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	<title>medien–gerecht &#187; Anbieterkennzeichnung</title>
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	<description>Im Spannungsfeld zwischen Medien und Recht</description>
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		<item>
		<title>Verderben Juristen nun auch den Twitter-Spa&#223;?</title>
		<link>http://www.medien-gerecht.de/2009/06/18/verderben-juristen-nun-auch-den-twitter-spass/</link>
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		<pubDate>Thu, 18 Jun 2009 09:14:24 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Meister</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Ohne Twitter (sondern nur mit dem guten alten RSS) dauert es etwas l&#228;nger, bis die Nachricht ankommt, aber ich habe sie als bekennender Nichttwitterer mit einem schmunzeln zur Kenntnis genommen. Unter deutschen IT-Juristen wird derzeit &#252;ber die Frage spekuliert, ob Twitterer nicht nach TMG und RStV eine Anbieterkennzeichnung bereithalten m&#252;ssen. Die Frage hat durchaus seine [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Ohne Twitter (sondern nur mit dem guten alten RSS) dauert es etwas l&#228;nger, bis die Nachricht ankommt, aber ich habe sie  als bekennender Nichttwitterer mit einem schmunzeln zur Kenntnis genommen. Unter deutschen IT-Juristen wird derzeit &#252;ber die Frage spekuliert, ob Twitterer nicht nach TMG und RStV eine Anbieterkennzeichnung bereithalten m&#252;ssen.</p>
<p>Die Frage hat durchaus seine Berechtigung, da die Vorschriften &#252;ber die Anbieterkennzeichnung zumindest vom Wortlaut s&#228;mtliche Dienste (im technischen Sinne) umfassen. Angesto&#223;en hat die ganze Diskussion<a href="http://www.computerwoche.de/knowledge_center/web/1892437/"> Rechtsanwalt Hennig Krieg in der Computerwoche</a>, der nun auch einen <a href="http://www.kriegs-recht.de/shocking-impressumspflicht-fur-twitter-profile-teil-1/">ausf&#252;hrlichen Artikel</a> zu dem Thema ver&#246;ffentlicht hat.</p>
<p>Die <a href="http://blog.beck.de/2009/04/17/impressumspflicht-fuer-twitter-account">Diskussion</a> zeigt (wie viele andere vorher) eindrucksvoll wie umfassend das TMG auch neue Kommunikationsformen oder Spielereien erfasst und wie bei Internetusern gerade dies auf gro&#223;es Unverst&#228;ndnis st&#246;&#223;t und als &#220;berregulierung verschrien wird. Doch TMG und RStV sind nicht nur Schikane und Futter f&#252;r &#8220;Abmahnanw&#228;lte&#8221;, sondern dienen auch dem Schutz privater Interessen (allgemeines Pers&#246;nlichkeitsrecht, Verbraucherschutz,&#8230;). Twitter wird als Mischform oder Weiterentwicklung von Chat&#038;Blog gesehen. Warum sollten also nicht auch &#228;hnliche Ma&#223;st&#228;be gelten, wie f&#252;r ein Blog, wenn Twitter in einigen F&#228;llen genauso verwendet wird? Die Beschr&#228;nkung auf 140 Zeichen macht jedenfalls keinen Unterschied zur Verwendung eines Blogdienstes wie blogspot oder &#228;hnlichem.</p>
<p>Ich bin gespannt, welchen Verlauf die Diskussion nimmt, schlie&#223;lich ist Twitter wohl das (Un-)Wort des Jahres 2009.</p>
<!-- PHP 5.x -->]]></content:encoded>
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		<title>EuGH begr&#252;ndet neue Pflicht f&#252;r Anbieterkennzeichnung</title>
		<link>http://www.medien-gerecht.de/2008/10/30/eugh-begruendet-neue-pflicht-fuer-anbieterkennzeichnung/</link>
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		<pubDate>Thu, 30 Oct 2008 13:18:48 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Meister</dc:creator>
				<category><![CDATA[Artikel]]></category>
		<category><![CDATA[Anbieterkennzeichnung]]></category>
		<category><![CDATA[EuGH]]></category>

