Kaum war das neue iPhone 3GS bzw. das neue Betriebsystem für das Kulthandy von Apple iPhone OS 3 auf dem Markt, löste es in Deutschland auch schon heftige Diskussionen und womöglich rechtliche Auseinandersetzungen zwischen dem Exklusivanbieter T-Mobile und seinen Kunden aus. Unter dem neuen Schlagwort “Tethern” der seit der Einführung von iPhone OS 3 in aller Munde ist, versteht man die Nutztung des iPhones als Modem mit dem Computer. Es ist also lediglich die Funktion innerhalb der Telefonsoftware das iPhone als Modem zu konfigurieren. Nutzer eines Nokia Handys (oder anderem Handy) werden jetzt wohl erstaunt ein “ja und?” auf der Stirn gezeichnet haben. Was beim iPhone gerade als tolles neues Feature verkauft wird, können andere Handys schon lange. Wo ist also das (rechtliche) Problem?
T-Mobile bietet die Freischaltung von Tethering gegen Aufpreis nur bei aktuellen Tarifen (Complete 2. Generation) an, das Nutzen der Datenoption dieser Tarife ist auf die Nutzung am iPhone beschränkt und schließt die Modemnutzung explizit aus. Bei den Verträgen, die ab Start des iPhones vor 2 Jahren angeboten wurden (Complete 1. Generation) gibt es im Vertrag keine solche Beschränkung bei der Nutzung der Datenoption. Was dann folgte, war jedenfalls ein PR-GAU. Erst sagte T-Mobile Tethering würde für die Tarife der 1. Generation natürlich kostenlos zur Verfügung stehen, da es keine Beschränkung der Datennutzung gebe und somit auch keine Extrakosten berechnet werden könnten. Vor einigen Tagen ruderte T-Mobile dann schon zurück und teilte mit, Tethering werde für diese Tarife gar nicht angeboten, der Aufwand wäre zu hoch. Es hagelte Proteste. Die Antwort jetzt: Tethering ist und war bei diesen Verträgen zu keinem Zeitpunkt Vertragsbestandteil.
Mal von diesem hin und her und her abgesehen, lässt es sich letztlich auf zwei Argumentationen zurückführen:
- Auf der einen Seite wird argumentiert, dass bei den Complete-Verträgen 1. Generation lediglich die Nutzungen VoIP und Instant Messaging ausgeschlossen wurden. Die Verwendung von MultiSIM in einem anderen Handy war ausdrücklich erlaubt, mit welcher in einem USB-Stick oder einem weiteren Handy eine zweite SIM-Karte genutzt werden (und damit dann auch mobiles Surfen erlaubt).
- T-Mobile auf der anderen Seite argumentiert, dass 2007/2008 eine Nutzung des iPhones als Modem weder gegeben noch vorhersehbar war. Diese Nutzungsart konnte somit weder Vertragsbestandteil sein (und ist es daher auch heute nicht) noch musste sie ausgeschlossen werden.
Die Rechtsauffassung von T-Mobile ist damit klar und einfach. Doch lässt sich damit das Problem eigentlich auf eine zentrale Frage reduzieren: War die Nutzung eines Handy als Modem in dem Angebotszeitraum dieser Completetarife eine vertragstypische Nutzung eines Mobilfunkvertrages mit Datentarif?
Sollte die Antwort auf diese Frage mit “Ja” zu beantworten sein, dann wäre die Argumentation von T-Mobile hinfällig, denn dann hätte sie Tethering explizit ausschließen müssen. Wenn man sich die T-Mobile Preisliste von 2008 anschaut, dann findet man keinen Mobilfunktarif, der eine solche Nutzung explizit ausschließt. T-Mobile bot zu diesem Zeitpunkt jedenfalls überhaupt keine kombinierten Tarife aus Telefon- und Datennutzung an, viel mehr war bei allen anderen Handytarifen ein Basisdatentarif ”web’n walk Starter” mit 9ct/Min voreingestellt.
Das komplette Tarifgerüst von T-Mobile lässt jedenfalls insoweit keinen Rückschluss zu, dass “tethern” als vertragstypische Nutzung eines Mobilfunkvertrages angesehen wurde. Die Complete-Tarife für das iPhone stellten mit ihrer Kombination aus Telefon- und Datentarif eine Neuheit dar, somit dürfte es schwer werden, Tethering als vertragstypische (und damit vertraglich vereinbarte) Nutzung durchzudrücken. Es werden die besseren Argumente vor Gericht entscheidend sein. Für den Kunden bleibt es so oder so ein unerfreulicher Vorgang.
