Das Bundesverfassungsgericht hat um 11 Uhr verkündet, dass der Einsatz deutscher Tornados in Afghanistan mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Die im Rahmen der NATO zur Verfügung gestellten Tornados sind nicht außerhalb der verfassungsrechtlichen Grenzen von der Bundesregierung abgestellt worden. Das Urteil kann auf der Seite des Bundesverfassungsgerichts abgerufen werden.
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