Oksar Lafontaine hat auf einer Podiumsdikussion gefordert, dass die Familie Schaeffler, die gerade das Unternehmen Continental gekauft hat, enteignet werden sollte. Es könne schließlich nicht angehen, dass zwei Personen über 10 Milliarden Euro verfügen. Und dies solle nach seinem Willen (und dem der Linkspartei?) rückgängig gemacht werden. Staatliche Enteignung nur weil Oskar Lafontaine die Vermögensverhältnisse der Fam. Schaeffler nicht passen?
Damit fordert Oskar Lafontaine eindeutig verfassungswidrige Ziele, was als Bundestagsabgeordneter weit aus dem Fenster gelehnt ist. Vielleicht ist Oskar Lafontaine nun wie seine Partei ein Fall für den Verfassungsschutz.
Abgesehen davon, sollte er umgehend gegen diese neureichen Großgrundbesitzer eintreten, die sich in freier Natur solche Palais bauen lassen und dann auch noch versuchen, das mehrere Hektar umfassende Land zu umzäunen.
Siehe auch:
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11 Kommentare
Verfassungswidrig? Warum denn bitte das? Art. 14 und 15 GG sehen explizit die Möglichkeit der Enteignung vor – sooooo verfassungswidrig ist der Ruf nach einer Enteignung daher nicht. Die Forderung, die Familie Schaeffler zu enteignen ist natürlich billigster Populismus. Aber WAS soll denn da verfassungswidrig sein?
Art 15 GG ist keine verfassungsrechtliche Rechtfertigung für eine Enteignung, sondern lediglich für eine Sozialisierung.
Sowohl für die Enteignung als auch die Sozialisierung des Schaefflerbetriebes fehlt es aber an dem Interesse für das Wohle der Allgemeinheit. Von der Verhätlnismäßigkeit ganz zu schweigen. Außerdem will Lafontaine nach seiner Forderung den Schaefflers einfach nur wegnehmen, von Junktim-Klausel und Verhältnismäßigkeit der Entschädigung ist da aber irgendwie nichts zu spüren. Sein Vorhaben ist daher klar verfassungswidrig.
Egal wie man es biegen oder (eher) brechen will.
Zumal eine politische Ansicht, die mit einem Grundrecht nicht vereinbar ist, nicht per se Sache für den Verfassungsschutz ist. Ansonsten wäre auch die Bundesregierung bei jedem Gesetz, das vom BVerfG gekippt wurde, Sache für den Verfassungsschutz. Und Änderungen am Grundgesetz wären auch schwerlich möglich. Abgesehen davon, dass das gesamte Bundesinnenministerium seit Jahrzehnten unter strenger Beobachtung stehen müsste. :-)
Zu den Aufgaben des Verfassungsschutzes siehe auch:
http://www.gesetze-im-internet.de/bverfschg/__3.html
Was nicht heißt, dass ich diese Idee von Herrn Lafontaine besonders toll finde.
Ebenso wie diverse geplante und teilweise gekippte Vorhaben etablierter Politiker. Sorry, aber nur weil man für fragwürdige und nach aktueller Rechtslage nicht umsetzbare Maßnahmen eintritt, sollte man nicht gleich zum Verfassungsfeind deklariert werden. Ich finde ja die Forderung von ihm für ebenso schwachsinnig. Aber mit der Argumentation müssten wir nahezu jeden Politiker und sicherlich die Hälfte der anderen Prominenten überwachen lassen.
Lafontaine hat gesagt, es sei unvorstellbar und verfassungswidrig, dass in Deutschland eine Unternehmerin mit Sohn 10 Milliarden verdienen kann. Hier habe eine Enteignung der Belegschaft stattgefunden, die diese Millarden eigentlich erwirtschaftet haben. Was ist an dieser Feststellung falsch?
@Peter: An der Aussage ist so ziemlich alles falsch. A) Gibt es nicht DIE Belegschaft, die in irgendeiner Form Rechtspersönlichkeit haben könnte. Abgesehen davon, ist DIE Belegschaft auch nicht enteignet worden, denn sie hat voher nichts besessen.
Mitarbeiterbeteiligung ist durchaus eine Form der Honorierung des Erfolges der Mitarbeiter, aber hier von einer “Enteignung” zu sprechen ist wirklich abstrus.
@Malte S.: Lafontaine war schon immer sehr flexibel mit der Verfassung, von dem Standpunkt aus betrachtet ist er sicherlich kein Verfassungsfeind. Hier schlägt er (aus blankem Populismus) mehr oder weniger eine Einzelfallregelung dar um jemanden zu schädigen (jedenfalls ist das Wohl der Allgemeinheit nicht erkennbar). Das ist dann doch jenseits der Verfassung.
Wir bewegen uns hier nicht auf einem Gebiet der glasklaren juristischen Thesen. Schon deshalb ist den der Behauptung, die Belegschaft sei enteignet worden, eben nicht per se der Enteignungsbegriff des Art. 14 GG zu Grunde zu legen. Wenn man die Enteignung von der ihr zustehenden Vergütung / Beteiligung annimmt, passt seine Argumentation super – mit dem Manko, dass die Belegschaft vergütet wurde.
Einer gewisser Dr. in der Bundesregierung war nie sonderlich flexibel und propagiert seit Jahren Gesetze, die gezielt Mehrheiten in der Bevölkerung massiv in ihren Rechten betreffen und verletzen (was das BVerfG auch bereits feststellte) – vor diesem Hintergrund darf man diesen Menschen dann wohl auch Verfassungsfeind nennen, oder?
Es geht hier nicht um diese Forderung, sondern dass die Bezeichung “Verfassungsfeind” quasi in politischen Diskussionen die gleiche Wirkung wie ein Hitler-Vergleich hat. Godwin’s law wirkt immer wieder wunderbar.
UiUiUi, Laurent??? Das du gerne Linken-Bashing betreibst, wissen wir ja spätestens seit deinen Ypsilanti-Beiträgen. Wenn du allerdings Beobachtung durch Verfassungsschützer für den kleinen Napoleon von der Saar forderst, musst konsequenterweise die Bagage von Schily bis Schäuble dazu stellen. Und der ihre Ideen handeln nicht von “Geldentzug”, sondern von “Freiheitsentzug” – ein wesentlich höheres Rechtsgut.
Oskar fordert ja auch, “mit beiden Stimmen” SPD zu wählen (Der Spiegel 38/2008). Der Mann ist einfach unglaubwürdig und bedarf daher keiner weiteren Beachtung. Einfach links liegen lassen. :-)
Ob Verfassungswidrig oder nicht – Oskar überspannt den Bogen des politischen Akteurs gewaltig! Ich trenne übrigens deutlich zwischen der Partei (die ich im Übrigen auch wenig erleuchtend finde, aber dennoch als Randpartei irgendwie akzeptiere) und dem Saarländer, der die Partei lediglich als Instrument seines Rachefeldzugs und seiner Geltungssucht nutzt.
Würde mich freuen, wenn jemand meine Blog-Kampagne “Nein zu Oskar” unterstützt …
da wär die ganze csu verfassungswidrig die ihre bürger trojanisiert hat und weiterhin will.
Politik ist Meinung, konforme Gesetzte werden heutzutage nur von BGH gemacht, leider…