Eine unerwartete Antwort von Herrn Weichert

Nico Lumma hat vor einigen Wochen 7 Fragen zum Datenschutz gestellt. Zu den ausgewählten Befragten gehörte auch Thilo Weichert. Dieser hat nun ebenfalls 7 Antworten gegeben. Eine Antwort fand ich dabei durchaus unerwartet:

Frage: Was ist so schlimm am Like-Button?

Thilo Weichert: Der Button tut nicht körperlich weh. Das Anclicken des Buttons löst aber Datenverarbeitungen aus, die für die Nutzenden weder transparent noch selbstbestimmt sind. Es geht um das Setzen eines Cookies, um die Profilierung mit Hilfe des Cookies bei Facebook/USA und die kommerzielle oder sonstige Nutzung dieser Profile, worüber Facebook nicht ansatzweise Informationen herausgibt. Das verstößt gegen das deutsche Telemediengesetz und gegen die europäische E-Privacy-Directive. In diesen Verstößen liegen unzweifelhaft Verletzungen des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung der Betroffenen.

Es geht also um das “Klicken” des Like-Buttons, was ein Cookie setzt.  Das klang bislang noch ganz anders und würde sämtliche (für einen Datenschutzhardliner unzureichenden) 2-Klick-Lösungen überflüssig machen. Da ich die mir aufdrängende Frage schon gestellt habe, frage ich lieber: Woher kommt der Sinneswandel?

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medien-gerechtes Gezwitscher (2011-09-04)

  • Gußeisen-Gitter in der Grabkapelle… das schreit einfach nach einem b&w Split toning: http://t.co/Q9RvJQN #
  • “Minister müssen sich bewähren” so Rösler. War das indirekt seine Rücktrittserklärung? #FDP #
  • Und wieder ein Opfer von Pesudonym-Gate: http://t.co/YZUhNvr #google #KeinDatenschutz Sorry @subraumpixel #
  • To the Crazy One: Thank you Mr Chairman http://t.co/v9vO8BE #
  • Sind Eric Schmidt und Marc Zuckerberg eigentlich Ehrenmitglieder bei der datenschutzkritischen @spackeria ? #
  • Der Sommer-Cyber-Krimi um #OL und #WL hat wohl mit seinem neuen Höhepunkt die “Sache” endgültig zu Grabe getragen. # Mehr lesen »
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Ist der 2-Klick-Button wirklich datenschutzkonform?

Am Donnerstag stellte der heise-Verlag für seine Internetangebote den “2-Klick-Button” vor. Mit dem 2-Klick-Button soll, so heise, eine “datenschutzfreundliche” Einbindung von Social-Media-PlugIns möglich sein. Das Prinzip ist einfach und alles andere als neu. Auf dieser Seite wird derzeit ebenfalls eine 2-Klick Lösung getestet, die der Kollege Jens Ferner bereits vor Monaten vorgestellt hat, lange bevor das ULD sich zur datenschutzrechtlichen Problematik des Facebook Like-Buttons geäußert hat. Die grafisch ansprechende Lösung des heise-Verlags wurde im Netz, dank der selbstüberzeugten Beschreibung, als die heilbringende Lösung gefeiert. Doch die Reaktion von Facebook kam prompt. Die Umsetzung widerspreche den Plattform-Richtlinien. Der heise-Verlag (und viele Nutzer) reagierten ungläubig, wenn nicht gar eingeschnappt. Schließlich habe der 2-Klick-Button zur Lösung eines datenschutzrechtlichen Problems beigetragen. Aber ist das wirklich so? Mehr lesen »

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medien-gerechtes Gezwitscher (2011-08-28)

  • Ist das #ULD heute morgen offline? #
  • Dank an @AJEnglish die #Grundversorgung für #ARD und @zdfonline zu übernehmen. So kann das Morgenmagazin ungehindert über Fußpilz berichten #
  • Worst Case Szenario – Sonnenseite und Ausfall der Klimaanlage. Da freut man sich, wenn man auf der anderen Seite des Gangs sitzt. #hitze #
  • ULD ist für Bußgeld nach § 16 TMG, trotz gegenteiliger Behauptung nicht zuständig. § 38 Abs. 6 MedienStV HSH: http://t.co/sldExnm #uld #
  • Lesebefehl: Niko Härting zum ULD-Facebook-Aufreger: “Öffentlichkeitsarbeit einer Landesbehörde” in der CR: http://t.co/hPCE1ft #uld # Mehr lesen »
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Ja was denn nun, Herr Weichert?

