“Mein Kampf” mit Hakenkreuz als Programmsymbol auf dem iPhone

Die Qualitätsüberprüfung des App-Stores von Apple für das iPhone steht schon seit langem in der Kritik. Meist weil es Programme mit mageren oder ohne Gründe einfach ablehnt oder mit seltsamen Jugendschutzeinstufungen versieht. Nun muss man wohl das völlige Versagen Apples in dieser Hinsicht konstatieren.

Am 4. November genehmigte Apple ein Programm, welches ein spanisches eBook von Hitlers “Mein Kampf” ist, für den weltweiten Verkauf (also auch im deutschen iTunes Store). Eine Veröffentlichung des Werkes ist in Deutschland bislang nicht erlaubt, weil der Freistaat Bayern, der als Rechtsnachfolger die Urheberrechte an dem Werk hält, jegliche Veröffentlichung in Deutschland bislang unterbindet. Auch wenn die Veröffentlichung auf spanisch und ursprünglich aus Mexico kommt, handelt es sich um eine Bearbeitung und diese darf nach § 23 UrhG  nicht ohne Zustimmung des Urhebers (also in dem Fall dem Freistaat Bayern) veröffentlicht werden. Ob Bayern sich auch gegen diese Veröffentlichung wehren wird?

Neben der urheberrechtlichen Problematik könnte das Programm allerdings auch für Apple eine gravierende Auswirkung haben. Denn die Verwendung des Abzeichen der NSDAP ist als solches in Deutschland nach § 86a StGB verboten. Gerade § 86a Abs. 1 S. 2 StGB stellt klar, dass vorrätig halten und einführen von solchen Gegenständen verboten ist. Der BGH schrieb dazu:

§ 86a StGB will auch verhindern, dass die Verwendung von Kennzeichen verbotener verfassungsfeindlicher Organisationen – ungeachtet der damit verbundenen Absichten – sich wieder derart einbürgert, dass das Ziel, solche Kennzeichen aus dem Bild des politischen Lebens in der Bundesrepublik grundsätzlich zu verbannen, nicht erreicht wird, mit der Folge, dass sie schließlich auch wieder von den Verfechtern der politischen Ziele, für die das Kennzeichen steht, gefahrlos gebraucht werden können “(BGHSt 25, 30, 33)

Nun stellt sich zunächst die Frage, wer hier dieses Programm eigentlich anbietet. Ist es der Programmierer oder Apple. Laut AGB und Vereinbarungen zwischen Entwicklern und Apple, soll dies der Entwickler sein. Damit kommt zunächst der Entwickler als Tatverdächtiger in Frage.

Alleridngs muss man auch die besonderen Vertriebswege des iTunes-Store zur Kenntnis nehmen. Der Vertrieb erfolgt ausschließlich mit der Genehmigung. Sofern man also hinsichtlich des “vorrätig halten” oder einführen also nicht sogar von einer Mittäterschaft ausgehen kann, stünde die Frage einer Beihilfe im Raum…

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2 Kommentare

  1. Erstellt am 7. November 2009 um 19:20 | Permanent-Link

    Falsche Unternehmenspolitik bei Apple – wieder mal.

  2. Erstellt am 8. November 2009 um 21:13 | Permanent-Link

    Ob hier Apple versagt hat oder nicht, ist eigentlich nicht die Frage. DASS sowas überhaupt passiert, ist der eigentliche Skandal. Ich bin zum ANTIFA-Mann (ohne weitere politische Ambitionen) geworden, weil sowas ÜBERHAUPT (heute noch) schon wieder passiert. Naturlich nun auch keine Frage mehr, wie mir passieren konnte, dass ich von einem, vermutlich als NEU-SA-Mann viermal angegriffen und verletzt wurde, obwohl der Schläger hätte schon längst (wieder) im Knast hätte sein müssen. Er wurde seinerzeit entlassen, hat sofort zwei Gewalttaten verübt, und blieb frei. Als er mich angefallen hatte (viermal), habe ich ihn in Notwehr verletzt und wurde hierfür verurteilt. Ein Bamberger Richter hat entschieden, entgegen aller Beweise, dass ich der Angreifer gewesen wäre. 30 Monate Haft. Im Zivilprozess nochmal, ungeachtet der Beweislage – verurteilt!
    nach: http://www.helmutkarsten.de werdet Ihr Euch nicht mehr fragen WIE das Hakenkreuz und MEIN KAMPF bei Apple reingerutscht ist. Vielmehr ist die Frage anstellig: WIE weit es schon wieder gekommen ist, oder: WO und WIE SCHELL es bald wieder Realität werden wird. H.K.

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