Eva Herman hat vor dem Arbeitsgericht Hamburg eine Niederlage erlitten. Ihre Klage gegen ihre Entlassung des NDR, in Folge ihrer missinterpretierten bzw. nicht getätigten NS-Vergleiche und dem Rausschmiss bei Johannes B. Kerner, hat das Arbeitsgericht zu ihren Ungunsten entschieden. In einem Teilurteil stellte das Gericht fest, dass Eva Herman keine Arbeitnehmerin des NDR gewesen sei, sondern lediglich freie Mitarbeiterin. Die Beendigung der Zusammenarbeit sei damit wirksam.
Eva Herman hat nun die möglichkeit das Teilurteil mittels Berufung anzugreifen, bevor in einem weiteren Teil über mögliche Schadensersatzansprüche entschieden wird.
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