Vergangene Woche veröffentlichte das Unabhängige Landeszentrum für den Datenschutz in Schleswig-Holstein (ULD) eine “Datenschutzrechtliche Bewertung der Reichweitenanalyse durch Facebook (pdf)”. Fazit des ULD: Facebook Fanseiten und die Einbindung der Social Plugins von Facebook sind nicht datenschutzkonform realisierbar und daher von Diensteanbietern ab Ende September abzuschalten, ansonsten drohen Bußgelder in Höhe von 50.000,- Euro.

In seinem Arbeitspapier schreibt das ULD zur Möglichkeit einer datenschutzkonformen Umsetzung mittels Einwilligung auf Seite 22:

“Aus dem oben Gesagten ergibt sich, dass die personenbezogen Datenverarbeitung bei Faceook  in keinem Fall durch eine nach deutschem bzw. europäischen Recht wirksame Einwilligung legitimiert werden kann.”

Und auf Seite23 stellt das ULD fest, dass aufgrund der Reichenweitenanalyse von Facebook Insights sowohl Fanpages als auch Social Plugins nicht datenschutzkonform sind:

“Wegen der Missachtung des in § 15 Abs. 3 TMG festgelegten Trennungsgebotes ist das Einbinden von Social-Plugins von Facebook in deutschen Webseiten und das Betreiben von “Facebook Insights” auf Fanpages innerhalb von Facebook unzulässig.”

Nach der anhaltenden Kritik hat das ULD nun Fragen und Antworten zu Facebook veröffentlicht. Darin liest der erstaunte Leser:

“Eine datenschutzkonforme Einbindung erfordert zurzeit, dass die Social-Plugins nur dann geladen werden dürfen, wenn die Nutzerin oder der Nutzer der mit der Einbindung von Social-Plugins verbundenen Übertragung personenbezogener Daten eingewilligt haben, § 13 Abs. 2 TMG. Dies kann beispielsweise so realisiert werden, indem an der Stelle, an der die Social-Plugins auf der Webseite erscheinen sollen, zunächst eine vom Webseitenbetreiber selbst bereitgestellte Grafik eingebunden wird. Nach Klick auf diese Grafik muss die Nutzerin oder der Nutzer dann über die mit der Anzeige des Social-Plugins verbundene Übertragung personenbezogener Daten informiert werden. Willigt die Nutzerin oder der Nutzer ausreichend informiert und aktiv ein, so können darauffolgend die Social-Plugins von Facebook geladen werden.”

Noch bunter wird es schließlich zu den Ausführungen hinsichtlich der Fanpages. Diese sind nach der neuen Auffassung des ULDs auch weiterhin nicht datenschutzkonform nutzbar, da hier die datenschutzrechtlichen Anforderungen an die Reichenweitenanalyse durch Facebook Insights nicht realisiert werden können:

“ Dem ULD ist momentan keine Möglichkeit bekannt, Fanpages datenschutzkonform zu nutzen. Hierzu sind weitgehende Änderungen seitens Facebook notwendig. Insbesondere muss Facebook den Betreibern von Fanpages die Möglichkeit geben, die Erhebung von personenbezogenen Daten für die Erstellung der Reichweitenanalyse (Facebook Insights) abzuschalten. Weiterhin muss Facebook eine Funktion zur nutzerbezogenen Einwilligung in die Reichweitenanalyse schaffen bzw. Maßnahmen zur Umsetzung der Vorgaben des § 15 Abs. 3 TMG ergreifen.”

Der Verstoß gegen § 15 Abs. 3 TMG hindert den Einsatz von Fanpages. Trotz des gleichen Verstoßes bei Social Plugins (laut Arbeitspapier) können diese dennoch datenschutzkonform eingebunden werden. Ja was denn nun, Herr Weichert?

