Während im Laufe der Woche die Ministerpräsidenten bei ihrem Treffen beraten werden, wie die Rundfunkfinanzierung künftig aussehen könnte, sorgt die von der KEF ermittelte Erhöhung um 93cent ab 2009 dafür, dass das Thema sicherlich nicht in Vergessenheit gerät.
Damit machen die Beteiligten (öffentlich-rechtliche Sender, KEF und Ministerpräsidenten) mit dem weiter, was das Bundesverfassungsgericht eigentlich untersagt hat: Sie nutzen die Höhe der Rundfunkgebühr um politischen Druck auszuüben. Diesmal könnte es aber zur Auswirkung haben, dass die Ministerpräsidenten ein neues System beschließen, evtl. sogar als Steuer.
Der nächste Gang nach Karlsruhe dürfte jedenfalls so gut wie sicher sein.
Social Sharing
Hat Ihnen dieser Beitrag gefallen? Dann verbreiten Sie Ihn doch über Facebook und Twitter…
An dieser Stelle würden wir Ihnen gerne weitere Inhalte zeigen - dazu ist aber Ihre Einwilligung nötig, da Ihre IP-Adresse an externe Dienste wie Facebook und Twitter übermittelt wird. Lesen Sie dazu zunächst die Datenschutzerklärung. Wenn Sie die Dienste wünschen, klicken Sie bitte hier


Ein Kommentar
Irgendwo habe ich gelesen, dass eine Umstellung auf eine Steuer rechtlich problematisch sei, weil die gesetzlich vorgeschriebene Staatsnähe womöglich in Gefahr sei.
Im Übrigen würde ich aber eine Umstellung auf ein pauschales Bezahlsystem per Finanzamt und ohne GEZ befürworten.