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iphone-ungerecht?
Der heutige Tag muss zumindest für Presseabteilungen von Apple und Telekom nicht besonders erfreulich gewesen sein.
Vodafone hat eine Einstweilige Verfügung gegen die Telekom erwirkt, die Exklusivbindung zwischen Apple und T-Mobile verstoße gegen das Wettbewerbsrecht. Das LG Hamburg hat sich jedenfalls weder mit Verfügungsanspruch noch -grund schwer gemacht. Böse Zungen würden sagen, das tut es nie.
Dennoch könnte der nun folgende Prozess zu einem großen Eklat führen. Mal angenommen, das LG Hamburg (und die Instanzenzüge) kommen zu dem Ergebnis, dass die Exklusivbindung eines Gerätes an eine bestimmte Dienstleistung unlauterer Wettbewerb bzw. eine unlautere Absprache darstelle, dann dürfte das zumindest für die Telekom nicht sehr erfreulich sein. Es hätte zumindest eine verbraucherfreundliche harmonisierende Wirkung in Europa zur Folge. Vodafone wird aber wohl kaum das Wohl des eigenen Kunden im Sinn gehabt haben.
Auf der anderen Seite wurde heute Gerüchte gestreut, dass das iPhone angeblich die IMEI eines Telefons zwingend erfordere um gewisse Dienste von Apple (Aktienkurse und Wetter) abzufragen. Da Apple bislang nicht mit verbraucherfreundlichen Datenschutzerklärungen aufgefallen ist, hätte dies wiederum für Apple kostspielige Folgen gehabt, hätte es sich als wahr herausgestellt. Die IMEI ist in dem Fall wie eine statische IP ein personenbezogenes Datum sein.