Der SWR verbietet der SZ die Verbreitung Zitate des Lawbloggers

Na das ist ja mal ein Ding. Die SZ interviewt den Lawblogger und Rechtsanwalt Udo Vetter zu den Befugnissen der GEZ. Dieser äußert seine Auffassung, dass die Rundfunkbeauftragten keine hoheitlichen Befugnis haben und der SWR will der SZ deshalb juristisch an den Kragen.

Der SWR interpretiert die Meinungsäußerung von Udo Vetter als Tatsachenbehauptung. Ob der Justitiar des SWR auch hier seine Jurakenntnisse wieder auffrischen sollte, kann man sich wirklich fragen.

Aber damit zeigt sich der SWR mal wieder von seiner unfreundlichen Seite. Aber damit sogar rechtliches Vorgehen nötig zu sein scheint, muss wohl die Aussage Udo Vetters besonders schwer treffen.

Es mag zwar sein, dass im Rundfunkstaatsvertrag wage Befugnisse an die Rundfunkbeauftragten gegeben werden, doch ob das gleichzeitig eine rechtmäßige Einschränkung von Grundrechten darstellt, ist nicht geklärt. Aber Karlsruhe erledigt auch gerne das.


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Ein Kommentar

  1. Kand.in.Sky
    Erstellt am 24. Oktober 2007 um 12:41 | Permanent-Link

    “seine Auffassung”?

    Soll das eine Art Disclaimer sein vor unliebsamen Überraschungen?

    #k.

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