Betreiber offener WLANs müssen Vorratsdaten speichern

Nun ist das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung seit vergangenen Dienstag (vorerst) in Kraft. Für viele Bürger ändert sich in sofern nichts, dass sie dadurch keine besonderen Pflichten auferlegt bekommen haben, sondern ihre Daten 6 Monate für die Behörden von den Betreibern gespeichert werden müssen. Es empfiehlt sich daher über Sicherheitsvorkehrungen wie verschlüsselte E-Mail etc. nachzudenken.

Eine mehr oder weniger ungeahnte Auswirkung hat das Gesetz aber, sobald jemand sein heimisches WLAN öffentlich mit allen dauerhaft teilt. Denn dann handelt es sich bei dem Bereitstellen des Internetzugangs um eine im Sinne des TKG geschäftsmäßig (da nachhaltige) Tätigkeit.

Der Betreiber des offenen WLANs ist damit nach § 113a TKG (siehe BGBL) verpflichtet die Daten seiner Nutzer zu protokollieren und 6 Monate zu speichern und anschließend löschen. Tut er dies nicht begeht er eine Ordnungwidrigkeit nach § 149 TKG, die mit einem Bußgeld von bis zu 500.000,- Euro belegt werden kann.

(So auch Gerrit Hornung, Wireless und speicherpflichtig? Die Vorratsdatenspeicherung und der Betrieb von W-LAN-Systemen, MMR Heft 12 2007, XIII)

Nachtrag: Nach § 150 Abs. 12d TKG sind Anbieter eines Internetzugangs, E-Mail oder Internettelfonie spätestens ab dem 01.01.2009 verpflichtet, die oben beschriebenen gesetzlichen Pflichten zur Vorratsdatenspeicherung zu erfüllen. Insofern besteht eine Übergangszeit sich als Privatperson entweder dafür zu rüsten oder sein Netz zu schließen.


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13 Kommentare

  1. Ralph
    Erstellt am 5. Januar 2008 um 15:27 | Permanent-Link

    Wann kommt denn bloß der erste VDS-konforme WLAN-Router auf den Markt? Diese Speicherung der Nutzerdaten hat immerhin den Vorteil, dass man leichter nachweisen kann, dass ein P2P-Leecher sich im heimischen WLAN breit gemacht hat.

  2. Erstellt am 5. Januar 2008 um 16:06 | Permanent-Link

    Ein weiterer Grund, diesem Irrsinn endlich ein Ende zu bereiten.

  3. Manfred
    Erstellt am 5. Januar 2008 um 21:14 | Permanent-Link

    “Denn dann handelt es sich bei dem Bereitstellen des Internetzugangs um eine im Sinne des TKG gewerbliche (da nachhaltige) Tätigkeit.”

    Das ist falsch!!

    Es handelt sich nach TKG nicht um gewerbliche Tätigkeit, sondern um _geschäftsmäßige_ Tätigkeit

    Geschäftsmäßig hat nichts mit gewerblich zu tun!

    MfG, Manfred

  4. Erstellt am 6. Januar 2008 um 10:16 | Permanent-Link

    @ Manfred: Da bin ich tatsächlich selber reingefallen. :-!

    Normalerweise wird geschäftsmäßig als gewerblich interpretiert, was nach der Definition aus § 3 TKG aber gerade nicht stimmt. Da habe ich mich beim schreiben tatsächlich glatt vertan.

    Danke für den Hinweis.

  5. Holger
    Erstellt am 6. Januar 2008 um 16:05 | Permanent-Link

    Hi,

    wie sieht es denn mit Hotels mit HotSpot aus?

  6. Erstellt am 6. Januar 2008 um 19:32 | Permanent-Link

    Verschlüsselung hilft keineswegs gegen die VDS da aufgezeichnet wird wer mit wem kommuniziert (schadet aber sicher auch nicht)

  7. Erstellt am 6. Januar 2008 um 23:26 | Permanent-Link

    @Holger: Hotels wird es mit HotsSpots ganz ähnlich treffen, wenn er diesen selbst zur Verfügung stellt. Wenn es sich dabei allerdings um HotSpots von T-Mobile oder ähnlichen Anbietern handelt, die der Hotelier in seinem Hotel installiert, so ist der Anbieter nicht der Hotelier sondern zB T-Mobile, die sicherlich entsprechend vorsorgen werden.

