In seinem heute verkündeten Urteil hat das Bundesverfassungsgericht den öffentlich-rechtlichen Rundfunk weitgehend bestärkt. Die Festsetzung der Gebührenerhöhung durch die Ministerpräsidenten im Jahr 2005 ist nicht mit Art. 5 GG vereinbar. Zwar ändert das Gericht nichts an dem Festsetzungsverfahren, die es bereits 1994 im 8. Rundfunkurteil festgelegt hatte, doch stellt es klar, dass der Gesetzgeber seinen Spielraum im Rahmen der dritten Stufe der Gebührenfestsetzung nicht zu medienpolitischen Zwecken verwenden darf. Außerdem müssen die Abweichungsgründe nachprüfbar sein, sollen sie verfassungsgerichtlich bestand haben.
Das Verfassungsgericht hat in dem Urteil, in gewohnter Manier, Rundfunkpolitik betrieben. Es hat klargestellt, dass auch und gerade in der aktuellen Entwicklung der öffentlich-rechtliche Rundfunk notwendig ist. Gerade durch die starken wirtschaftlichen Interessen (wie bei Sat.1) im Medienbereich sprechen deutlich dafür, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk weiterhin notwendig ist.
Auch im Rahmen der technischen Weiterentwicklung dürfen ARD und ZDF nicht beschränkt werden.
Allerdings muss in diesem Rahmen die KEF strenger beurteilen, ob der von den Anstalten angemeldete bedarf, tatsächlich notwendig und wirtschaftlich ist. Auch stellt das Bundesverfassungsgericht klar, dass ARD&ZDF neben Gebühren sich auch durch Werbung und SPonsoring finanzieren dürfen. Dabei muss aber der Finanzierungsanteil durch Gebühren am größten bleiben.
Das Gericht hat insgesamt alle Positionen der Beteiligten genauer herausgestellt und Spielräume stärker abgesteckt. Dennoch hat es ganz deutlich klargestellt, dass öffentlich-rechtlicher Rundfunk noch lange notwendig ist um die Rundfunkfreiheit zu gewährleisten.
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2 Kommentare
Ich finde das erschreckend! Nicht, dass ÖR überflüssig wäre, aber 25ÖR Sender, die Geld rauswerfen können wie sie wollen und dann einfach den Bürger schröpfen, wenn sie noch mehr rausschmeissen wollen ist nicht zu ertragen !
Das Urteil ist die einzig logische Reaktion auf den Versuch einiger Unionspolitiker, mit Effekthascherei zu punkten. Es ist auch eine Bestäntigung, dass die Öffentlich-Rechtlichen Sender nicht, wie mein Vorredner hier behauptet, “Geld rauswerfen können wie sie wollen”. Denn sämtliche Ausgaben der übrigens mehr als 25 Sender werden von einer unabhängigen Expertenkommission geprüft.
Nun kann man hoffentlich endlich zu einer sachlichen Debatte über die Struktur im Öffentlich-Rechtlichen Rundfunk kommen, den Einsparpotenzial gibt es meines Erachtens zuhauf. Vor allem die GEZ als “Eintreiber” ist überflüssig, das könnte genausogut das Finanzamt erledigen (ähnlich z. B. der Kirchensteuer). Außerdem müssen die Entscheidungsstrukturen vereinfacht werden. Bessere Abstimmung unter den Sendern ist ebenfalls nötig, damit es beispielsweise bei wichtigen Ereignissen oder Bundestagsdebatten keine doppelten und dreifachen Übertragungen gibt.