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	<title>Kommentare zu: Apple beschr&#228;nkt die Funktionalit&#228;ten des iPhones als Gesch&#228;ftstelefon</title>
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	<description>Im Spannungsfeld zwischen Medien und Recht</description>
	<lastBuildDate>Thu, 26 Jan 2012 11:25:58 +0000</lastBuildDate>
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		<title>Von: joern</title>
		<link>http://www.medien-gerecht.de/2009/07/02/apple-beschraenkt-die-funktionalitaeten-des-iphones-als-geschaeftstelefon/comment-page-1/#comment-9299</link>
		<dc:creator>joern</dc:creator>
		<pubDate>Mon, 10 Aug 2009 11:15:48 +0000</pubDate>
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		<description>es steht dort ja sogar noch viel drastischer drin:

Nutzungsbedingungen.

(i) Ihre Benutzung der Produkte setzt voraus, dass Sie sich vorher mit den Bedingungen dieser Vereinbarung einverstanden erkl&#228;ren.

(ii) Die sich hieraus ergebende Produktlizenz berechtigt Sie lediglich, die Produkte f&#252;r ihre pers&#246;nlichen, nicht-gewerblichen Zwecke zu verwenden.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>es steht dort ja sogar noch viel drastischer drin:</p>
<p>Nutzungsbedingungen.</p>
<p>(i) Ihre Benutzung der Produkte setzt voraus, dass Sie sich vorher mit den Bedingungen dieser Vereinbarung einverstanden erkl&#228;ren.</p>
<p>(ii) Die sich hieraus ergebende Produktlizenz berechtigt Sie lediglich, die Produkte f&#252;r ihre pers&#246;nlichen, nicht-gewerblichen Zwecke zu verwenden.</p>
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		<title>Von: Axel</title>
		<link>http://www.medien-gerecht.de/2009/07/02/apple-beschraenkt-die-funktionalitaeten-des-iphones-als-geschaeftstelefon/comment-page-1/#comment-9284</link>
		<dc:creator>Axel</dc:creator>
		<pubDate>Fri, 10 Jul 2009 14:32:25 +0000</pubDate>
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		<description>Warum eigentlich gerade 13? Meines Wissens nach &#228;ndert sich doch mit diesem Alter nach deutschem Recht gar nichts.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Warum eigentlich gerade 13? Meines Wissens nach &#228;ndert sich doch mit diesem Alter nach deutschem Recht gar nichts.</p>
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		<title>Von: Meister</title>
		<link>http://www.medien-gerecht.de/2009/07/02/apple-beschraenkt-die-funktionalitaeten-des-iphones-als-geschaeftstelefon/comment-page-1/#comment-9277</link>
		<dc:creator>Meister</dc:creator>
		<pubDate>Fri, 03 Jul 2009 09:41:11 +0000</pubDate>
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		<description>Endverbraucher ist als solches auch kein juristischer Begriff, sondern wurde aus dem Wirtschaftsgebrauch ins juristische &#252;bernommen. Gerade bei Lizenzvertr&#228;gen soll damit wohl, analog zum amerikanischen End User, der Endabnehmer /Endnutzer gemeint sein, also den Weiterverkauf ausschlie&#223;en.