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		<description><![CDATA[Am 16. Oktober hat der EuGH in der Vorabentscheidung &#252;ber die Frage, ob die Angabe einer Telefonnummer in der Anbieterkennzeichnung erforderlich ist, sein Urteil verk&#252;ndet. Der EuGH hat die Frage mit &#8220;Nein&#8221; beantwortet und damit erwartungsgem&#228;&#223; einem lange in Deutschland schwelenden Streit ein Ende gesetzt. Der EuGH stellt klar, dass die Formulierung der Richtlinie lediglich klarstellt, [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Am 16. Oktober hat der EuGH in der Vorabentscheidung &#252;ber die Frage, ob die Angabe einer Telefonnummer in der Anbieterkennzeichnung erforderlich ist, sein <a href="http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CELEX:62007J0298:DE:HTML" target="_blank">Urteil</a> verk&#252;ndet.</p>
<p>Der EuGH hat die Frage mit &#8220;Nein&#8221; beantwortet und damit <a href="http://www.medien-gerecht.de/2008/05/17/impressumspflicht-ende-eines-unendlichen-streits-nahe/" target="_blank">erwartungsgem&#228;&#223;</a> einem lange in Deutschland schwelenden Streit ein Ende gesetzt. Der EuGH stellt klar, dass die Formulierung der Richtlinie lediglich klarstellt, dass eine weitere unmittelbare Kommunikationsm&#246;glichkeit neben dem Kontakt per E-Mail erm&#246;glicht werden muss. Dies k&#246;nnen wahlweise die Angabe einer Telefonnummer, Faxnummer, Niederlassung oder ein Webformular sein.</p>
<p>Ein Webformular erachtete der EuGH im konkreten Fall als ausreichend, wenn auf die Angabe binnen 30-60 Minuten geantwortet wird. F&#252;r den Fall, dass neben der E-Mail Adresse ein Webformular verwendet wird, begr&#252;ndet der EuGH jedoch f&#252;r die Anbieter eine neue Pflicht. Es g&#228;be F&#228;lle, etwa eine Urlaubs- oder Dienstreise, wo der Vertragspartner keinen Zugriff auf das Internet und die elektronischen Kommunikationsmittel habe. Um einem solchen Fall, die Kommunikation nicht zu unterbrechen, ist der Anbieter nach dem EuGH verpflichtet dem Vertragspartner auf Anfrage eine nicht-elektronische Kommunikationsm&#246;glichkeit mitzuteilen.</p>
<!-- PHP 5.x -->]]></content:encoded>
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		<title>Impressumspflicht: Ende eines unendlichen Streits nahe?</title>
		<link>http://www.medien-gerecht.de/2008/05/17/impressumspflicht-ende-eines-unendlichen-streits-nahe/</link>
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		<pubDate>Sat, 17 May 2008 17:18:20 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Meister</dc:creator>
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		<category><![CDATA[BGH]]></category>
		<category><![CDATA[EuGH]]></category>
		<category><![CDATA[TMG]]></category>

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		<description><![CDATA[Telepolis berichtet in seiner aktuellen Ausgabe &#252;ber ein Verfahren vor dem EuGH. Gegenstand ist die Frage, ob nach der Richtlinie 2000/31/EG in der Anbieterkennzeichnung eines Internetauftrittes sowohl eine E-Mail Adresse als auch eine Telefonnummer angegeben werden muss. So wird derzeit die ungl&#252;ckliche Formulierung in § 5 TMG ausgelegt.  Der BGH hatte die Vorlage an den [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://www.heise.de/tp/r4/artikel/27/27925/1.html" target="_blank">Telepolis berichtet</a> in seiner aktuellen Ausgabe &#252;ber ein Verfahren vor dem EuGH. Gegenstand ist die Frage, ob nach der Richtlinie 2000/31/EG in der Anbieterkennzeichnung eines Internetauftrittes sowohl eine E-Mail Adresse als auch eine Telefonnummer angegeben werden muss. So wird derzeit die ungl&#252;ckliche Formulierung in <a href="http://dejure.org/gesetze/TMG/5.html" target="_blank" title="&sect; 5 TMG: Allgemeine Informationspflichten">§ 5 TMG</a> ausgelegt. </p>
