Auf Anfrage des britischen Mac-Magazins Macworld zeigt sich ein Sprecher von PearC optimistisch, dass deren Angebot von Mac Clones mit vorinstalliertem OS X in Deutschland wegen Unwirksamkeit der AGB rechtmäßig ist. Bislang habe Apple noch nicht auf das Angebot von PearC reagiert, aber man würde sich notfalls auch vor Gericht mit Apple streiten.
Die Wirksamkeit von Software-Lizenzen (genannt EULA) ist in Deutschland (wie auch in den USA) eine umstrittene Angelegenheit. Jedenfalls wenn es um die Wirksamkeit gegenüber Verbrauchern geht. Ob dies ein Gericht bei durch PearC vorinstalliertem OS X auch so sieht, bezweifle ich weiterhin.


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