Der Beschluss des Bundesverfassungsgericht zum Eilantrag zur Vorratsdatenspeicherung hatte in der Blog-Gemeinde und bei Datenschützern Freude ausgelöst und manch einen zu der Behauptung hinreißen lassen, dass damit auch die Abmahn- und Klagewelle der Musikindustrie gegen Filesharer beendet sei. Gängige Praxis war es bislang, dass die Plattenfirmen mit eigenen Internetschnüfflern Filesharer ausmachten, deren IP-Adressen speicherte. Mangels eigenen Auskunftsanspruch beim Provider erhoben sie Strafanzeige. Die Staatsanwaltschaft ermittelt die Bestandsdaten, wie etwa Namen und Adresse des Täters, schickt einen Anhörungsbogen und stellt in der Regel ein. Als Anzeigensteller nehmen die Anwälte der Plattenfirmen Akteneinsicht und kennen die Daten, die sie dann für zivilrechtliche Klagen verwenden.
Damit sollte jetzt also Schluss sein? Weit gefehlt. Die Musikindustrie zeigt sich unbeirrt und der Vorsitzende des Bundesverbandes Musikindustrie Dieter Gorny erklärt warum:
Die Vorratsdatenspeicherung betreffe nur die Speicherung von Verkehrsdaten. Lediglich diese betreffen die §§ 113a und 113b TKG. Auf diese will die Musikindustrie aber gar nicht zugreifen. Die für sie relevanten Verkehrsdaten besitze sie schon. Die Ermittlung der Bestandsdaten (siehe dazu § 3 TKG) bleibt davon unberührt.
Auch wenn es den Datenschützern und vielen missfallen wird, der Wortlaut des Gesetzes spricht eindeutig für Herrn Gorny.


3 Kommentare
So schon hier:
http://www.jurabilis.de/index.php?/archives/1592-Saugen-bis-die-Leitung-glueht.html
Anderer Ansicht: Wilde & Beuger
http://www.wb-law.de/news/it-telekommunikationsrecht/386/filesharing-auskunftsanspruch-der-staatsanwaltschaft-jetzt-haben-es-die-provider-in-der-hand/
Die Industrie versucht es in der Tat – und zwar auf unsere Kosten. Das ist es, was mich noch mehr nervt. Verfahren resultieren daraus aber nicht. Warum auch. Man kann ja direkt abmahnen und die Hand aufhalten.
Nachzulesen in c’t 6/08. Da der Link kostenpflichtig ist, hier “nur” die Literaturangabe:
Holger Bleich: Auf Kosten des Steuerzahlers,
Staatsanwälte als Erfüllungsgehilfen der Medienindustrie, c’t 6/08, Seite 112
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[...] Wuppertal Anzeigen von Rechtsanwaltskanzleien gegen Filesharer nicht mehr bearbeitet. Grund ist nicht etwa die einstweilige Verfügung gegen die Vorratsdatenspeicherung. Die StA Wuppertal [...]
[...] hatte in der Blogosphäre zu hitzigen Diskussionen geführt (Lawgical, Jurabilis, Netzpolitik, medien-gerecht). Der Aufsatz als PDF. Telemedicus: Vorratsdatenspeicherung und Anonymisierungsdienste. [...]