Gilt Berufsrecht eigentlich für lawblogger?

Bei den aktuellen Entwicklungen des Juristenkindergartens schweiften meine Gedanken irgendwann zum Berufsrecht oder -weniger rechtlich betrachtet – dem beruflichen Verhalten des Anwalts oder Richters. Dabei musste ich feststellen, dass es neben unserem schönen Berufsrecht tatsächlich so etwas wie einen Verhaltenskodex der europäischen Anwälte gibt. Und dieser beginnt mit so hehren Aussagen wie:

2.2 Vertrauen und Würde

Das Vertrauensverhältnis setzt voraus, daß keine Zweifel über die Ehrenhaftigkeit, die Unbescholtenheit und die Rechtschaffenheit des Rechtsanwaltes bestehen. Diese traditionellen Werte des Anwaltsstandes sind für den Rechtsanwalt gleichzeitig Berufspflichten.

Aber das sind ja Verhaltensregeln für Anwälte, die scheinen für law blogger nicht zu gelten. Schade eigentlich…


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2 Kommentare

  1. Erstellt am 17. Februar 2010 um 10:25 | Permanent-Link

    So richtig erschließt sich mir der Sinn Ihres letzten Satzes inklusive Verlinkung zum MarkenBlog nicht. Was hat denn bitte die Anmeldung einer Marke und die Veröffentlichung eines amtlichen Beschlusses mit dem zitierten Verhaltenskodex zu tun? Freue mich über eine kurze Erläuterung.

    Stefan

  2. Erstellt am 17. Februar 2010 um 10:45 | Permanent-Link

    Sollte nur ein Hinweis sein, dass law blogger hier eine undefinierte Gattung meint und nicht eine bestimmte Person. War wohl zu kompliziert gedacht. ;)

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