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	<title>medien–gerecht &#187; Bundesverfassungsgericht</title>
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	<description>Im Spannungsfeld zwischen Medien und Recht</description>
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		<title>Na da freut sich Karlsruhe sicherlich&#8230;</title>
		<link>http://www.medien-gerecht.de/2009/03/25/na-da-freut-sich-karlsruhe-sicherlich/</link>
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		<pubDate>Wed, 25 Mar 2009 16:13:29 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Meister</dc:creator>
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		<category><![CDATA[Bundesverfassungsgericht]]></category>
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		<description><![CDATA[&#8220;Emmely&#8221; geht nach Karlsruhe.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://www.faz.net/s/RubEC1ACFE1EE274C81BCD3621EF555C83C/Doc~E8E9337BF3A184D3EA1D003E820209720~ATpl~Ecommon~Scontent.html">&#8220;Emmely&#8221; geht nach Karlsruhe.</a></p>
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		<title>EuGH best&#228;tigt Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung</title>
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		<pubDate>Tue, 10 Feb 2009 16:14:07 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Meister</dc:creator>
				<category><![CDATA[Artikel]]></category>
		<category><![CDATA[Bundesverfassungsgericht]]></category>
		<category><![CDATA[EuGH]]></category>
		<category><![CDATA[Vorratsdatenspeicherung]]></category>

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		<description><![CDATA[In einem kaum &#252;berraschenden Urteil hat der EuGH heute die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung f&#252;r rechtm&#228;&#223;ig erkl&#228;rt (Volltext der Entscheidung). Allerdings ging es bei der &#220;berpr&#252;fung nur um die Frage, ob die Vorratsdatenspeicherung einer Harmonisierung durch die EU in Form einer Richtlinie zug&#228;nglich war. Das hat der EuGH bejaht, mit Hinweis auf die Binnenmarktkompetenz. Damit festigt [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In einem k<a href="http://www.blog.beck.de/2009/02/10/eugh-halt-vorratsdatenspeicherung-richtlinie-als-geeignete-rechtsgrundlage/" target="_blank">aum &#252;berraschenden Urteil</a> hat der EuGH heute die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung f&#252;r rechtm&#228;&#223;ig erkl&#228;rt (<a href="http://curia.europa.eu/jurisp/cgi-bin/form.pl?lang=de&amp;newform=newform&amp;alljur=alljur&amp;jurcdj=jurcdj&amp;jurtpi=jurtpi&amp;jurtfp=jurtfp&amp;alldocrec=alldocrec&amp;docj=docj&amp;docor=docor&amp;docop=docop&amp;docav=docav&amp;docsom=docsom&amp;docinf=docinf&amp;alldocnorec=alldocnorec&amp;docnoj=docnoj&amp;docnoor=docnoor&amp;typeord=ALL&amp;docnodecision=docnodecision&amp;allcommjo=allcommjo&amp;affint=affint&amp;affclose=affclose&amp;numaff=C-301%2F06+&amp;ddatefs=&amp;mdatefs=&amp;ydatefs=&amp;ddatefe=&amp;mdatefe=&amp;ydatefe=&amp;nomusuel=&amp;domaine=&amp;mots=&amp;resmax=100&amp;Submit=Suchen" target="_blank">Volltext der Entscheidung</a>). Allerdings ging es bei der &#220;berpr&#252;fung nur um die Frage, ob die Vorratsdatenspeicherung einer Harmonisierung durch die EU in Form einer Richtlinie zug&#228;nglich war. Das hat der EuGH bejaht, mit Hinweis auf die Binnenmarktkompetenz. Damit festigt der EuGH seine Zielrichtung, die Kompetenzen der EU weiterauszuweiten.</p>
<p>Wie <a href="http://www.telemedicus.info/article/1157-EuGH-Vorratsdatenspeicherung-war-harmonisierungsfaehig.html" target="_blank">Telemedicus richtig darauf hinweist</a>, bleibt abzuwarten, ob Karlsruhe dem weiter folgen wird oder ob das Bundesverfassungsgericht eine erneute Kurskorrektur in seiner Solange-Rechtsprechung vornehmen wird.</p>
<p>Die Frage, ob die Vorratsdatenspeicherung an sich zul&#228;ssig ist oder ob sie Grundrechte der B&#252;rger beeintr&#228;chtigt hat das Gericht nicht gepr&#252;ft, da sie nicht Gegenstand der Klage war. Es bleibt also weiterhin in der Frage spannend.</p>
