Auf Wiedersehen Vorratsdatenspeicherung

Das Bundesverfassungsgericht hat heute das Verfassungsschutzgesetz von Nordrhein-Westfalen hinsichtlich der Online-Durchsuchung gekippt. Dabei hat das Gericht in der 105 Seiten starken Entscheidung ein neues Grundrecht herausgearbeitet, da das Verfassungsgericht bislang den Schutz in diesem Bereich nicht ausreichend gestärkt hatte, wie es selbstkritisch feststellte.

Das Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme schützt den Bürger vor Maßnahmen des Staates, die Eingriffsermächtigung Systeme erfassen, die allein oder in ihren technischen Vernetzungen personenbezogene Daten Betroffenen in einem Umfang ermöglichen und einen Einblick in wesentliche Teile seiner Lebensgestaltung oder ein aussagekräftiges Bild seiner Persönlichkeit enthalten.

Damit ist eine heimliche Online-Durchsuchung nur noch dann verfassungsrechtlich zulässig, wenn tatsächliche Anhaltspunkte für eine konkrete Gefahr für ein überragend wichtiges Rechtsgut besteht.

Wie der Präsident des Bundesverfassungsgerichtes Papier in der Verkündung verdeutlichte, werden nicht nur die Daten geschützt, die der Nutzer/Bürger selbst anlegt, sondern auch jene Daten, die von dem informationstechnischen System automatisch und ohne den ausdrücklichen Willen des Benutzers Rückschlüsse auf die Persönlichkeit des Nutzers zulassen.

Diese Passage dürfte er für seine kommende Entscheidung zur Vorratsdatenspeicherung einfach via Copy&Paste übernehmen, denn genau das Ziel der Vorratsdatenspeicherung widerstrebt damit dem neuen Grundrecht. Dies wird zwar nicht schrankenlos gewährleistet, aber es dürfte für die Vorratsdatenspeicherung damit eine unüberwindbare Hürde sein.

Auf Wiedersehen Vorratsdatenspeicherung!

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2 Kommentare

  1. Erstellt am 27. Februar 2008 um 13:33 | Permanent-Link

    Hmm… Dass das BVG hier ein Grundrecht, das Recht auf Privatsphaere, quasi ins digitale Zeitalter transferiert hat, ist nicht mehr als richtig. Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung warnt aber in dem Zusammenhang auch gleich vor einem neuen BKA-Gesetz, das dem BKA geheimdienstliche Befugnisse erteilen soll. Weiss jemand was darueber?

    Schoene Gruesse vom Uluru!

  2. Erstellt am 12. Mai 2008 um 19:09 | Permanent-Link

    In Wirklichkeit hat dieses Urteil die Onlineuntersuchung nicht gekippt, sondern ermöglich sie erst. Wenn die technischen Vorraussetzungen geschaffen sind, werden die Möglichkeiten auch genutzt. Es ist naiv zu glauben, dass dabei jedesmal der Richter gefragt wird.

9 Trackbacks

  1. Von medienrepublik.de am 27. Februar 2008 um 12:02

    Kommentar: Verfassungsgericht stoppt Schnüffler zurecht…

    Daten sind privat und dürfen nicht erschnüffelt werden. Das ist das Ergebnis des Karlsruher Urteils zu heimlichen Online-Durchsuchungen in NRW und das ist gut so. Das wenig zielgerichtete Ausspähen von privaten PCs durch den „Bundestrojaner“ –…

  2. [...] medien-gerecht Erstmal dreifach Hurra [...]

  3. [...] Auf Wiedersehen Vorratsdatenspeicherung [...]

  4. [...] um die Ohren gehauen hat, und damit damit auch die Regelung des Bundesgesetzgebers zur Vorratsdatenspeicherung auf der Kippe stehen dürfte, versuchen nun die verantwortlichen Politiker das Urteil in ihrem Sinne zu interpretieren. So ließ [...]

  5. Von LAWgical am 27. Februar 2008 um 23:08

    BVerfG kippt Online-Durchsuchung in NRW…

    Das BVerfG hat soeben sein Urteil zur Online-Durchsuchung verkündet und § 5 Abs. 2 Nr. 11 Satz 1 Alt 2 (“Online-Durchsuchung”) und Alt 1 (“Heimliches Aufklären im Internet”) des Verfassungsschutzgesetzes von Nordrhein-Westfalen (VSG) für verfas…

  6. [...] Auf Wiedersehen Vorratsdatenspeicherung [...]

  7. [...] Medien Gerecht sieht das Urteil als unüberwindbare Hürde für die Vorratsdatenspeicherung ruft aber trotzdem “Auf Wiedersehen Vorratsdatenspeicherung“ [...]

  8. [...] Das vermag insbesondere vor dem neuen Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme nicht zu wundern.  [...]

  9. [...] hatte die bisherige Regelung zur Onlinedurchsuchung mit dem flux neuentwickelten Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme fü… [...]