Der Bundestag hat heute das Gesetz über den Schutz des geistigen Eigentums verabschiedet. Darin wird erstmals in allen Bereichen des geistigen Eigentums ein privatrechtlicher Auskunftsanspruch festgeankert. Dieser ist gerade im Bereich des Urheberrechts hart umkämpft. Beim Kampf gegen Filesharer und illegal Musikdownloads sahen sich die Rechteinhaber bislang gezwungen die Staatsanwaltschaft als (un)willige Vollstrecker einzusetzen. Doch dagegen erhob die Justiz in der Vergangenheit zu Recht Einwände und versperrte diesen Weg zunehmend.
Der Auskunftsanspruch bleibt jedoch für den Kampf gegen Filesharer ein zahnloser Tiger, denn er kann nicht gegen Private durchgesetzt werden. § 101 UrhG und auch die Gesetzesbegründung und Änderungsvorschlag des Rechtsausschusses stellen klar, dass die Urheberrechtsverletzung im “gewerblichen Ausmaß” stattgefunden haben muss. Damit steht ein Auskunftsanspruch gegen private nur dann zu, wenn dieser massive Verletzungen des Urheberrechts begangen hat, denn massive Verletzungen sind als gewerblichen Ausmaß zu definieren. An welcher Stufe hier allerdings die Grenze zu ziehen sein wird, bleibt abzuwarten. Er wird jedenfalls nicht so weit gehen, wie die Rechteinhaber es gerne hätten.
Ein weiterer Grund warum der Auskunftsanspruch wenig Erfolg haben dürfte, liegt darin, dass für eine Auskunft, die Verkehrsdaten in Anspruch nimmt ist ein Richtervorbehalt vorgesehen. Die Verwerter argumentierten bislang zwar, dass sie keine Auskunft von Verkehrsdaten wünschen, sondern lediglich die Bestandsdaten (Name, Anschrift) zu den von ihnen ermittelten Verkehrsdaten (IP Adresse) erfahren möchten. Um diese zu ermitteln muss der Provider jedoch die Verkehrsdaten verwenden. Und eben diese Verwendung löst den Richtervorbehalt aus. Eine allzu weite Auslegung durch die Richter des gewerblichen Ausmaßes ist daher nicht zu erwarten.
Weiter Grund zur Freude: Eine anwaltliche Abmahnung kann nur bis zu einem Wert von 100,- gegenüber dem (privaten) Schädiger geltend gemacht werden.
Nachtrag: Entgegen der ursprünglichen Darstellung auf dieser Seite wurde lediglich der Änderungsantrag von Bündnis90/Die Grünen abgelehnt.
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2 Kommentare
aA Heise: “Mit der Mehrheit der großen Koalition hat der Bundestag am heutigen Freitag den umstrittenen Regierungsentwurf für ein Gesetz zur besseren zivilrechtlichen Durchsetzung geistiger Eigentumsrechte mit den Änderungen aus dem Rechtsausschuss abgesegnet.”
Nein keine andere Auffassung. :-) Ich habe mittlerweile selbst gemerkt, dass ich vom falschen Änderungsantrag ausgegangen bin. Auf der Seite des Bundestages stand lediglich:
Und das hat mich kurz dazu verleitet anzunehmen, dass der Änderungsantrag des Rechtsausschusses abgelehnt wurde. Ändert nichts daran, dass es ein zahnloser Tiger bleibt. S.o. ;-)