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		<title>Frz. Verfassungsrat kommt nach Karlsruhe</title>
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		<pubDate>Fri, 04 Apr 2008 09:31:38 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Meister</dc:creator>
				<category><![CDATA[Artikel]]></category>
		<category><![CDATA[Bundesverfassungsgericht]]></category>
		<category><![CDATA[Frankreich]]></category>

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		<description><![CDATA[Wie das Bundesverfassungsgericht soeben in einer Pressemitteilung bekannt gab, wird von Montag bis Mittwoch der franz&#246;sische Conseil Constitutionnel das BVerfG besuchen. Dabei will sich die franz&#246;sische Delegation unter dem Vorsitzenden Michel Debré mit dem Pr&#228;sidenten des Gerichts Hans-J&#252;rgen Papier und anderen Richtern &#252;ber die verfassungsrechtlichen Entwicklungen in Europa und aktuelle Entscheidungen austauschen. Der W&#228;chter und H&#252;ter [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Wie das Bundesverfassungsgericht soeben in einer <a title="BVerfG" href="http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg08-048.html" target="_blank">Pressemitteilung</a> bekannt gab, wird von Montag bis Mittwoch der franz&#246;sische <a title="Conseil Constitutionnel" href="http://www.conseil-constitutionnel.fr/" target="_blank">Conseil Constitutionnel</a> das BVerfG besuchen. Dabei will sich die franz&#246;sische Delegation unter dem Vorsitzenden Michel Debré mit dem Pr&#228;sidenten des Gerichts Hans-J&#252;rgen Papier und anderen Richtern &#252;ber die verfassungsrechtlichen Entwicklungen in Europa und aktuelle Entscheidungen austauschen.</p>
<p>Der W&#228;chter und H&#252;ter der franz&#246;sischen Verfassung ist anders als in Deutschland kein unabh&#228;ngiges Gericht sondern ein Germium bestehend aus neun gew&#228;hlten Mitgliedern von Parlament, Senat und Pr&#228;sident. Dar&#252;ber hinaus sind auch alle ehm. Pr&#228;sidenten von Verfassungswegen Mitglieder des Rates.</p>
<p>Gerade zuletzt hatte eine Entscheidung des Verfassungsrates (&#252;ber die Anschlie&#223;ende Sicherheitsverwahrung von Strafgefangenen) f&#252;r Wirbel gesorgt, nachdem Pr&#228;sident Sarkozy, das Verdikt des Verfassungsrates nicht akzeptieren wollte. Dabei ist auch in Frankreich das Wort des Verfassungsrates bindend.</p>
<p>Allerdings strebt Nicolas Sarkozy mit einer Verfassungsreform auch den Verfassungsrat in seinem Gef&#252;ge zu ver&#228;ndern. Ein unabh&#228;ngiges Gericht soll daraus leider immer noch nicht werden. Dabei ist das Bundesverfassungsgericht eigentlich ein gutes Beispiel. Immerhin wollen die Delegationen auch konstruktiv &#252;ber die Normenkontrolle beraten. Hoffentlich nehmen die Franzosen einiges mit und setzen sich f&#252;r eine St&#228;rkung des Verfassungsrates ein.</p>
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		<title>Karlsruhe: Parteien d&#252;rfen sich an Privatsendern beteiligen</title>
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		<pubDate>Wed, 12 Mar 2008 09:36:18 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Meister</dc:creator>
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		<category><![CDATA[Bundesverfassungsgericht]]></category>
		<category><![CDATA[Privatfunk]]></category>
		<category><![CDATA[SPD]]></category>

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		<description><![CDATA[Das Bundesverfassungsgericht hat die Regelungen des hessischen Privatfunkgesetzes gekippt. Darin hatte die Regierung von Roland Koch eine Beteiligung von Parteien an privaten Sendern verboten. Mit diesem Gesetz wollte die hessische Landesregierung die traditionell starke Medienbeteiligung der SPD im privaten Rundfunk unterbinden. Dagegen hatte die SPD-Bundestagsfraktion geklagt und bekam insoweit Recht, als dass ein Totalverbot verfassungswidrig [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Das <a href="http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/fs20080312_2bvf000403.html">Bundesverfassungsgericht hat die Regelungen des hessischen Privatfunkgesetzes gekippt</a>. Darin hatte die Regierung von Roland Koch eine Beteiligung von Parteien an privaten Sendern verboten. Mit diesem Gesetz wollte die hessische Landesregierung die traditionell starke Medienbeteiligung der SPD im privaten Rundfunk unterbinden.</p>
