Der EuGH hat gestern auf eine Vorlage vom Bundesgerichtshof entschieden, dass eine nationale Regelung gegen die Verbraucherschutzrichtlinie 1999/44/EG verstößt, wenn bei Austausch eines mangelhaften Gerätes innerhalb der Gewährleistungszeit, der Verbraucher für die gezogenen Nutzungen des mangelhaften Gerätes Wertersatz leisten muss. So sieht es derzeit noch das deutsche Recht mit §§ 349 Abs. 4 und 346 BGB vor.
Der EuGH hat damit die Gewährleistungsregeln in Deutschland überprüft. Allerdings berichteten zahlreiche Medien anschließend von einer Neuregelung der Garantie oder Garantie-Leistungen in Deutschland. In den tagesthemen war sogar von der “zweijährigen Garantiefrist” die Rede.

Dabei geht es in dem Urteil nicht um Garantien, wie sie dass deutsche Recht kennt. Eine feste “zweijährige” Garantiefrist gibt es sowieso nicht, da die Garantie eine freiwillige Übernahme des Herstellers bzw. Verkäufers nach § 443 BGB ist. Diese steht neben der gesetzlichen Gewährleistung. Darüber hat der EuGH jedoch nichts entschieden, denn im Falle einer Garantie erfolgt kein Rückgriff auf § 346 BGB.
Hier sind die Redakteure der unterschiedlichen Begrifflichkeiten zwischen dem deutschen Recht und den Richtlinien der EU aufgesessen. In der europarechtlichen Terminologie wird lediglich zwischen gesetzlichen und kommerziellen Garantien unterschieden. Wie man allerdings an dem aktuellen Fall sieht, birgt die Reduzierung auf “Garantie” dann allerdings eine erhebliche Ungenauigkeit.
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2 Kommentare
Ohne eine kommerzielle Garantie würde das Kaufverhalten grundsätzlich eine Kaufrückhaltung bewirken während in einer freiwilligen Grantie erhebliche Klauseln versteckt sind.
Kennt sich irgendjemand mit der Werbung in Verbindung mit einer Garantie aus? Konkret: Wenn ein Shop für Bücher ein Produkt in Kombination mit einer dreijährigen Garantie inseriert, ohne in der Werbung den Konsumenten auf seine gesetzlichen Rechte hinzuweisen und die Bedingungen der Garantie darzustellen, verstößt diese Werbung dann gegen das Gesetz? Soll es also ein Händler vermeiden, mit Garantien ohne gesetzliche Informationspflichten Reklame zu machen?