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GEZ soll künftig legal personenbezogene Daten einkaufen dürfen
Vor wenigen Monaten wurde der Entwurf für den 10. Rundfunkänderungsstaatsvertrag vorgelegt. Schon damals gab es heftige Kritik, da er gerade im Bereich neuer digitaler Techniken den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten weitreichende Befugnisse einräumt.
Im Zuge der aktuellen Diskussionen scheint nun auch die letzte Änderung, die in dem Vertrag vorgeschlagen wird in das Bewußtsein durchzudringen. Darin werden die Befugnisse der GEZ für die “Feststellung ob ein Rundfunkteilnehmerverhältnis” besteht, komplett neu geregelt.
Dies ist sicherlich einerseits begrüßenswert, denn die bloße Verweisung auf § 28 BDSG hat in der Vergangenheit oft schon zu Streit geführt, was die GEZ nun tatsächlich alles darf und nicht. Die Vorstellung der Länder (und ör Rundfunkanstalten) sieht so aus:
Die GEZ soll künftig bei Dritten personenbezogene Daten einkaufen dürfen, sofern sie relevant sein könnten. Das können jetzt sowohl Adresshändler (gibt es da überhaupt jemanden?) als auch möglicherweise Fernsehzeitschriftenverlage (bezieht jemand ein TV-Zeitschriftenabo und zahlt keine Gebühren?) sein. Das ganze darf die GEZ künftig auch in aller Heimlichkeit tun. Der Bürger kann nach dem Entwurf dem weder widersprechen noch Auskunft über die über ihn gesammelten Daten verlangen.
Die einzige Maßgabe ist, dass die Daten nach 12 Monaten spätestens wieder gelöscht werden müssen. Stellt sich nur die Frage wer überprüft das? Was passiert wenn die GEZ das nicht tut und sich stattdessen ein
stasistattliches Archiv anlegt?Warum soll der Bürger gegenüber der GEZ schlechter gestellt werden, als sonst im täglichen Leben?