<p>Dagegen hatte die SPD-Bundestagsfraktion geklagt und bekam insoweit Recht, als dass ein Totalverbot verfassungswidrig sei.</p>
<p>Das Bundesverfassungsgericht stellt in seinem Urteil klar, dass Parteien zwar nicht unmittelbar dem Staat zuzuordnen sind, aber eine deutliche Staatsn&#228;he aufweisen. Eine Beschr&#228;nkung der Medienbeteiligung von Parteien kann daher nicht grunds&#228;tzlich ausgeschlossen werden. Allerdings ist Zeck des Art. 5 GG, dass der Staat (und damit mittelbar auch die Parteien) keinen Einfluss auf die programmatische Ausrichtung eines Rundfunksenders nehmen d&#252;rfen. Insoweit steht es dem Gesetzgeber, nach den Worten des Bundesverfassungsgericht, auch frei, die Einfl&#252;sse einer sich an Rundfunkanstalten beteiligenden Partei zu beschr&#228;nken oder gar gesetzlich auszuschlie&#223;en.</p>
<p>Ein generelles Verbot einer Beteiligung ist indes verfassungswidrig. Gerade Minderheitsbeteiligungen h&#228;tten kaum Auswirkungen auf die Programmgestaltung und ein Verbot st&#252;nde hier im Widerspruch zu den gesch&#252;tzten Rechten der Parteien.</p>
<p>Mit diesem Urteil stellt das Gericht klar, dass sich Parteien zwar an privaten Rundfunkveranstaltern beteiligen d&#252;rfen, ihre Einflussnahme auf das Programm des Senders kann jedoch gesetzlich durchaus beschr&#228;nkt werden. Es bleibt daher abzuwarten, wie sich die gesetzlichen Regelungen ver&#228;ndern werden. </p>
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		<title>Auf Wiedersehen Vorratsdatenspeicherung</title>
		<link>http://www.medien-gerecht.de/2008/02/27/auf-wiedersehen-vorratsdatenspeicherung/</link>
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		<pubDate>Wed, 27 Feb 2008 10:12:08 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Meister</dc:creator>
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		<category><![CDATA[Bundesverfassungsgericht]]></category>
		<category><![CDATA[Online-Durchsuchung]]></category>
		<category><![CDATA[Vorratsdatenspeicherung]]></category>

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		<description><![CDATA[Das Bundesverfassungsgericht hat heute das Verfassungsschutzgesetz von Nordrhein-Westfalen hinsichtlich der Online-Durchsuchung gekippt. Dabei hat das Gericht in der 105 Seiten starken Entscheidung ein neues Grundrecht herausgearbeitet, da das Verfassungsgericht bislang den Schutz in diesem Bereich nicht ausreichend gest&#228;rkt hatte, wie es selbstkritisch feststellte. Das Grundrecht auf Gew&#228;hrleistung der Vertraulichkeit und Integrit&#228;t informationstechnischer Systeme sch&#252;tzt den [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Das Bundesverfassungsgericht hat heute das Verfassungsschutzgesetz von Nordrhein-Westfalen hinsichtlich der <a href="http://lawgical.jura.uni-sb.de/index.php?/entry/364-BVerfG-kippt-Online-Durchsuchung-in-NRW.html">Online-Durchsuchung gekippt</a>. Dabei hat das Gericht in der <a href="http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rs20080227_1bvr037007.html">105 Seiten starken Entscheidung</a> ein neues Grundrecht herausgearbeitet, da das Verfassungsgericht bislang den Schutz in diesem Bereich nicht ausreichend gest&#228;rkt hatte, wie es <a href="http://www.herrschendemeinung.de/index.php?/archives/351-BVerfG-Online-Durchsuchung-ist-null-und-nichtig!.html">selbstkritisch</a> feststellte.</p>