<p>Der BGH hatte die Vorlage an den EuGH gegeben um die Frage nun kl&#228;ren zu lassen. Der Generalanwalt Colomer empfahl nun in seinem Schlussantrag nun, die Richtlinie entgegen der bisherigen deutschen Rechtsprechungspraxis so auszulegen, dass die Angabe einer E-Mail Adresse f&#252;r die schnelle Kontaktaufnahme ausreicht. Es ist zu erwarten, dass der EuGH sich dieser Auffassung anschlie&#223;en wird.</p>
<p>Damit w&#228;re ein Grundstein gelegt, dass auch die deutschen Umsetzung der Richtlinie in <a href="http://dejure.org/gesetze/TMG/5.html" target="_blank" title="&sect; 5 TMG: Allgemeine Informationspflichten">§ 5 Abs. 1 Nr. 2 TMG</a> so auszulegen ist, dass eine Angabe der E-Mail Adresse alleine den gesetzlichen Anforderungen gen&#252;gt.</p>
<!-- PHP 5.x -->]]></content:encoded>
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		<title>Selbstverst&#228;ndliches zur Impressumspflicht</title>
		<link>http://www.medien-gerecht.de/2008/05/09/selbstverstaendliches-zur-impressumspflicht/</link>
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		<pubDate>Fri, 09 May 2008 11:52:12 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Meister</dc:creator>
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		<category><![CDATA[Anbieterkennzeichnung]]></category>

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		<description><![CDATA[Eine Entscheidung des OLG Hamburg zur Anbieterkennzeichnung nach § 5 TMG sorgt derzeit f&#252;r Aufsehen. Dabei stellt das OLG darin eigentlich nichts fest, was man mit einer guten Subsumtion auch selbst herausfinden konnte. Ein Angebot ist nicht nur dann gesch&#228;ftsm&#228;&#223;ig, wenn es gegen Entgelt angeboten wird. Dies erg&#228;be die Entwicklungsgeschichte und die Gesetzesbegr&#252;ndung zu den gesch&#228;ftsm&#228;&#223;igen, [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Eine<a title="Aufrecht.de" href="http://www.aufrecht.de/index.php?id=5634" target="_blank"> Entscheidung des OLG Hamburg zur Anbieterkennzeichnung</a> nach <a href="http://dejure.org/gesetze/TMG/5.html" target="_blank" title="&sect; 5 TMG: Allgemeine Informationspflichten">§ 5 TMG</a> sorgt derzeit <a href="http://ra-kadelke.de/content/2008/05/09/olg-hamburg-stellt-impressumspflicht-klar" target="_blank">f&#252;r</a> <a title="heise" href="http://www.heise.de/newsticker/Neue-Urteile-zur-Impressumspflicht-fuer-Internetangebote--/meldung/107668" target="_blank">Aufsehen</a>. Dabei stellt das OLG darin eigentlich nichts fest, was man mit einer guten Subsumtion auch selbst herausfinden konnte.</p>
<p>Ein Angebot ist nicht nur dann gesch&#228;ftsm&#228;&#223;ig, wenn es gegen Entgelt angeboten wird. Dies erg&#228;be die Entwicklungsgeschichte und die Gesetzesbegr&#252;ndung zu den gesch&#228;ftsm&#228;&#223;igen, in der Regel gegen Entgelt angebotenen Telemedien.</p>
<p>Wenn etwas &#8220;in der Regel&#8221; ist, dann hei&#223;t es, dass es neben der Regel auch Ausnahmen gibt, die in den Begriff fallen. Wenn man sich gesch&#228;ftsm&#228;&#223;ige Telemedien anschaut, d&#252;rfte die Regel zwar die Ausnahme sein, aber das scheint den Gesetzgeber nicht zu st&#246;ren und auch die Auslegung nicht.</p>
<p>Die Frage, ob private Internetangebote mit Werbebannern nun eigentlich nach dem Willen des Gesetzgebers weiterhin &#8220;gesch&#228;ftsm&#228;&#223;ig&#8221; angeboten werden, beantwortet das Gericht aber in keinster Weise. Insofern bleibt alles beim alten.</p>
<p>Auch die <a title="medien-gerecht" href="http://www.medien-gerecht.de/2007/02/03/abmahnfalle-tmg-datenschutz-das-neue-impressum/" target="_blank">Frage</a>, ob Privatpersonen nicht auf Grund der Datenschutzbestimmungen aus <a href="http://dejure.org/gesetze/TMG/11.html" target="_blank" title="&sect; 11 TMG: Anbieter-Nutzer-Verh&auml;ltnis">§§ 11 ff TMG</a> trotzdem verpflichtet sind Angaben zu ihrer Person zu machen, bleibt noch offen.</p>
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		<item>
