PearC – MacKlon mit düsterer Zukunft

PearC ist die deutsche Antwort auf Psystar. Billigste Computer werden mit OS X versehen und so als Schnäppchen verkauft. Der Hersteller beruft sich auf die Unwirksamkeit der AGB nach §§ 305,  307 BGB. Die EULA von OS X sei unwirksam, da der Verbraucher diese erst nach Kauf der Software lesen könne.

Diese Auffassung wird hinsichtlich der agb-rechtlichen Wirksamkeit von EULA tatsächlich so vertreten. PearC wird allerdings gegen Apple mit diesem Argument nicht weit kommen. Denn Mac OS X wird von PearC auf den Rechnern vorinstalliert. Damit ist PearC zunächst als Unternehmen der Käufer von OS X, die dieses dann auf ihren Dosen installieren. Zwischen Unternehmern sind allerdings die AGB rechtlichen Überprüfungen nach § 310 BGB beschränkt. Damit auch tatsächlich der volle AGB Schutz greift, müsste der Endverbraucher OS X separat kaufen und dann auf einem PearC installieren. 

Darüber stellt sich natürlich die Frage, ob es sich bei der Klausel, dass Mac OS X nur auf einem Mac bzw. “Apple labeled Computer” installiert werden darf, tatsächlich um eine überraschende Klausel im Sinne von § 305c BGB handelt. Der Name sagt es ja eigentlich schon.

Neben diesen rechtlichen Fragen rund um die Wirksamkeit der AGB steht natürlich auch noch die Frage, der rechtlichen Zulässigkeit der Emulierung eines Mac-EFIs und ob dies nicht schon alleine eine (Urheber-)Rechtsverletzung seitens PearC gegenüber Apple darstellt.

Es dürfte jedenfalls ein unterhaltsamer Rechtsstreit folgen, dessen Ende eigentlich wenig Überraschendes haben dürfte.

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5 Kommentare

  1. Erstellt am 17. Februar 2009 um 16:06 | Permanent-Link

    wenig überraschend? Sieht bereits anders aus, als man dachte -> http://www.macfreak.de/psystar-gewinnt-teil-des-rechtsstreits-3183

  2. Erstellt am 17. Februar 2009 um 16:14 | Permanent-Link

    Nein. Der “gewinn” von Psystar ist keiner. Ich wollte dazu später noch was schreiben. Ich befasse mich gerade relativ ausführlich mit dem Prozess in Kalifornien und Psystar hat keine Rechte für den Verkauf von OS X von einem Gericht zugesprochen bekommen. Das ist frei erfunden.

    Ich habe die Verfügung des Richters hier liegen. Es ist richtig, dass er den Antrag von Apple, die Klage in allen Punkten als unbegründet und utopisch abzuweisen, abgelehnt hat. Allerdings mit der Begründung, dass eine “wahrscheinlich nicht zielführende Argumentation” kein Grund für einen Ausschluss des Verfahrens ist.

    Woraufhin er Psystar dazu verdonnert hat, die Klage nachzubessern. Psystars “Gewinn” ist also, dass der Prozess weitergeht. Die Erfolgsaussichten sind in Hinblick auf den nachgebesserten Schriftsatz nicht wirklich gestiegen.

  3. Christoph
    Erstellt am 20. Februar 2009 um 09:46 | Permanent-Link

    “Zulässigkeit der Emulierung eines Mac-EFIs und ob dies nicht schon alleine eine (Urheber-)Rechtsverletzung seitens PearC gegenüber Apple darstellt.”

    EFI ist keine Apple-Erfindung sondern ein Industriestandard welcher von Intel entwickelt wurde – eine Implementierung dieses Standards verletzt wenn dann die Rechte von Intel…

  4. Sab
    Erstellt am 31. Oktober 2009 um 11:36 | Permanent-Link

    PearCs kann man immer noch kaufen. Sollte das vorinstallierte MacOS ein Problem werden, dann kann man den Endkunden die Installation ja selber überlassen. In diesem Fall würde Psystar lediglich die Mac-kompatible Hardware liefern, der Anwender würde aber durch die Installation selber die AGB (nicht-)beachten müssen.

    Noch etwas zu den “billigsten Computern”: In PearPCs wird wahrlich keine High-End-Hardware verbaut, eher Standardware. Dennoch, die Gehäuse sind teilweise von Lian-Li und die Rechner sind sogar leise . Es mag Menschen geben, für die bieten Birnenrechner genau das richtige Preis-Leistungsverhältnis. Aber mal eine Gegenfrage: Was, außer das visuelle Erscheinungsbild, unterscheidet die Komponenten von Apple zu denen von sagen wir mal Dell-Rechnern? Die Komponenten kommen teilweise von der gleichen Produktionsstraße in China oder Taiwan. Grafikkarten, Festplatten, Laufwerke etc. sind einfach nur gut aufeinander abgestimmte Standardware, die Apple bei den Herstellern einkauft – nicht mehr und nicht weniger…

  5. Felix
    Erstellt am 25. Januar 2010 um 07:59 | Permanent-Link

    Dem Bericht von Sab gebe ich absolut recht!!! Nur das Bios, um zu starten wird wohl vom OSX überprüft,ob es ein echter Mac ist. Die rechstliche Hardware von Apple ist NICHT besser als die in PC, sogar die gleiche. ODer wer will behaupten, dass Intel speziell CPUs für Apple herstellt, NVida auch, Segate, Samsung für HD auch usw.. So ein Witz! Apple will nur an den überteuerten Geräten verdienen!!! Gäbe es passende Treiber bei OSX, so könnte man beliebige Mainboards, Grafikkarten, usw.. verwenden. Würde problemlos gehen. Bei Linux, Windows und vielen anderen Betriebssytemen, die nicht schlechter sind als OSX, geht’s ja auch. Und ich bin PC benutzer, der einmal einen Mac Mini gekauft hat. Doch ehrlich gesagt erscheint mir da – ausser das Design – vom Desktop sehr mager aus. Der Finder finde ich zB. total schrecklich! Und SW müsste man alles kaufen… ausser man sucht nach Torrent… und es gibt da gottseidank ja fast alles, ink. TOAST Titanium 10, Adobe CS4 usw… so wie bei PC..

    Also Hackts rauf los. Wenn ihr die Mühe nicht mit der HARDWARE machen wollt, dann gibt’s immerhin gute SW als Torrent… einfach bei Google nach dem SW-Namen suchen, dann noch “Torrent” hinten anhängen.Z.B. “Toast titanium Torrent”….

Ein Trackback

  1. Von PearC zeigt sich kampfeslustig und siegesgewiss am 17. Februar 2009 um 16:01

    [...] Verbrauchern geht. Ob dies ein Gericht bei durch PearC vorinstalliertem OS X auch so sieht, bezweifle ich weiterhin. Dieser Eintrag wurde veröffentlicht in Recht und getagged AGB, Apple, Lizenzvereinbarung, PearC. [...]