Das Problem ergibt sich nun seit 2002, wo der Verbraucherbegriff (End- hin oder her) gesetzlich definiert wurde und auch auf Lizenzvertr&#228;ge (wohl) druchschl&#228;gt, da diese Teil des Zivilrechts sind. Die Nutzungsbedingungen des iTunes Store sind nach diesem Zeitpunkt entstanden und die Formulierung mindestens ungl&#252;cklich und mehrdeutig. Da Apple in seinem Nutzungsbedingungenwust aber mehrfach von Privatpersonen spricht und gewerbliche Nutzung ausschlie&#223;t, muss davon ausgegangen werden, dass der verwendete Begriff Endverbraucher auch tats&#228;chlich einen Verbraucher im juristischen Sinn meint.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Endverbraucher ist als solches auch kein juristischer Begriff, sondern wurde aus dem Wirtschaftsgebrauch ins juristische &#252;bernommen. Gerade bei Lizenzvertr&#228;gen soll damit wohl, analog zum amerikanischen End User, der Endabnehmer /Endnutzer gemeint sein, also den Weiterverkauf ausschlie&#223;en.</p>
<p>Das Problem ergibt sich nun seit 2002, wo der Verbraucherbegriff (End- hin oder her) gesetzlich definiert wurde und auch auf Lizenzvertr&#228;ge (wohl) druchschl&#228;gt, da diese Teil des Zivilrechts sind. Die Nutzungsbedingungen des iTunes Store sind nach diesem Zeitpunkt entstanden und die Formulierung mindestens ungl&#252;cklich und mehrdeutig. Da Apple in seinem Nutzungsbedingungenwust aber mehrfach von Privatpersonen spricht und gewerbliche Nutzung ausschlie&#223;t, muss davon ausgegangen werden, dass der verwendete Begriff Endverbraucher auch tats&#228;chlich einen Verbraucher im juristischen Sinn meint.</p>
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	<item>
		<title>Von: Sebastian N.</title>
		<link>http://www.medien-gerecht.de/2009/07/02/apple-beschraenkt-die-funktionalitaeten-des-iphones-als-geschaeftstelefon/comment-page-1/#comment-9276</link>
		<dc:creator>Sebastian N.</dc:creator>
		<pubDate>Fri, 03 Jul 2009 07:21:36 +0000</pubDate>
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		<description>Offensichtlich kennt das BGB ja gar keinen Endverbraucher. Wenn ich aber in http://bundesrecht.juris.de nach dem Schlagwort &quot;Endverbraucher&quot; suche, stelle ich als juristischer Laie durchaus fest, dass in Gesetzen und Verordnungen dieser Begriff sowohl nat&#252;rliche wie auch juristische Personen meinen kann.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Offensichtlich kennt das BGB ja gar keinen Endverbraucher. Wenn ich aber in <a href="http://bundesrecht.juris.de" rel="nofollow">http://bundesrecht.juris.de</a> nach dem Schlagwort &#8220;Endverbraucher&#8221; suche, stelle ich als juristischer Laie durchaus fest, dass in Gesetzen und Verordnungen dieser Begriff sowohl nat&#252;rliche wie auch juristische Personen meinen kann.</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Meister</title>
		<link>http://www.medien-gerecht.de/2009/07/02/apple-beschraenkt-die-funktionalitaeten-des-iphones-als-geschaeftstelefon/comment-page-1/#comment-9275</link>
		<dc:creator>Meister</dc:creator>
		<pubDate>Fri, 03 Jul 2009 06:47:18 +0000</pubDate>
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		<description>Apple redet weiterhin nur vom EndVERBRAUCHER. Das schlie&#223;t Unternehmen aus.

Um abweichende Regelungen zu treffen m&#252;sste mir der App-Anbieter im &quot;Kaufprozess&quot; &#252;ber den AppStore dann abweichende Nutzungsbedingungen anbieten, da das keiner tut (weil es nicht geht?), werden auch keine abweichenden Bedigungen zwischen dem App-Anbieter und dem ENDVERBRAUCHER vereinbart, was wieder die iTunes Bedingungen in vollem Umfang geltend macht.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Apple redet weiterhin nur vom EndVERBRAUCHER. Das schlie&#223;t Unternehmen aus.</p>
<p>Um abweichende Regelungen zu treffen m&#252;sste mir der App-Anbieter im &#8220;Kaufprozess&#8221; &#252;ber den AppStore dann abweichende Nutzungsbedingungen anbieten, da das keiner tut (weil es nicht geht?), werden auch keine abweichenden Bedigungen zwischen dem App-Anbieter und dem ENDVERBRAUCHER vereinbart, was wieder die iTunes Bedingungen in vollem Umfang geltend macht.</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Sebastian N.</title>
		<link>http://www.medien-gerecht.de/2009/07/02/apple-beschraenkt-die-funktionalitaeten-des-iphones-als-geschaeftstelefon/comment-page-1/#comment-9274</link>
		<dc:creator>Sebastian N.</dc:creator>
		<pubDate>Fri, 03 Jul 2009 06:39:43 +0000</pubDate>
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		<description>Es steht dort auch: &quot;Alle Softwareprodukte, die &#252;ber den iTunes Store erworben werden, unterliegen den Lizenzbedingungen oder anderen Bedingungen, die f&#252;r den Gebrauch dieser Produkte vorgesehen sind. Der Kauf erfordert die vorherige Zustimmung des K&#228;ufers zu diesen Bedingungen.&quot;

