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Facebook Usernamen – Eine Gefahr für geschützte Marken?
Am vergangenen Samstag hat das Social Network facebook ein neues Feature eingeführt: Usernamen. Damit soll das Aufrufen bzw. Ansurfen eines bestimmten Profils vereinfacht werden. Weiß man den Usernamen des Nutzers kann man das Profil über die Eingabe http://www.facebook.com/username erreichen.
Da der Username ein Teil der URL wird, kann er konsequenterweise auch nur einmal vergeben werden. Facebook ist bei seinen Usernamen noch weitergegangen. Wurde ein Username einmal in Verbindung mit einem Account registriert, so kann dies nicht mehr geändert werden und der Username ist dauerhaft blockiert.
First come, first serve, wird man sich denken. Soweit nichts besonderes im digitalen Zeitalter. Doch mit der dauerhaften Bindung an ein Account ohne weitere Prüfung ist Missbrauch Tür und Tor geöffnet. Insbesondere eingetragene und international bekannte Marken könnten als Usernamen missbraucht werden. Diese Gefahr hat Facebook jedoch erkannt und um möglichen Streitigkeiten aus dem Weg zu gehen, wurde Firmen die Gelegenheit gegeben ihre Marken selbst zu nutzen in Verbindung mit werblichen “Pages”.
Damit wollte Facebook offensichtlich bereits im Vorfeld Streit mit Markeninhabern (etwa Microsoft, RalphLauren) oder berühmten Persönlichkeiten (http://www.facebook.com/barack.obama) aus dem Weg gehen.
Sollte tatsächlich ein Fall des Missbrauchs vorliegen, bietet Facebook dem Rechteinhaber die Möglichkeit sich per Webformular an Facebook zuwenden.