		<title>Abmahnfalle TMG: Datenschutz das neue Impressum?</title>
		<link>http://www.medien-gerecht.de/2007/02/03/abmahnfalle-tmg-datenschutz-das-neue-impressum/</link>
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		<pubDate>Sat, 03 Feb 2007 14:59:56 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Meister</dc:creator>
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		<category><![CDATA[Anbieterkennzeichnung]]></category>
		<category><![CDATA[Datenschutz]]></category>
		<category><![CDATA[TMG]]></category>

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		<description><![CDATA[Mit dem TMG wird zwar nicht alles neu, aber einiges &#228;ndert sich. Damit steigt auch das Risiko einer Abmahnung. Insbesondere f&#252;r private Angebote k&#246;nnte es b&#246;se Folgen haben, wenn es nicht beachtet wird. Zwar sind &#8211; wie schon berichtet &#8211; nach dem ausdr&#252;cklichen Willen des Gesetzgebers &#8220;private&#8221; Telemedien nicht mehr der Pflicht eine Anbieterkennzeichnung zu [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Mit dem TMG wird zwar nicht alles neu, aber einiges &#228;ndert sich. Damit steigt auch das Risiko einer Abmahnung. Insbesondere f&#252;r private Angebote k&#246;nnte es b&#246;se Folgen haben, wenn es nicht beachtet wird. Zwar sind &#8211; <a href="http://www.medien-gerecht.de/2006/12/13/telemediengesetz-keine-impressumspflicht-fuer-private-blogs-und-homepages/">wie schon berichtet</a> &#8211; nach dem ausdr&#252;cklichen Willen des Gesetzgebers &#8220;private&#8221; Telemedien nicht mehr der Pflicht eine Anbieterkennzeichnung zu f&#252;hren.</p>
<p>Aber das TMG verpflichtet alle Anbieter von Telemedien in <a href="http://dejure.org/gesetze/TMG/13.html" target="_blank" title="&sect; 13 TMG: Pflichten des Diensteanbieters">§ 13 TMG</a> eine Datenschutzerkl&#228;rung sichtbar von allen Seiten bereit zu halten bzw. den Nutzer zu Beginn dar&#252;ber aufzukl&#228;ren. Tut er dies nicht handelt er ordnungswidrig, was mit einer Geldbu&#223;e bis zu 50.000 Euro sanktioniert werden kann.</p>
<p>Damit ergibt sich k&#252;nftig die paradoxe Situation, dass private Seiten nicht mehr wegen einer fehlenden Anbieterkennzeichnung abgemahnt werden k&#246;nnen, aber wegen einer fehlenden Datenschutzerkl&#228;rung. Besonders paradox daran ist es, dass der Inhaber eines 0815-Webspace Paketes keinerlei Einfluss auf die Erhebung und Speicherung der Daten (wie zB. IPs) hat, sofern er nicht entsprechende Skripte selbst einsetzt.</p>
<p>Weitere Tipps haben die law(-)blogger <a href="http://www.lawblog.de/index.php/archives/2007/02/02/datenschutzerklarung-noch-droht-keine-gefahr/">Vetter</a> und <a href="http://www.law-blog.de/203/datenschutzerklaerung-webseite/">Trautmann</a>.</p>
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		</item>
		<item>
		<title>Telemediengesetz: Keine Impressumspflicht f&#252;r private Blogs und Homepages</title>
		<link>http://www.medien-gerecht.de/2006/12/13/telemediengesetz-keine-impressumspflicht-fuer-private-blogs-und-homepages/</link>
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		<pubDate>Wed, 13 Dec 2006 18:03:35 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Meister</dc:creator>
				<category><![CDATA[Artikel]]></category>
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		<category><![CDATA[TMG]]></category>