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3 Kommentare
Die Nutzung eines Complete-Tarifs der 1.Generation ist _nicht_ iPhone-gebunden. Ich darf die SIM in jedem anderen Mobilfunkgerät nutzen. Nahezu jedes “andere” Mobilfunkgerät bietet mir problemlos die Möglichkeit, per USB-Kabel oder Bluetooth oder Infrarot die Datenverbindung dieses Gerätes zu Vertragskonditionen zu nutzen. Es gibt keine Möglichkeit für den Netzbetreiber, hier eine Kontrolle auszuüben (weder aktiv noch passiv).
Mit dem iPhone sieht es aber anders aus. Hier hat Apple (wohl auf Drängen der Netzbetreiber) mit OS 3.1 eine Funktion integriert, die dem Netzbetreiber eine aktive Kontrolle über die Möglichkeiten der Datennutzung ermöglicht.
Es wäre somit zum einen festzustellen, inwieweit hier Apple als Hersteller einen “Mangel” zu verantworten hat. Denn mit jedem “anderen” Mobilfunkgerät kann ich die Funktion “Tethering” im Complete-Tarif frei nutzen, mit iPhones nur bis einschließlich OS 3.0!
Technische Schwierigkeiten auf Seiten der Telekom sehe ich dennoch vorgeschoben. Wenn sie aktuellen Tarifen das Merkmal Tethering verpassen können, dann können sie das bei allen alten Verträgen auch – sie wollen nur nicht! Ich sehe dies als Diskriminierung von Bestandskunden.
An die Mangel-Theorie glaube ich nicht. Denn nur weil andere Geräte etwas können, begründet das noch keinen Mangel. Ein Polo hat auch keinen Mangel, weil er im Gegensatz zu einem BMW oder Ferrari keine 250 km/h fahren kann.
Tethering war mit 3.0 in Deutschland offiziell übrigens nicht möglich, sondern man musste sich das Profil auf Webseiten in Belgien oder wer weiß wo, inoffiziell freischalten. Natürlich ist diese Trennung von internem und externen Datenverbrauch, wie ihn Apple in OS 3.x eingebaut hat, neu, aber da gleich einen Mangel zu sehen ist wohl unrealistisch.
Die Complete Tarife SIND ganz klar an das iPhone gebunden, da sie nicht mit anderen Handys angeboten werden.
Es gibt keine tech. “Hürden” das Problem zu lösen!
Um Grunde gibt es nämlich gar kein rein technisches Problem.
Das “Problem” ist die aktuelle Geschäftspolitik von Apple und das Geschäftsmodell von T-Mobile, als Deutschlands iPhone “Exklusivpartner” …
Für T-Mobile ist die Datenübertragung mit dem iPhone als UMTS Modem, ein extra Dienst.
Und dieser “extra” Dienst soll gefälligst auch von den iPhone Kunden extra abgerechnet und bezahlt werden.
Und bei keinem anderen UMTS Endgerät lässt sich so einfach – via signierter IPC Datei – diese Funktion blocken.
Dafür hat Apple gesorgt, die Dank der “Exklusivpartnerschaft-Verträge” sicher nicht zu knapp davon profitieren werden.
Deshalb ist das iPhone geradezu prädestiniert dafür, dieses Geschäftsmodell umzusetzen und die iPhone Nutzer – quasi – als Testobjekt zu nutzen.
T-Mobile als “Exklusivpartner” hat in ihren 2.G. Verträgen die Möglichkeit das iPhone als UMTS Modem zu nutzen – was eine Selbstverständlichkeit sein sollte – explizit ausgeschlossen.
Und Apple hat mit dem OS3.1 dafür gesorgt, das alle iPhone nur noch via signierter IPC Datei diese – selbstverständliche – Funktion nutzen können.
Pech haben die, die freie – in den meisten Fällen importierte – iPhone besitzen, denn Dank der “Exklusivpartnerschaft” mit T-Mobile sind alle iPhone mit OS3.1 die Tethering nutzen wollen auf diese singierte IPC Datei angewiesen.
Und ebenso die T-Mobile Kunden der ersten Generation, bei denen die Nutzung ihres Traffics auch via UMTS Modem nicht untersagt war.
Durch die Weigerung der beiden beteiligten Protagonisten (Apple&T-Mobile) ist in jedem Fall der Kunde der Dumme und in wieweit sich der “dumme” Kunde diese Geschäftspolitik gefallen lässt, bleibt abzuwarten.
Der Schaden durch die tausendfach beschädigte Kundenbeziehung durch T-Mobile und den die freien iPhone Besitzer durch Apple erleiden dürfte aber weit schwerer wiegen, als das Nutzen der Tethering Funktion innerhalb bestehender Volumenverträge … egal von welchem Anbieter!
mfg.