OVG Koblenz: Keine Flucht aus der Rundfunkgebühr

Das OVG Rheinland-Pfalz in Koblenz hat ein Urteil des VG Koblenz kassiert, das die Erhebung von Rundfunkgebühren auf  beruflich genutzten PCs für unzulässig erklärt hatte. Das Urteil (AZ 7 A 10959/08.OVG) ist an sich nicht überraschend, legt das OVG doch deutlich dar, dass es sich bei PCs um neuartige Empfangsgeräte handelt.

Die Entscheidung ist allerdings in zwei Punkten bemerkenswert:

  1. Das Gericht urteilte, dass die Gebührenpflicht die verfassungsmäßig geschützte Informationsfreiheit nicht verletze, da der Zugang zu unentgeltlichen Informationen durch die Gebührenpflicht nicht unzumutbar würde.
  2. Das OVG argumentiert außerdem die Gebührenpflicht sichere die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und mit der Erhebung der Gebühr auf Computer werde einer “Flucht aus der Rundfunkgebühr” durch den Empfang von Rundfunk über das Internet entgegen gewirkt.

Insbesondere letzter Punkt dürfte ein sehr starkes Argument für die (allgemeine) Zulässigkeit der Erhebung von Gebühren auf Computer bzw. mobile Endgeräte. Das OVG hat die Revision zum Bundesverwaltungsgericht zugelassen, da es die Frage grundsätzliche Bedeutung hat. Endgültige Klärung ist also in Sicht.


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Ein Kommentar

  1. Erstellt am 27. April 2009 um 15:26 | Permanent-Link

    Die “Flucht aus der Rundfunkgebühr” ist nur ein starkes Argument, wenn man die Fakten außen vor lässt, siehe dazu: http://blog.gebuehren-igel.de/archives/152-Flucht-aus-der-Rundfunkgebuehr-Gegendarstellung.html

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