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		<description><![CDATA[Gestern kam es im Wirtschaftsausschuss des Bundestages zur Anh&#246;rung zum Entwurf eines einheitlichen Telemediengesetzes. Dies soll dank Zust&#228;ndigkeits&#228;nderungen durch die F&#246;deralismusreform, das TDG und den MdStV ersetzen und eine klarere Abgrenzung zum Rundfunk erm&#246;glichen. Gerade letzteres stie&#223; bei der Anh&#246;rung auf viel Skepsis. Bei einem Blick in den Entwurf findet sich eine f&#252;r Blogger und [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Gestern kam es im Wirtschaftsausschuss des Bundestages zur Anh&#246;rung zum <a href="http://dip.bundestag.de/btd/16/030/1603078.pdf" target="_Blank">Entwurf eines einheitlichen Telemediengesetzes</a>. Dies soll dank Zust&#228;ndigkeits&#228;nderungen durch die F&#246;deralismusreform, das TDG und den MdStV ersetzen und eine klarere Abgrenzung zum Rundfunk erm&#246;glichen. Gerade letzteres stie&#223; bei der Anh&#246;rung auf viel Skepsis.</p>
<p>Bei einem Blick in den Entwurf findet sich eine f&#252;r Blogger und private Homepagebetreiber wichtige Information. Die neue Regelung zur Anbieterkennzeichnung ist fast wortgleich, mit der Ausnahme, dass neben der Gesch&#228;ftsm&#228;&#223;igkeit nun auch die Entgeltlichkeit (in der Regel) vorausgesetzt wird. In der Begr&#252;ndung (S. 23 RegE) hei&#223;t es explizit:</p>
<p>&#8220;Damit unterliegen Telemedien, die ohne den Hintergrund einer Wirtschaftst&#228;tigkeit bereitgehalten werden (z. B. Homepages, die rein privaten Zwecken dienen und die nicht Dienste bereitstellen, die sonst nur gegen Entgelt verf&#252;gbar sind, oder entsprechende Informationsangebote von Idealvereinen), k&#252;nftig nicht mehr den Informationspflichten des Telemediengesetzes.&#8221;</p>
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		</item>
		<item>
		<title>BGH: &#8220;Kontakt&#8221; und &#8220;Impressum&#8221; gen&#252;gen § 6 TDG auch in zwei Klicks</title>
		<link>http://www.medien-gerecht.de/2006/10/17/bgh-kontakt-und-impressum-genuegen-6-tdg-auch-in-zwei-klicks/</link>
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		<pubDate>Tue, 17 Oct 2006 18:37:03 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Meister</dc:creator>
				<category><![CDATA[Artikel]]></category>
		<category><![CDATA[Anbieterkennzeichnung]]></category>
		<category><![CDATA[Internet]]></category>
		<category><![CDATA[Urteil]]></category>

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		<description><![CDATA[Im Juli hat der BGH eine internetrechtliche Grundsatzentscheidung getroffen und einen langen Streit beendet. Wer seine Anbieterkennzeichnung unter der Rubrik &#8220;Kontakt&#8221; oder &#8220;Impressum&#8221; versteckt, handelt nicht unlauter. Die beiden Begriffe haben sich in der Praxis durchgesetzt und der durchschnittlich informierte Nutzer wisse, dass sich hinter diesen Begriffen h&#228;ufig Informationen zur Anbieterkennzeichnung befinden. Auch die oft [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Im Juli hat der BGH eine internetrechtliche Grundsatzentscheidung getroffen und einen langen Streit beendet. Wer seine Anbieterkennzeichnung unter der Rubrik &#8220;Kontakt&#8221; oder &#8220;Impressum&#8221; versteckt, handelt nicht unlauter.</p>
<p>Die beiden Begriffe haben sich in der Praxis durchgesetzt und der durchschnittlich informierte Nutzer wisse, dass sich hinter diesen Begriffen h&#228;ufig Informationen zur Anbieterkennzeichnung befinden. Auch die oft verwendete Bezeichnung &#8220;Kontakt&#8221; f&#252;r ein Kontaktformular hindere diese Auffassung. </p>
<p>In der gleichen Entscheidung hat der BGH au&#223;erdem (nochmal?) verdeutlicht, dass die Anbieterkennzeichnung nicht unmittelbar mit einem Klick erreichen lassen muss. Zwei Klicks seien durchaus vertretbar, sofern dies der leichten Auffindbarkeit keinen Abbruch tut.</p>
<p>Der Volltext ist nachzulesen auf der <a href="http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&#038;Art=en&#038;Datum=2006-7&#038;Seite=3&#038;nr=37635&#038;pos=91&#038;anz=320" target="_Blank">Seite des BGH</a>.</p>
<!-- PHP 5.x -->]]></content:encoded>
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