EuGH stellt Datenschutz über das Urheberrecht – Keine Herausgabepflicht von personenbezogenen Daten

Der EuGH hat in einem Vorlageverfahren aus Spanien darüber entschieden, ob diverse Richtlinien der EU zur Stärkung des Urheberrechts auch die Pflicht zur Herausgabe von personenbezogenen Daten in zivilrechtlichen Verfahren vorschreibt. Dies hat der EuGH in seinem heutigen Urteil verneint.

Grundlage der Entscheidung ist ein Rechtsstreit zwischen einer spanischen Rechteverwerterin und der Telefongesellschaft Telefonica. Letztere hatte sich geweigert personenbezogene Daten von filesharern bekannt zu geben. Zu Recht wie der EuGH nun sagt.

Der Fall ist allerdings nicht 1:1 auf Deutschland übertragbar und begründet kein Verbot der Herausgabe von Daten, die etwa im Rahmen der Vorratsdatenspeicherung gewonnen wurden. Entscheidend ist dafür letztlich, ob das nationale Recht eine Herausgabe der Daten zur Verfolgung zivilrechtlicher Schritte vorsieht oder nicht.

Denn selbst wenn keine Pflicht nach den Richtlinien zur Herausgabe besteht, stellt das heutige Urteil auch klar, dass eine solche gesetzliche Herausgabepflicht nicht grundsätzlich gegen Gemeinschaftsrecht verstößt. Allerdings muss eine Balance zwischen der Achtung des Privatlebens und des Schutzes des Eigentums auf der anderen Seite in der nationalen Regelung enthalten sein.


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Ein Trackback

  1. Von 24stunden.de » EuGH: Privatsphäre gestärkt am 29. Januar 2008 um 20:31

    [...] EuGH stellt Datenschutz über das Urheberrecht – Keine … [...]

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