Fristenpanne im Fall Zumwinkel führt zu milderem Urteil

Judex non calculat. Manchmal sollte ein Jurist aber doch genau rechnen. So etwa der Amtsrichter und die Staatsanwaltschaft Bochum, die im vergangenen Januar die spektakuläre Durchsuchung bei Klaus Zumwinkel anordneten bzw. beantragten. Wie der Spiegel heute schreibt, hat das Landgericht Bochum das Verfahren für das Jahr 2001 allerdings abgelehnt. Grund ist entgegenstehende Verjährung:

Der Durchsuchungsbeschluss wurde, so ein Sprecher des Landgerichts, am 31. Januar 2008 unterzeichnet, die Verjährungsfrist sei aber schon am 30. Januar 2008 abgelaufen.

Die normalerweise mit der Durchsuchung eintretenden Verjährung ist somit nicht eingetreten und die Steuerstraftaten hinsichtlich gut 214.000,- Euro hinterzogener Steuern verjährt. Ein bitterer Fehler in einer medienwirksam inszenierten Aktion.

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