Wählen im Briefwahllokal

Wählen ist das oberste Recht des Bürgers in der Demokratie. Sollte er am Wahltermin verhindert sein, gibt es in jedem demokratischen System eine Möglichkeit, wie die Stimme dennoch abgegeben werden kann. In Deutschland ist das meist die Briefwahl. In Frankreich hingegen ist die Briefwahl völlig unbekannt. Dort überträgt man seine Stimme auf einen anderen Wahlberechtigten des Wahlkreises. Dieser kann dann die Stimme wie es ihm beliebt abgeben und bis zu 7 weitere Stimmen horten.

Zur Hessenwahl am 18. Januar gibt es eine weitere Möglichkeit: Das Briefwahllokal.

Kurz vor Weihnachten wurde es im Wahlamt eingerichtet. Dort bekommt man einen Wahlschein und die Wahlunterlagen. Im Wahllokal füllt man den Wahlzettel aus und steckt ihn in den Briefwahlumschlag und gibt ihn dann (im Wahlamt) in der Wahlurne ab. Eigentlich auch eine gute Methode. Und ganz alleine war ich dort heute nicht. Mal schauen, ob es auch am 18. Januar eine hohe Wahlbeteiligung geben wird. Vielleicht waren auch den Hessen die hessischen Verhältnisse nicht ganz wohl


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