Neues Betriebssystem – Neuer Ärger zwischen Apple und Psystar

Am vergangenen Freitag hat Apple die neueste Version seines Betriebssystem Mac OS X Snow Leopard veröffentlicht. Doch kaum veröffentlicht, steht auch schon der erste Rechtsstreit um das neue Betriebssystem ins Haus. In dem schwelenden Rechtsstreit zwischen Apple und dem Klonhersteller aus Florida Psystar, hat dieser nun seine Strategie geändert und eine weitere Klage gegen den Softwarehersteller aus Kalifornien erhoben.

Die Klage, die diesmal in Florida eingereicht wurde, folgt der Argumentation, dass das kalifornische Verfahren nur das vorherige Bebtriebssystem Mac OS X Leopard (10.5) betrifft und nicht dessen brandneuer Nachfolger 10.6. Psystar hat nun auch in Florida eine Antitrust-Klage erhoben.

Doch die Argumentation von Psystar hat einige grundlegende Unterschiede zur ersten Klage. Beruft sich Psystar in Kalifornien darauf, dass Apple ein rechtswidriges Monopol im “Markt der OS X fähigen Computer” betreibe, welches mit einer äußerst wackeligen Argumentation des Copyright Misuse flankiert ist, scheint das Unternehmen nun von diesem toten Pferd abgestiegen zu sein, da die Strategie nicht fruchtete.

Nun behauptet Psystar würde den Markt der “Premium-PCs” monopolisieren und untermauert seine Behauptung mit einem geänderten Produktangebot, dass nun deutlich teurere Geräte anbietet. Ganz erschließen lässt sich jedoch nicht, warum Apple durch den alleinigen Vertrieb von Mac OS X mit seinen Rechnern, das Segment der über $1000 Dollar Computer monopolisieren soll. Jedenfalls nicht sehr schmeichelhaft für Lenovo und Toshiba.

Neben diesem Wechsel hinsichtlich der kartell- und wettbewerbsrechtlichen Argumente führt Psystar auch alte Streitthemen ins Feld, wie etwa die Unwirksamkeit des Lizenzvertrages, da der Nutzer diesen beim Kauf nicht lesen könne, da er sich innerhalb der Verpackung befindet. Solche Shrinkwrap-Licenses sind zwar auch im amerikanischen Recht nicht unumstritten, doch ist die Argumentation Psystars hier nicht konsistent, warum gerade Apples EULA unwirksam sein sollte und etwa die von Microsoft nicht. Verglichen mit dem deutschen Recht, ist das Unwirksamkeitsargument im amerikanischen Recht daher ebenfalls ein eher schwacher und hilfloser Versuch.


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Ein Kommentar

  1. Erstellt am 2. September 2009 um 08:31 | Permanent-Link

    Wirklich?Sehr interessant!Ich weiß das alles nicht!Vielen Dank für die Infos,die sind sehr nützlich für mich!Super Artikel! ;)

    Liebe Grüße

    Greta

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