StA Saarbrücken ermittelt wegen Filesharing gegen Grünenchef

Die Saarbrücker Zeitung berichtet, dass die Staatsanwaltschaft Saarbrücken Ermittlungen gegen den Landeschef der Grünen im Saarland Ulrich aufgenommen hat. Der Vorwurf lautet auf unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke nach § 106 UrhG. Laut Zeitungsbericht hatten Vertreter der Musikindustrie Strafanzeige gestellt, da von dem Privatrechner des Grünenchefs urheberrechtlich geschützte Musiktitel mittels Filesharing aus dem Internet geladen wurden. Übeltäter sollen die beiden Töchter sein, die jetzt angeblich Computerverbot haben.

Abhängig vom Ausmaß dürfte die Staatsanwaltschaft nach den aktuellen Entwicklungen das Verfahren wohl einstellen. Und ob nach dem Beschluss des LG Saarbrücken den Vertretern der Rechteinhaber die Möglichkeit zur Akteneinsicht gegeben wird, bleibt fraglich.


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2 Kommentare

  1. Eugen
    Erstellt am 23. April 2008 um 13:45 | Permanent-Link

    Staatsanwaltschaftliche (!) Ermittlungen gegen den Vater, weil die Töchter seinen PC benutzt haben?? Darf man als juristischer Blogger eigentlich jeden Unsinn aus der Zeitung abschreiben?

  2. Erstellt am 23. April 2008 um 13:52 | Permanent-Link

    Es geht nicht nur um Abschreiben. Es wird tatsächlich (u.a.) gegen Hubert Ulrich selbst ermittelt. Er ist wohl der Anschlussinhaber. Daher werden gemäß § 160 StO erstmal Ermittlungen gegen Ulrich selbst eingeleitet.

    Dass es seine Töchter gewesen sein sollen, hat Ulrich gegenüber SR und Saarbrücker Zeitung verlautbaren lassen. Wer es tatsächlich war (wenn überhaupt) klären dann erst die Ermittlungen.

Ein Trackback

  1. Von Die herrschende Meinung am 23. April 2008 um 13:26

    [...] sind, ein Umdenken bei der "Überhitzung" des geistigen Eigentums stattfindet.Update: medien-gerecht weiß mehr! Geschrieben von Ralph Hecksteden um 08:43 | Kommentare (0) | Trackbacks (0) Tags für diesen [...]

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