Heise und die Erstattungspflicht von Acer für vorinstallierte Software

Heise berichtet heute von einem Urteil eines französischen Zivilgerichtes, dass den Computerhersteller Acer dazu verurteilt knapp 300 Euro für nicht gewollte vorinstallierte Software (u.a. Windows XP Home) an einen Kunden zu zahlen.

Heise macht daraus einen Siegeszug für den Verkauf “nackter” PCs. Dem ist aber nicht so. Denn die Ersatzpflicht Acers stand in dem Verfahren, wie sich aus dem von heise verlinkten Urteil auch entnehmen lässt, eigentlich nicht in Frage.

Das französische Verbraucherschutzgesetz verbietet in L 122-1 die zwangsweise Bündelung von Produkten. Dies gilt auch für Computer und Software. Deshalb sehen Softwarelizenzverträge in Frankreich, die Möglichkeit vor, die Kosten der ungewollten Software zu erstatten.

Um die Modalitäten dieser Erstattung und die Höhe des zuerstattenden Betrages stritten Acer und der Kunde. Für Windows bot Acer dem Kunden 30,- an. Dies sah das Gericht als zu niedrig an und hielt einen Preis von 135,- für üblich. Im Übrigen musste Acer wegen falscher Bezeichnung von Demo- oder Testversionen ebenfalls den Preis der Vollversionen bezahlen.


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2 Kommentare

  1. ichselbst
    Erstellt am 26. September 2007 um 09:35 | Permanent-Link

    Das ergibt schon eher einen Sinn; kann zwar kein französisch und bin auch kein Jurist, aber es klingt logisch. Aber wie das eben so ist; Golem und Heise klauen voneinander und jeder versucht nur weniger trollig zu sein. Ganz davon abgesehen, finde ich gut, dass in Frankreich sowas möglich ist. Da mir 30 EUR auch zuwenig und Windows zuviel für meine Nerven würde ich dann auch vor Gericht gehen, um mehr zurückzubekommen. Es muss ja nicht gleich ein Minusgeschäft für Acer werden.

  2. Erstellt am 26. September 2007 um 09:51 | Permanent-Link

    Ich finde es jedefalls prima das es überhaupt solche Gesetzte gibt. Und ich finde es prima das jemand darüber schreibt der sich auskennt. Bei den einschlägigen Seiten kann man sowieso nur die Hälfte glauben, der Rest ist Schleichwerbung und Meinungsmache.

Ein Trackback

  1. [...] Das französische Verbraucherschutzrecht namentlich der Code de Consommation sorgt wahrscheinlich in letzter Zeit für Kopfzerbrechen in amerikanischen Technikunternehmen. [...]

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