Und: &quot;PRODUKTLIZENSIERUNG: &#220;ber den Dienst werden zwei (2) Arten von Softwareprodukten („Produkte“) wie folgt angeboten: (i) von Apple Inc. entwickelte Produkte, an denen Ihnen iTunes S.à.r.l. eine Lizenz erteilt (die „Apple-Produkte“) und (ii) von dritten Entwicklern entwickelte Produkte, an denen Ihnen diese eine Lizenz erteilen (die „Drittprodukte“). Die Art eines bestimmten Produkts (d.h. die Einordnung als Apple Produkt bzw. als Drittprodukt) ist auf der jeweiligen Serviceanwendung angegeben.

Die &#252;ber den Dienst zur Verf&#252;gung gestellten Produkte (die „Produkte“) werden an Sie lizenziert, nicht verkauft. Ihre Lizenzierung der einzelnen Produkte, die Sie &#252;ber den Dienst erhalten, ist von Ihrer vorherigen Annahme des Endverbraucher-Lizenzvertrages f&#252;r Lizenzierte Anwendungen, der im Anschluss an diese Bedingungen abgedruckt ist, abh&#228;ngig. Die Regelungen des Endverbraucher-Lizenzvertrages f&#252;r Lizenzierte Anwendungen gelten f&#252;r jedes Apple-Produkt und jedes Drittprodukt, das Sie &#252;ber den Dienst lizenzieren, au&#223;er f&#252;r das Produkt gilt ein zwischen Ihnen und dem Lizenzgeber des Produkts („Anbieter der Anwendung“) wirksam abgeschlossener Endverbraucherlizenzvertrag; in diesem Fall gilt f&#252;r das Produkt der Endverbraucherlizenzvertrag des Anbieters der Anwendung. Der Anbieter der Anwendung beh&#228;lt sich alle Ihnen nicht ausdr&#252;cklich einger&#228;umten Rechte vor.

Ihre Lizenz f&#252;r jedes &#252;ber den Dienst bezogene Produkt stellt ausschlie&#223;lich eine verbindliche Vereinbarung zwischen Ihnen und dem Anbieter der Anwendung dar. Allein der Anbieter der Anwendung ist verantwortlich f&#252;r das Produkt, seinen Inhalt, s&#228;mtliche Gew&#228;hrleistungen (soweit sie nicht ausgeschlossen wurden), sowie s&#228;mtliche Ihnen oder einem Dritten m&#246;glicherweise zustehende Anspr&#252;che im Zusammenhang mit dem Produkt oder seiner Nutzung. Hinsichtlich Drittprodukten tritt iTunes bei der Bereitstellung des Produkts lediglich als Kommission&#228;r f&#252;r den Anbieters der Anwendung auf. iTunes ist nicht Partei dieser Lizenzvereinbarung und ist weder f&#252;r das Produkt oder seinen Inhalt noch f&#252;r jegliche Ihnen oder einem Dritten m&#246;glicherweise zustehenden Gew&#228;hrleistungsanspr&#252;che oder Anspr&#252;che im Zusammenhang mit dem Produkt oder seiner Nutzung verantwortlich.

