Die StA Saarbrücken hat gegen vier der im spektakulären Pascal-Prozess Freigesprochenen Revision eingelegt. Dabei handelt es sich um die Hauptverdächtigen rund um die Wirtin der Tosa-Klause Christa W, berichtet u.a. der Saarländische Rundfunk. Für die übrigen Angeklagten ist der Freispruch des Saarbrücker Landgerichts damit rechtskräftig.
Die Staatsanwaltschaft rügt in ihrer Revisionsbegründung, dass das Schwurgericht die Anforderungen an die Beweisführung überspannt habe, indem sie verschiedene Maßstäbe angesetzt habe. Sollte der BGH die Auffassung der Staatsanwaltschaft teilen, würde der Prozess vor dem Landgericht Saarbrücken gegen die vier Angeklagten vor einer anderen Kammer wieder aufgenommen werdne.
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Ein Kommentar
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