StA Wuppertal verweigert die Arbeit gegen Filesharer

heise berichtet, dass die Staatsanwaltschaft Wuppertal Anzeigen von Rechtsanwaltskanzleien gegen Filesharer nicht mehr bearbeitet. Grund ist nicht etwa die einstweilige Verfügung gegen die Vorratsdatenspeicherung. Die StA Wuppertal steht auf dem Standpunkt, dass die Ermittlungen bereits im Kern unverhältnismäßig seien, da keine finanziellen Interessen der Filesharer vorlägen. Die Staatsanwaltschaft will sich damit nicht zum Handlanger der Musikindustrie für ihre zivilrechtlichen Klagen machen. 

Damit spricht nun endlich auch eine Staatsanwaltschaft endlich aus, dass die aktuelle Methode untragbar ist. Die Staatsanwaltschaft, die in Nordrhein-Westfalen chronisch überlastet zu sein scheint, wird dadurch eine Menge Arbeit los und kann sich wieder auf wichtigeres konzentrieren.

Wenn das Beispiel aus Wuppertal Schule macht und von der Oberstaatsanwaltschaft nicht beanstandet wird, dürfte in der nächsten Zeit die Lobbyarbeit deutlich steigen, auch einen Auskunftsanspruch auf Bestandsdaten für Private einzuräumen. Ob das besser ist?


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2 Trackbacks

  1. [...] In der Justiz wächst der Widerstand gegen eine Instrumentalisierung der Staatsanwaltschaft als williger Vollstrecker der Musikindustrie. Das LG Hamburg hatte die privaten Ermittlungsmethoden im Beweisverfahren kritisiert, die StA Wuppertal sich gar gegen Ermittlungen geweigert. [...]

  2. [...] illegal Musikdownloads sahen sich die Rechteinhaber bislang gezwungen die Staatsanwaltschaft als (un)willige Vollstrecker einzusetzen. Doch dagegen erhob die Justiz in der Vergangenheit zu Recht [...]

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