iTunes, Apple Inc. und die Tochtergesellschaften von Apple sind Drittbeg&#252;nstigte des Endverbraucher-Lizenzvertrages f&#252;r Lizenzierte Anwendungen oder eines anderen Endverbraucherlizenzvertrages f&#252;r andere lizenzierte Anwendungen. Nach Ihrer Annahme der betreffenden Lizenzbestimmungen ist iTunes berechtigt (und dieses Recht gilt als von iTunes angenommen), diese Lizenz Ihnen gegen&#252;ber als Drittbeg&#252;nstigte durchzusetzen.&quot;</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Es steht dort auch: &#8220;Alle Softwareprodukte, die &#252;ber den iTunes Store erworben werden, unterliegen den Lizenzbedingungen oder anderen Bedingungen, die f&#252;r den Gebrauch dieser Produkte vorgesehen sind. Der Kauf erfordert die vorherige Zustimmung des K&#228;ufers zu diesen Bedingungen.&#8221;</p>
<p>Und: &#8220;PRODUKTLIZENSIERUNG: &#220;ber den Dienst werden zwei (2) Arten von Softwareprodukten („Produkte“) wie folgt angeboten: (i) von Apple Inc. entwickelte Produkte, an denen Ihnen iTunes S.à.r.l. eine Lizenz erteilt (die „Apple-Produkte“) und (ii) von dritten Entwicklern entwickelte Produkte, an denen Ihnen diese eine Lizenz erteilen (die „Drittprodukte“). Die Art eines bestimmten Produkts (d.h. die Einordnung als Apple Produkt bzw. als Drittprodukt) ist auf der jeweiligen Serviceanwendung angegeben.</p>
<p>Die &#252;ber den Dienst zur Verf&#252;gung gestellten Produkte (die „Produkte“) werden an Sie lizenziert, nicht verkauft. Ihre Lizenzierung der einzelnen Produkte, die Sie &#252;ber den Dienst erhalten, ist von Ihrer vorherigen Annahme des Endverbraucher-Lizenzvertrages f&#252;r Lizenzierte Anwendungen, der im Anschluss an diese Bedingungen abgedruckt ist, abh&#228;ngig. Die Regelungen des Endverbraucher-Lizenzvertrages f&#252;r Lizenzierte Anwendungen gelten f&#252;r jedes Apple-Produkt und jedes Drittprodukt, das Sie &#252;ber den Dienst lizenzieren, au&#223;er f&#252;r das Produkt gilt ein zwischen Ihnen und dem Lizenzgeber des Produkts („Anbieter der Anwendung“) wirksam abgeschlossener Endverbraucherlizenzvertrag; in diesem Fall gilt f&#252;r das Produkt der Endverbraucherlizenzvertrag des Anbieters der Anwendung. Der Anbieter der Anwendung beh&#228;lt sich alle Ihnen nicht ausdr&#252;cklich einger&#228;umten Rechte vor.</p>
<p>Ihre Lizenz f&#252;r jedes &#252;ber den Dienst bezogene Produkt stellt ausschlie&#223;lich eine verbindliche Vereinbarung zwischen Ihnen und dem Anbieter der Anwendung dar. Allein der Anbieter der Anwendung ist verantwortlich f&#252;r das Produkt, seinen Inhalt, s&#228;mtliche Gew&#228;hrleistungen (soweit sie nicht ausgeschlossen wurden), sowie s&#228;mtliche Ihnen oder einem Dritten m&#246;glicherweise zustehende Anspr&#252;che im Zusammenhang mit dem Produkt oder seiner Nutzung. Hinsichtlich Drittprodukten tritt iTunes bei der Bereitstellung des Produkts lediglich als Kommission&#228;r f&#252;r den Anbieters der Anwendung auf. iTunes ist nicht Partei dieser Lizenzvereinbarung und ist weder f&#252;r das Produkt oder seinen Inhalt noch f&#252;r jegliche Ihnen oder einem Dritten m&#246;glicherweise zustehenden Gew&#228;hrleistungsanspr&#252;che oder Anspr&#252;che im Zusammenhang mit dem Produkt oder seiner Nutzung verantwortlich.</p>
<p>iTunes, Apple Inc. und die Tochtergesellschaften von Apple sind Drittbeg&#252;nstigte des Endverbraucher-Lizenzvertrages f&#252;r Lizenzierte Anwendungen oder eines anderen Endverbraucherlizenzvertrages f&#252;r andere lizenzierte Anwendungen. Nach Ihrer Annahme der betreffenden Lizenzbestimmungen ist iTunes berechtigt (und dieses Recht gilt als von iTunes angenommen), diese Lizenz Ihnen gegen&#252;ber als Drittbeg&#252;nstigte durchzusetzen.&#8221;</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Meister</title>
		<link>http://www.medien-gerecht.de/2009/07/02/apple-beschraenkt-die-funktionalitaeten-des-iphones-als-geschaeftstelefon/comment-page-1/#comment-9273</link>
		<dc:creator>Meister</dc:creator>
		<pubDate>Fri, 03 Jul 2009 06:33:18 +0000</pubDate>
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		<description>Das mag da stehen. &#196;ndert aber nichts daran, dass Apple f&#252;r den App-Store in den betreffenden &quot;Spezialvorschriften&quot; vorschreibt wer dieser &quot;Endnutzer&quot; zu sein hat:

