht geringer geworden. Im Gegenteil. Google/YouTube versucht zwar durch den Abschluss von Werbevertr&#228;gen mit Plattenfirmen zB, langwierigen und kostspieligen Rechtsstreiten aus dem Weg zu gehen. Doch werden durch das riesige Angebot Rechtsverletzungen gerade im Bereich des Urheberrechts immer un&#252;berschaubarer, so dass es google kaum m&#246;glich sein wird, mit allen Betroffenen vertragliche Vereinbarungen zu schlie&#223;en. So zum Beispiel TimeWarner. Das Unternehmen <a href="http://www.golem.de/0610/48374.html" target="_Blank">bekr&#228;ftigte</a> nach der &#220;bernahme weiter gegen Urheberrechtsverletzungen bei YouTube vorzugehen. Rechtsangelegenheiten werden also in Zukunft noch st&#228;rker ein Kostenfaktor f&#252;r google.</p>
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