Der BGH hat heute entschieden, dass die Freisprüche im saarländischen Pascal-Prozess rechtmäßig waren. In dem Prozess waren nach fast einjähriger Prozessdauer und diversen Pannen zwölf Angeklagte freigesprochen worden und die Staatsanwalt Saarbrücken war in Revision gegangen.
Erfolglos wie der BGH heute urteilte. Der Senat stellte klar, dass die Beweiswürdigung dem Tatrichter überlassen sei und in einer Revision nur Rechtsfehler bei der Beweiswürdigung überprüft werden könnten. Hier hatten die Richter aus Karlsruhe den Kollegen aus Saarbrücken indes nichts vorzuwerfen, weshalb es bei den Freisprüchen bleibt.
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