Google StreetView: Lasst das BDSG in Ruhe!

Hamburg prescht mit einer Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes vor, um Google StreetView zu verbieten. Die Zulässigkeit solch eines Einzelfallgesetzes soll hier außer Acht bleiben. Die geschätzten Kollegen von Telemedicus haben den Gesetzesentwurf ausführlich analysiert und der Autor hält Ihn unverständlicherweise für begrüßenswert, wie Archivalia zu Recht kritisiert.

Häuserfassaden sind an sich keine personenbezogene Daten. Letztlich geht es bei Google StreetView auch nicht um den Schutz von personenbezogenen Daten, sondern um den privatrechtlichen Schutz der persönlichen Privatsphäre. Das hat jedoch nichts mit Datenschutz zu tun und es sollte daher tunlichst vermieden werden, das ohnehin schon für Bürger schwer- unverständliche BDSG mit weiteren zweckfremden Bestimmungen aufzublähen.

Ein Gesetzesentwurf über ein Gesetz über den Schutz der Privatsphäre und des Persönlichkeitsrecht wäre sicherlich begrüßenswerter, ließen sich so auch einige Fragen bezüglich sozialer Netzwerke abdecken.


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2 Kommentare

  1. Erstellt am 5. Mai 2010 um 08:32 | Permanent-Link

    Nur zur Klarstellung: Der Artikel gibt nicht die Meinung der Redaktion wieder, sondern ist die persönliche Einschätzung unseres Autors Tobias Kläner. Ich selbst sehe das zum Beispiel auch anders.

  2. Erstellt am 6. Mai 2010 um 12:25 | Permanent-Link

    Eine Gesetz, dass nur für eine Firma Gültigkeit hat, ist sinnlos und verfassungsfeindlich. Ohne jeden Zweifel ist ein solcher Gesetzesentwurf sinnlos und ohne Zukunft.

Ein Trackback

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