 

Update 23.08.11 18:30 Uhr: Das ULD hat nun die FAQ wie in den Kommentaren angekündigt überarbeitet. Statt der ursprünglichen Frage “Kann man Facebook Social-Plugins datenschutzkonform einbinden?”  (nachzulesen bei Kollege Dosch) lautet diese nun “Kann ein Webseitenbetreiber Facebook Social-Plugins so einbinden, dass die unkontrollierte Übertragung personenbezogener Daten verringert wird?”. Ergänzt wurde zudem die Anmerkung, dass eine Reduzierung der unkontrollierten Übertragung nichts an der Analyse zur fehlenden Einwilligung gegenüber Facebook ändert. Eine, aus meiner Sicht, zweifelhafte “Klarstellung”. Unabhängig von der rechtlichen Bewertung dieser Klarstellung konterkariert das ULD damit seine eigene Haltung:

Aus “Verboten! Sofort abschalten!” wird “Eigentlich ja nicht erlaubt, aber so ist es nicht ganz so schlimm (wir wollen doch nur spielen?)…”.

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medien-gerechtes Gezwitscher (2011-08-21)

  • Der #FDP Rösi ist ganz gelassen und ganz cool. Na dann ist alles ok. #
  • Mit dem heute angekündigten Kauf von Motorola Mobility durch Google wird der Rechtstreit Apple ./. Samsung bald zum harmlosen Geplänkel. #
  • Mit Motorola Mobility kauft Google ca. 17.000 Patente: http://t.co/8T1vK3p #patentwar #
  • Schock, schwere Not: Schönfelder ist tot! Und wo bekomme ich jetzt meine aktuellen Gesetzestexte her? #
  • Gute Analyse zur "Teenie-Affaire": http://t.co/WTdpjOz #
  • Die Ausstiegskosten sind zu hoch. Bei #S21 und der ersten Grün-roten Landesregierung: http://t.co/op4lPbf #BW #
  • Wurde I'm EV-Antrag Apple ./. Samsung ein Bild manipuliert um die Ähnlichkeit iPad Galaxy zu "verdeutlichen"? http://t.co/rSJ2SM0 #
  • Hoffentlich kommt #Fringe bald zurück. ;) “@serienjunkies: Fringe: William Sadler kehrt zurück http://t.co/zLig73p #Fringe #
  • OLG Düsseldorf hebt EV Apple ./. Samsung in Teilen auf. Verkaufsverbot nur noch in Deutschland #
  • Ob wegen der Entwicklungen iS Apple vs. Samsung schon eine Anwaltshaftpflicht nervös wird? #lautgedacht #
  • .@subraumpixel chown $patent1 $firm1; if $firm2 load $patent1 goto $court1; $infringement of $patent1 = $money_XXL; $money_XXL goto $firm1 #
  • Kann mal bitte einer diesen "Kalll" finden, der seit Jahren nicht verstehen will, wie toll diese *!"§$%$§" Müsli ist??? #werbung #nervig #
  • Neue Flughafen-Ansagen: Ihr Air Berlin Flug 1234 von Düsseldorf nach Mallorca erfolgt heute in umgekehrter Sitzreihung #AirBerlin #Mehdorn #
  • "Bis zum Ende des Jahres müssen die Bäume weg und der Südflügel muss abgerissen sein." Na das kann noch eiter werden #Stuttgart #S21 #
  • Wer kann mir dieses Insights Wunder erklären? Keine Klicks aber doch Impressions? Hä? http://t.co/ekN7zBP #
  • Das ULD hat heute maßgeblichen Diskussionsstoff für die kommende Herbstakademie der #dsri beigesteuert. #ha11 #
  • Caspars Seite auf Hamburg.de setzte Google Analytics ein. Und was ist mit Weicherts offiziellen Seite in SH? Na…? Facebook! #
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Weichert macht den Caspar

Thilo Weichert ist Datenschutzbeauftragter des Landes Schleswig-Holstein und hat heute mit der Meldung für Aufsehen geregt, dass Webseitenbetreiber die Social Plugins von Facebook binnen eines Monats “abschalten” müssen. Ansonsten würden Beanstandungen, Untersagungen und Bußgelder die Folge sein. Markige Worte die an seinen Kollegen aus Hamburg Caspar erinnern, der hinsichtlich des Einsatzes von Google Analytics ähnliche Schlagzeilen machte.

Doch nicht nur in dem Punkt ähneln sich die beiden Datenschutzbeauftragten. Als Teil der Landesverwaltung hat auch der Datenschutzbeauftragte des Landes Schleswig-Holstein eine Seite auf der Landeshomepage “Schleswig-Holstein.de”. Und was findet man dort? Die Facebook Share-Funktion:

Das erinnert an die Geschichte des benachbarten Landesdatenschutzbeauftragten Caspar und den datenschutzkonformen Webanalyse-Tools.

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