iPhone Jailbreak und Unlock durch Librarian of Congress in den USA legalisiert

Es ist ein kleiner Paukenschlag, was die Library of Congress heute im Federal Register der USA veröffentlicht hat:

  1. Das Umgehen eines Kopierschutzes auf einer DVD ist zur Verwendung kleiner Teile in kritischen Werken zulässig
  2. Das Umgehen einer Softwarebeschränkung um auf einem Mobiltelefon rechtmäßig erworbene Programme zu installieren – Bekannt als “Jailbreak” fpr das iPhone
  3. Der Unlock eines Mobiltelefons um dieses mit einem anderen Mobilfunkanbieter zu verwenden, sofern dieser das zulässt, verstößt nicht gegen das Urheberrecht.

Hintergrund US Copyright Law

Aus Europa mag es zunächst verwundern, warum die Parlamentsbibliothek solch eine Vorschrift erlassen kann. Der Grund liegt im amerikanischen Urheberrechtsgesetz besser gesagt in seinem umstrittenen Änderungsgesetz dem Digital Millenium Copyright Act (DMCA). Dieses verbietet die Umgehung von technischen Maßnahmen zum Schutze des Urheberrechts (ähnlich aber weitergehender als § 95a UrhG). Dieses Verbot wird jedoch durch Section 1201(a)(1)(B) Copyright Act wieder beschränkt, damit die Werke im Rahmen des “fair use” genutzt werden können. Die Beschränkungen werden nach dem Gesetz durch die Library of Congress und das Copyright Register festgelegt. Nach Abschluss des Verfahrens verkündet der Leiter der amerikanischen Nationalbibliothek die neuen Beschränkungen.

Fazit

Mit der heutigen Entscheidung hat die Library of Congress das Urheberrecht und den verfassungsrechtlich verankerten Gedanken des “fair uses” deutlich gestärkt. Mit dem DMCA war gerade fair use stark beschnitten worden. Zwar hat die Library of Congress hinsichtlich der Umgehung von Kopierschutzmechanismen auf DVDs lediglich einige bestimmte Fälle erlaubt, jedoch Apple Inc. hart getroffen. Mit der Legalisierung von Jailbreak und Unlock sind damit die zwei bedeutensten Beschränkungen des iPhones in den USA in “Gefahr”. Hinsichtlich des Jailbreaks steht für Apple ein ganzes Geschäftsmodell auf dem Spiel.

Update: Ein Netlock ist auch weiterhin möglich. Jedoch ist die Umgehung eins Netlocks keine Urheberrechtsverletzung an der Software. Wer ein Netlock umgeht, verstößt daher lediglich gegen die Vertragsbedingungen des ursprünglichen Carriers.

Hinterlasse eine Antwort

Pflichtfelder sind mit * markiert.


Du kannst folgende HTML-Tags benutzen: <a href="" title=""> <abbr title=""> <acronym title=""> <b> <blockquote cite=""> <cite> <code> <del datetime=""> <em> <i> <q cite=""> <strike> <strong>