Eine Privatperson. Au&#223;erdem w&#252;sste ich nicht, dass ich beim Kauf einer Applikation anderen Nutzungsbedigungen als denen des iTunes Store zustimme. Diese w&#228;ren daher sowieso unwirksam.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Das mag da stehen. &#196;ndert aber nichts daran, dass Apple f&#252;r den App-Store in den betreffenden &#8220;Spezialvorschriften&#8221; vorschreibt wer dieser &#8220;Endnutzer&#8221; zu sein hat:</p>
<p>Eine Privatperson. Au&#223;erdem w&#252;sste ich nicht, dass ich beim Kauf einer Applikation anderen Nutzungsbedigungen als denen des iTunes Store zustimme. Diese w&#228;ren daher sowieso unwirksam.</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Sebastian N.</title>
		<link>http://www.medien-gerecht.de/2009/07/02/apple-beschraenkt-die-funktionalitaeten-des-iphones-als-geschaeftstelefon/comment-page-1/#comment-9272</link>
		<dc:creator>Sebastian N.</dc:creator>
		<pubDate>Fri, 03 Jul 2009 06:22:15 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.medien-gerecht.de/?p=1517#comment-9272</guid>
		<description>Das ist doch Quatsch. Es gilt die Lizenz und die Nutzungsbegindungen die der Softwarehersteller der Applikation mitliefert. Genau das sagt auch iTunes Store in http://www.apple.com/legal/itunes/de/terms.html

&quot;xiii) Die Benutzung von Softwareprodukten unterliegt den Bedingungen der jeweiligen Vereinbarung mit dem Endnutzer und anderen Bedingungen, die zur Benutzung des Produkts erforderlich sind.&quot;</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Das ist doch Quatsch. Es gilt die Lizenz und die Nutzungsbegindungen die der Softwarehersteller der Applikation mitliefert. Genau das sagt auch iTunes Store in <a href="http://www.apple.com/legal/itunes/de/terms.html" rel="nofollow">http://www.apple.com/legal/itunes/de/terms.html</a></p>
<p>&#8220;xiii) Die Benutzung von Softwareprodukten unterliegt den Bedingungen der jeweiligen Vereinbarung mit dem Endnutzer und anderen Bedingungen, die zur Benutzung des Produkts erforderlich sind.&#8221;</p>
]]></content:encoded>
	</item>
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