EuGH bestätigt Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung

In einem kaum überraschenden Urteil hat der EuGH heute die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung für rechtmäßig erklärt (Volltext der Entscheidung). Allerdings ging es bei der Überprüfung nur um die Frage, ob die Vorratsdatenspeicherung einer Harmonisierung durch die EU in Form einer Richtlinie zugänglich war. Das hat der EuGH bejaht, mit Hinweis auf die Binnenmarktkompetenz. Damit festigt der EuGH seine Zielrichtung, die Kompetenzen der EU weiterauszuweiten.

Wie Telemedicus richtig darauf hinweist, bleibt abzuwarten, ob Karlsruhe dem weiter folgen wird oder ob das Bundesverfassungsgericht eine erneute Kurskorrektur in seiner Solange-Rechtsprechung vornehmen wird.

Die Frage, ob die Vorratsdatenspeicherung an sich zulässig ist oder ob sie Grundrechte der Bürger beeinträchtigt hat das Gericht nicht geprüft, da sie nicht Gegenstand der Klage war. Es bleibt also weiterhin in der Frage spannend.


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