Kein Grund Welle zu machen: Stefan Niggemeiers Ärger mit dem Datenschutz

Unter der These “Von wegen rechtsfreier Raum” wird die Sommerpause in Kleinbloggersdorf mal wieder mit dem Datenschutz und der Kommentarfunktion von Blogs gefüllt. Der Leidtragende: der (von mir) geschätzte Journalist und Blogger Stefan Niggemeier, der (mal wieder?) in die Rolle des Underdog schlüpft. Die Leidbringer: Die Datenschützer des Landes Berlin, die sich in ihrem Elfenbeinturm mit dem Blog von Stefan Niggemeier beschäftigt haben.

Stefan Niggemeier war in der Vergangenheit mehr oder weniger beispielhaft vom LG Hamburg dazu verpflichtet worden Kommentare in seinem Blog zu moderieren. Dies konnte entweder durch Vorabmoderation (sprich jeder Kommentar wird erst nach Moderation freigegeben) oder entsprechende Mechanismen erfolgen, um anonyme und beleidigende Kommentare zu verhindern, für die er im Zweifel haften muss. Gesagt, getan. Stefan Niggemeier filtert daher mit den Möglichkeiten von WordPress anhand von E-Mail Adressen und IPs Kommentare. Sozusagen auf Verdacht.

Dabei gehen auch “unschuldige” Kommentare ins Netz, es ist allerdings für den Blogger die “einfachste” und “angenehmste” Art und Weise um den Forderungen des LG Hamburg nachzukommen. Dieses Vorgehen schmeckt nun den Berliner Datenschützern nicht. Die so vorgenommene Verwendung von E-Mail und IP verstieße gegen datenschutzrechtliche Vorschriften.

Die Aufregung ist daher naturgemäß groß. Was soll der arme Blogger/Journalist nun machen, hat er doch keine Zeit seine Flut an Kommentaren zu moderieren. Doch Gott sei Dank lassen die Datenschützer einen kleinen Ausweg, um eine Vorabkontrolle bzw. Widerspruch zum Urteil aus Hamburg zu vermeiden: Die Einwilligung in die Datenspeicherung.

Es mag richtig sein, dass gerade was die Einordnung von E-Mail und IP-Adressen als schützenswerte Daten rechtliche Streitigkeiten gibt und somit es nicht ganz einfach ist zu sagen, welche Daten hier erhoben werden dürfen und welche nur mit Einwilligung. Doch diese Fragen sind alle nicht neu und insoweit kein (neuer) Skandal. Da diese Daten aber nach einer nicht zu vernachlässigenden Rechtsauffassung als Bestandsdaten angesehen werden, darf nach dieser Auffassung eine Verarbeitung, wie etwa der Kommentarmoderation, nur gegen Einwilligung nach § 4 Abs. 1 BDSG. Wer kein Risiko eingehen will, muss also bei einer unklaren Rechtslage von der “schlechtesten” Auffassung ausgehen. Die Forderungen der Berliner Datenschützer und ihre Bußgeldandrohung mögen in der Sommerhitze vielleicht skandalös klingen, sind aber im Angesicht dieser Auffassung zwingend. Ist es auf der anderen Seite nicht skandalös(er?), dass der wohl bekannteste “A-Blogger” Deutschlands bislang keine Einwilligung über die Erhebung der Kommentardaten hatte und jetzt den schwarzen Peter den Datenschützern zuschieben will?

Dieser Eintrag wurde veröffentlicht in Feature und getagged , , . Bookmarken: Permanent-Link. Momentan ist weder das Kommentieren noch das Setzen eines Trackbacks möglich.

2 Kommentare

  1. Erstellt am 2. Juli 2009 um 16:50 | Permanent-Link

    kleiner einspruch:

    der datenschutzbeauftragte hat mir nicht mit einem bußgeld gedroht, weil in meinem blog eine datenschutzerklärung fehlte. der datenschutzbeauftragte drohte, weil meine wordpress-installation seiner meinung nach gar keine ip-adressen speichern darf und ich nicht die nennung einer e-mail-adresse verlangen darf.

    ich habe das nicht skandalös genannt, aber als nervig und nicht nachvollziehbar empfunden.

    und wohlgemerkt: die pragmatische lösung mit der erklärung vor dem “absenden”-button, mit der ich gut leben kann, war kein vorschlag der datenschützer, sondern nach einigem hin und her die (hoffentlich) rettende idee meines anwaltes.

  2. Erstellt am 2. Juli 2009 um 17:07 | Permanent-Link

    Deshalb schrieb ich ja vom “Elfenbeinturm” der Datenschützer. Aus der Perspektive der Datenschutzbeauftragten ist der Schritt nachvollziehbar, stehen sie doch für eine sehr protektionistische Interpretation des Datenschutzes (was aus Verbraucherperspektive auch wünschenswert ist). Aus Sicht des Betreibers kann es durchaus ärgerlich und unverständlich sein.

    Das Datenschutz und die technischen Möglichkeiten zur Minimierung der Haftung von Blog-/Forenbetreibern manchmal schwer zu vereinbaren sind, ist mir durchaus bewusst. Ich war nur überrascht, dass eine solche Einwilligung bislang nur stillschweigend vorausgesetzt wurde. ;-)

    Danke für die Korrektur/den Hinweis hinsichtlich der Erklärung vor dem Absenden. Da war ich wohl zu nah am Zeit-Artikel, aus dem geht das nämlich auch nicht so klar hervor.