<p>Das Grundrecht auf Gew&#228;hrleistung der Vertraulichkeit und Integrit&#228;t informationstechnischer Systeme sch&#252;tzt den B&#252;rger vor Ma&#223;nahmen des Staates, die Eingriffserm&#228;chtigung Systeme erfassen, die allein oder in ihren technischen Vernetzungen personenbezogene Daten Betroffenen in einem Umfang erm&#246;glichen und einen Einblick in wesentliche Teile seiner Lebensgestaltung oder ein aussagekr&#228;ftiges Bild seiner Pers&#246;nlichkeit enthalten.</p>
<p>Damit ist eine heimliche Online-Durchsuchung nur noch dann verfassungsrechtlich zul&#228;ssig, wenn tats&#228;chliche Anhaltspunkte f&#252;r eine konkrete Gefahr f&#252;r ein &#252;berragend wichtiges Rechtsgut besteht. </p>
<p>Wie der Pr&#228;sident des Bundesverfassungsgerichtes Papier in der Verk&#252;ndung verdeutlichte, werden nicht nur die Daten gesch&#252;tzt, die der Nutzer/B&#252;rger selbst anlegt, sondern auch jene Daten, die von dem informationstechnischen System automatisch und ohne den ausdr&#252;cklichen Willen des Benutzers R&#252;ckschl&#252;sse auf die Pers&#246;nlichkeit des Nutzers zulassen.</p>
<p>Diese Passage d&#252;rfte er f&#252;r seine kommende Entscheidung zur Vorratsdatenspeicherung einfach via Copy&#038;Paste &#252;bernehmen, denn genau das Ziel der Vorratsdatenspeicherung widerstrebt damit dem neuen Grundrecht. Dies wird zwar nicht schrankenlos gew&#228;hrleistet, aber es d&#252;rfte f&#252;r die Vorratsdatenspeicherung damit eine un&#252;berwindbare H&#252;rde sein.</p>
<p>Auf Wiedersehen Vorratsdatenspeicherung!</p>
]]></content:encoded>
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		<title>Karlsruhe st&#228;rkt ARD&amp;ZDF f&#252;r die Zukunft</title>
		<link>http://www.medien-gerecht.de/2007/09/11/karlsruhe-staerkt-ardzdf-fuer-die-zukunft/</link>
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		<pubDate>Tue, 11 Sep 2007 09:58:25 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Meister</dc:creator>
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		<category><![CDATA[ARD]]></category>
		<category><![CDATA[Bundesverfassungsgericht]]></category>
		<category><![CDATA[Rundfunk]]></category>
		<category><![CDATA[ZDF]]></category>

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		<description><![CDATA[In seinem heute verk&#252;ndeten Urteil hat das Bundesverfassungsgericht den &#246;ffentlich-rechtlichen Rundfunk weitgehend best&#228;rkt. Die Festsetzung der Geb&#252;hrenerh&#246;hung durch die Ministerpr&#228;sidenten im Jahr 2005 ist nicht mit Art. 5 GG vereinbar. Zwar &#228;ndert das Gericht nichts an dem Festsetzungsverfahren, die es bereits 1994 im 8. Rundfunkurteil festgelegt hatte, doch stellt es klar, dass der Gesetzgeber seinen [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In seinem heute <a href="http://www.bverfg.de/entscheidungen/rs20070911_1bvr227005.html">verk&#252;ndeten Urteil </a>hat das Bundesverfassungsgericht den &#246;ffentlich-rechtlichen Rundfunk weitgehend best&#228;rkt. Die Festsetzung der Geb&#252;hrenerh&#246;hung durch die Ministerpr&#228;sidenten im Jahr 2005 ist nicht mit Art. 5 GG vereinbar. Zwar &#228;ndert das Gericht nichts an dem Festsetzungsverfahren, die es bereits 1994 im 8. Rundfunkurteil festgelegt hatte, doch stellt es klar, dass der Gesetzgeber seinen Spielraum im Rahmen der dritten Stufe der Geb&#252;hrenfestsetzung nicht zu medienpolitischen Zwecken verwenden darf. Au&#223;erdem m&#252;ssen die Abweichungsgr&#252;nde nachpr&#252;fbar sein, sollen sie verfassungsgerichtlich bestand haben.</p>
<p>Das Verfassungsgericht hat in dem Urteil, in gewohnter Manier, Rundfunkpolitik betrieben. Es hat klargestellt, dass auch und gerade in der aktuellen Entwicklung der &#246;ffentlich-rechtliche Rundfunk notwendig ist. Gerade durch die starken wirtschaftlichen Interessen (wie bei Sat.1) im Medienbereich sprechen deutlich daf&#252;r, dass der &#246;ffentlich-rechtliche Rundfunk weiterhin notwendig ist. </p>
<p>Auch im Rahmen der technischen Weiterentwicklung d&#252;rfen ARD und ZDF nicht beschr&#228;nkt werden. </p>