  8. Erstellt am 7. Januar 2008 um 12:34 | Permanent-Link

    Wenn es ein offenes WLAN ist kennt der Betreiber mit Sicherheit nicht jeden Surfer. Wie sollten dann (personenbezogene) Daten geloggt werden? Praktisch wär ja nur die MAC-Adresse verfügbar (falls nicht gespoofed)?

  9. Erstellt am 16. Januar 2008 um 20:58 | Permanent-Link

    Das ist mir auch ein Rätsel. Wozu soll ich, wenn ich (was ich nicht habe) ein offenes WLAN habe die IPs speichern? Diese werden doch jedem Teilnehmer am WLAN neu zugewiesen. Und selbst das Speichern der MAC bringt auch nicht allzu viel. Mittels MAC kann ich den Eigentümer des Computers / Laptops ja auch nicht identifizieren. Einzig alleine sperren kann ich die MAC, sonst nichts. Was sieht das Gesetz denn da genau vor? Wahrscheinlich ist da (mal wieder) nicht drüber nachgedacht worden.

  10. Erstellt am 21. Februar 2008 um 16:47 | Permanent-Link

    Mit offenem WLAN ist also jedes private WLAN gemeint das nicht evrschlüsselt ist?
    Ich möchte mal sagen rund 90% der ausgelieferten Router sind standard nicht verschlüsselt und somit tritt hier dann der Fall ein.
    Ich sehe schon die nächste Abmahnwelle… der Anwalt fährt einfach mit dem Auto und Notebook durch die Strassen auf der Suche nach offenen WLANs…

  11. max
    Erstellt am 29. April 2008 um 20:14 | Permanent-Link

    Laut Johann Bizer in der DuD 2007 S. 587 sind gem. der Definition von Telekommunikationsdiensten im § 3 Nr. 24 TKG als „in der Regel gegen Entgelt erbrachte Dienste“ kostenlose Anbieter von TK-Diensten.
    Ein offenes W-Lan würde ich als ein solchen Fall betrachten.

  12. max
    Erstellt am 29. April 2008 um 20:16 | Permanent-Link

    “ausgenommen” .. wichtiges Wort das oben fehlt!

  13. Erstellt am 28. April 2009 um 17:26 | Permanent-Link

    Irgendwann wird man alles speichern müssen!

4 Trackbacks

  1. [...] medien-gerecht – Betreiber offener WLANs müssen Vorratsdaten speichern: Eine mehr oder weniger ungeahnte Auswirkung hat das Gesetz aber, sobald jemand sein heimisches WLAN öffentlich mit allen dauerhaft teilt. Denn dann handelt es sich bei dem Bereitstellen des Internetzugangs um eine im Sinne des TKG gewerbliche (da nachhaltige) Tätigkeit. [...]

  2. [...] von offenen WLANs müssen laut einer Meldung von medien-gerecht.de auch die Nutzerdaten gemäß Vorratsdatenspeicherung protokollieren und für 6 Monate [...]

  3. Von /home/andreas/blog am 6. Januar 2008 um 21:25

    FON und Vorratsdatenspeicherung…

    Wie geht man als Betreiber eines FON-WLAN-Zuganges mit der Neuauflage des Telekommunikationsgesetzes (TKG) um? Aber auch diejenigen, die ihren Internetzugang “einfach so” unverschlüsselt zur Verfügung stellen dürfen sich mit dieser Frage auseinand…

  4. [...] immer noch 200 MB Platz im > > > Postfach. > > > Hast Du noch andere Hobbies? > > Der Account ist eben schon etwas älter. > > Wobei es sich weitgehend um empfangene Mails, und davon wiederum > [...]

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