Onlinedurchsuchung reloaded

Innenminister Schäuble und Bundesjustizministerin Zypries haben sich anscheinend über ein neues Vorgehen bei der Onlinedurchsuchung geeinigt. Das Bundesverfassungsgericht hatte die bisherige Regelung zur Onlinedurchsuchung mit dem flux neuentwickelten Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme für unvereinbar erklärt.

Das Bundesverfassungsgericht hat somit herausgearbeitet, dass es auch bei der Nutzung von Informationstechnischen Systemen, wie etwa Computern und das Internet, einen geschützten Bereich der Privatsphäre gebe, den der Staat nicht so einfach ausspionieren dürfe.

Vor dem Kontext verwunderte auch der Vorschlag von der Union in den vergangenen Wochen, dass statt eines Bundestrojaners nun BKA-Beamte sich heimlich in die Wohnung schleichen könnten um auf dem Computer entsprechende Spyware zu installieren. Das wäre zugegeben sicherlich kein Verstoß gegen oben genanntes Grundrecht. Art. 13 Abs. 1 GG wurde von Karlsruhe in dem Kontext ja noch nicht ausführlich genug behandelt… ;-)

Wie jetzt allerdings den Vorgaben aus Karlsruhe Rechnung getragen wird, halten die beiden Minister noch unter Verschluss.

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