<p>Allerdings muss in diesem Rahmen die KEF strenger beurteilen, ob der von den Anstalten angemeldete bedarf, tats&#228;chlich notwendig und wirtschaftlich ist. Auch stellt das Bundesverfassungsgericht klar, dass ARD&#038;ZDF neben Geb&#252;hren sich auch durch Werbung und SPonsoring finanzieren d&#252;rfen. Dabei muss aber der Finanzierungsanteil durch Geb&#252;hren am gr&#246;&#223;ten bleiben.</p>
<p>Das Gericht hat insgesamt alle Positionen der Beteiligten genauer herausgestellt und Spielr&#228;ume st&#228;rker abgesteckt. Dennoch hat es ganz deutlich klargestellt, dass &#246;ffentlich-rechtlicher Rundfunk noch lange notwendig ist um die Rundfunkfreiheit zu gew&#228;hrleisten.</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Rundfunkgeb&#252;hrenklagen &#8211; Termin zur Verk&#252;ndung: Der 11. September</title>
		<link>http://www.medien-gerecht.de/2007/07/20/rundfunkgebuehrenklagen-termin-zur-verkuendung-der-11-september/</link>
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		<pubDate>Fri, 20 Jul 2007 13:47:50 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Meister</dc:creator>
				<category><![CDATA[Artikel]]></category>
		<category><![CDATA[Bundesverfassungsgericht]]></category>
		<category><![CDATA[Rundfunkgebühren]]></category>

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		<description><![CDATA[Da hier gerade Los Rundfunkwochos sind, schiebe ich gleich diesen Hinweis nach: Am 11. September wird das Bundesverfassungsgericht sein Urteil &#252;ber die Verfassungsbeschwerden der Rundfunkanstalten der ARD, des ZDF und des Deutschlandradios verk&#252;nden. Die Frage, ob das Gericht dieses Datum (in Hinblick auf den Inhalt der Entscheidung!) mit Bedacht gew&#228;hlt hat, verbietet sich leider&#8230; aus [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Da hier gerade Los Rundfunkwochos sind, schiebe ich gleich diesen Hinweis nach:</p>
<p>Am 11. September wird das <a href="http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg07-080.html">Bundesverfassungsgericht</a> sein Urteil &#252;ber die Verfassungsbeschwerden der Rundfunkanstalten der ARD, des ZDF und des Deutschlandradios verk&#252;nden.</p>
<p>Die Frage, ob das Gericht dieses Datum (in Hinblick auf den Inhalt der Entscheidung!) mit Bedacht gew&#228;hlt hat, verbietet sich leider&#8230; aus Respekt vor den Opfern des 11.09.2001 wohlgemerkt. </p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Tornadoeinsatz ist verfassungsgem&#228;&#223;</title>
		<link>http://www.medien-gerecht.de/2007/07/03/tornadoeinsatz-ist-verfassungsgemaess/</link>
		<comments>http://www.medien-gerecht.de/2007/07/03/tornadoeinsatz-ist-verfassungsgemaess/#comments</comments>
		<pubDate>Tue, 03 Jul 2007 10:23:12 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Meister</dc:creator>
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		<category><![CDATA[Bundesverfassungsgericht]]></category>
		<category><![CDATA[Bundeswehreinsatz]]></category>
		<category><![CDATA[Urteil]]></category>

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		<description><![CDATA[Das Bundesverfassungsgericht hat um 11 Uhr verk&#252;ndet, dass der Einsatz deutscher Tornados in Afghanistan mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Die im Rahmen der NATO zur Verf&#252;gung gestellten Tornados sind nicht au&#223;erhalb der verfassungsrechtlichen Grenzen von der Bundesregierung abgestellt worden. Das Urteil kann auf der Seite des Bundesverfassungsgerichts abgerufen werden.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Das Bundesverfassungsgericht hat um 11 Uhr verk&#252;ndet, dass der Einsatz deutscher Tornados in Afghanistan mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Die im Rahmen der NATO zur Verf&#252;gung gestellten Tornados sind nicht au&#223;erhalb der verfassungsrechtlichen Grenzen  von der Bundesregierung abgestellt worden.</p>
<p>Das Urteil kann auf der <a href="http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/es20070703_2bve000207.html">Seite des Bundesverfassungsgerichts</a> abgerufen werden. </p>
]]></content:encoded>
