Eilantrag gegen Vorratsdatenspeicherung erfolgreich

Der Eilantrag, der mit der Massenverfassungsbeschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung abgegeben wurde ist nach ersten Medienberichten erfolgreich gewesen.

Das vermag insbesondere vor dem neuen Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme nicht zu wundern

Das Bundesverfassungsgericht hat jedoch nicht dem kompletten Antrag statt gegeben, also der Außervollzugsetzung der §§ 113a und 113b TKG, sondern nur in Bezug auf letztere Vorschrift. Diese regelt in welchen Fällen der Staat auf die gespeicherten Daten zugreifen darf. 

Hier sah das Bundesverfassungsgericht die mögliche Gefahr eines Nachteils für den Bürger bis zur Entscheidung in der Hauptsache und setzte die Entscheidung aus. Die Entscheidung ist hier abzurufen.

Gedanken zur Entscheidungen gibt es:


Social Sharing
Hat Ihnen dieser Beitrag gefallen? Dann verbreiten Sie Ihn doch über Facebook und Twitter…

An dieser Stelle würden wir Ihnen gerne weitere Inhalte zeigen - dazu ist aber Ihre Einwilligung nötig, da Ihre IP-Adresse an externe Dienste wie Facebook und Twitter übermittelt wird. Lesen Sie dazu zunächst die Datenschutzerklärung. Wenn Sie die Dienste wünschen, klicken Sie bitte hier

Dieser Eintrag wurde veröffentlicht in Artikel und getagged . Bookmarken: Permanent-Link. Kommentieren oder ein Trackback hinterlassen: Trackback-URL.

2 Trackbacks

  1. [...] der teilweisen Stattgabe der einstweiligen Anordnung gegen die Vorratsdatenspeicherung hat das Bundesverfassungsgericht eine Außervollzugssetzung [...]

  2. [...] Beschluss des Bundesverfassungsgericht zum Eilantrag zur Vorratsdatenspeicherung  hatte in der Blog-Gemeinde und bei Datenschützern Freude ausgelöst und manch einen zu [...]

Ihr Kommentar

Ihre E-Mail wird niemals veröffentlicht oder verteilt.

Du kannst diese HTML Tags und Attribute verwenden: <a href="" title=""> <abbr title=""> <acronym title=""> <b> <blockquote cite=""> <cite> <code> <del datetime=""> <em> <i> <q cite=""> <strike> <strong>