Im Streit um den von facebook gegen StudiVZ erhobenen Plagiatsvorwurf hat facebook in Deutschland eine Schlappe einstecken müssen. Das LG Köln lehnte eine sofortige Beschwerde gegen die Ablehnung einer einstweiligen Verfügung ab.
Zwar sahen die Kölner Richter durchaus ein, dass deutliche Ähnlichkeiten zwischen den beiden Plattformen gibt. Allerdings lehnten sie die Beschwerde mit deutlichen Worten ab. Schließlich sei weder Eilbedürftigkeit vorhanden noch sei zum Zeitpunkt des Startes von StudiVZ eine Verwechslungsintention nachgewiesen, da facebook zu diesem Zeitpunkt in Deutschland unbekannt gewesen sei.
Es bleibt abzuwarten, ob facebook nach diesen Worten Berufung beim OLG Köln einlegt, bzw. ob facebook ein Hauptsacheverfahren in Deutschland weiterhin betreiben will oder sich nur auf den Prozess in den USA beschränkt.
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