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		<title>Karlsruhe gibt freie Fahrt f&#252;r/auf die Elbschl&#246;sschenbr&#252;cke</title>
		<link>http://www.medien-gerecht.de/2007/06/06/karlsruhe-gibt-freie-fahrt-fuerauf-die-elbschloesschenbruecke/</link>
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		<pubDate>Wed, 06 Jun 2007 09:28:24 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Meister</dc:creator>
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		<category><![CDATA[Bundesverfassungsgericht]]></category>
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		<description><![CDATA[Das Bundesverfassungsgericht hat heute einen Beschluss vom 29.05. ver&#246;ffentlicht, in dem die Verfassungsbeschwerde der Stadt Dresden aus formalen Gr&#252;nden abgelehnt wird. Die Stadt f&#252;hlte sich durch die Entscheidungen des Oberverwaltungsgericht in ihren Rechten beeintr&#228;chtigt und berief sich insbesondere auf ihre allgemeine Handlungsfreiheit. Das Bundesverfassungsgericht hat die VB als unzul&#228;ssig abgewiesen, da einerseits sich die Gemeinden [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Das Bundesverfassungsgericht hat heute einen <a href="http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk20070529_2bvr069507.html">Beschluss vom 29.05</a>. ver&#246;ffentlicht, in dem die Verfassungsbeschwerde der Stadt Dresden  aus formalen Gr&#252;nden abgelehnt wird. Die Stadt f&#252;hlte sich durch die Entscheidungen des Oberverwaltungsgericht in ihren Rechten beeintr&#228;chtigt und berief sich insbesondere auf ihre allgemeine Handlungsfreiheit.</p>
<p>Das Bundesverfassungsgericht hat die VB als unzul&#228;ssig abgewiesen, da einerseits sich die Gemeinden nicht auf die allgemeine Handlungsfreiheit aus <a href="http://dejure.org/gesetze/GG/2.html" target="_blank" title="Art. 2 GG">Art. 2 Abs. 1 GG</a> berufen k&#246;nnen. Auch <a href="http://dejure.org/gesetze/GG/19.html" target="_blank" title="Art. 19 GG">Art. 19 Abs. 3 GG</a> ist auf die Gemeinde nicht anwendbar und es liegen auch keine Voraussetzungen vor, die eine Ausnahme zu diesem Grundsatz rechtfertigen w&#252;rden. </p>
<p>Obwohl die Verfassungsbeschwerde insgesamt an Zul&#228;ssigkeitsvoraussetzungen scheitert, pr&#228;zisiert das Gericht, dass die Entscheidungen des OVG verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden sind.</p>
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		<title>Karlsruhe lehnt Eilantr&#228;ge zu G8-Demonstrationen ab</title>
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		<pubDate>Tue, 05 Jun 2007 13:44:46 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Meister</dc:creator>
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		<category><![CDATA[Bundesverfassungsgericht]]></category>
		<category><![CDATA[G8]]></category>

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		<description><![CDATA[Das Bundesverfassungsgericht hat zwei Eilantr&#228;ge gegen die Einschr&#228;nkungen der Versammlungsfreiheit im Rahmen des G8 abgelehnt. Mit dem ersten Antrag wendeten sich die Antragsteller gegen die Beschr&#228;nkungen und Auflagen des OVG Greifswald bez&#252;glich einer Mahnwache direkt am Zaun. Der zweite Antrag sollte die Auflagen bez&#252;glich der Demonstration am Flughafen Rostock-Laage &#252;berpr&#252;fen. Auch hier sah das BVerfG [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg07-062.html">Das Bundesverfassungsgericht hat zwei Eilantr&#228;ge gegen die Einschr&#228;nkungen der Versammlungsfreiheit im Rahmen des G8 abgelehnt.</a></p>
<p>Mit dem ersten Antrag wendeten sich die Antragsteller gegen die Beschr&#228;nkungen und Auflagen des OVG Greifswald bez&#252;glich einer Mahnwache direkt am Zaun. </p>
<p>Der zweite Antrag sollte die Auflagen bez&#252;glich der Demonstration am Flughafen Rostock-Laage &#252;berpr&#252;fen. Auch hier sah das BVerfG keine Beeintr&#228;chtigung der Versammlungsfreiheit durch die Auflagen des OVG.</p>
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