Die Debatte über die richtige und gerechte Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ist in Deutschland genauso alt wie der Rundfunk selbst. Anders als in Deutschland war bei unseren Nachbarn in Frankreich bislang eine deutlich stärkere Finanzierung durch Werbung erlaubt. Damit soll nun Schluss sein, hat Nicolas I. beschlossen.
Eine Kommission sucht daher nach Mitteln und Wegen, wie die wegfallenden Werbeeinnahmen ersetzt werden können. Dabei hat diese nun drei Lösungsvorschläge entwickelt:
- Erhöhung der Rundfunkgebühren – Wie in Deutschland ginge es dabei um eine Erhöhung der Gebühr und eine Ausweitung auf Internet-PCs und Zweitwohnungen.
- Die Einführung einer zusätzlichen Steuer in Höhe von 0,5% auf alle Internet- und Telefonanschlüsse
- Eine Abgabe auf Fernseher und Videogeräte
Die Situation des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in beiden Ländern dürfte nicht wirklich vergleichbar sein, so dass sich die genannten Modelle sicherlich nicht übertragen lassen, insbesondere in Hinblick auf die garantierte Staatsferne und Unabhängigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks dank Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und Art. 5 GG. Aber statt ständig nur an der Gebührenschraube zu drehen, wären die Staatskanzleien gut beraten mal einen Blick über die Grenze zuwerfen.
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2 Kommentare
Dazu muss man erwähnen, dass in Frankreich selbst beim Pay-TV-Anbieter Canal+ jede Menge Werbung läuft. Insbesondere hat man sich auf die Präsenter-Werbung gestürzt (“Diese Sendung wird präsentiert von …”) und wendet diese bei wirklich jedem Programmteil an.
Ein besonderes Negativbeispiel hierfür ist TF1.
Am sinnvollsten wäre eine Finanzierung über Steuern, und das sowohl in Frankreich als auch in Deutschland.
Gerecht ist es nur dann, wenn jeder das bezahlt, was er in Anspruch nimmt. Solange das System etwas anderes macht, bleibt die Diskussion erhalten.