Die FAZ hat heute den Beginn einer Fallsammlung abstruser (Rechts-)Streitigkeiten mit der GEZ und vorallem dem Vorgehen ihrer Schergen “Beamten” begonnen. Dabei geht es einmal um die Rückforderung für einen defekten Fernseher im Kinderzimmer und die Gebührenpflicht eines Autohändlers.
Dabei handelt es sich sicherlich auch um eine Sammelung außergewöhnlicher und im Schnitt seltener Fälle. Aber das Bemerkenswerte an insbesondere letzterem Fall ist nicht nur die Hartnäckigkeit der Gebühreneintreiber, sondern auch die “Laissez-faire” Mentalität der Zuständigen Rundfunkanstalten. Der in dem Fall verantwortliche Justitiar des SWR Prof. Armin Herb, der ironischerweise gleichzeitig auch noch Datenschutzbeauftragter des SWR ist, hat laut Aussage der FAZ kein Problem damit, wenn ein GEZ-Beauftragte (werde ich jetzt abgemahnt? *bibber*) auch ohne Verdacht Bürger beschattet um herauszufinden, ob dieser möglicherweise seiner Rundfunkgebührenpflicht nicht nachkommt. Es sei schließlich im Wohle der Gebührenzahler, die für Schwarzseher mitzahlen würden.
Vielleicht sollte sich der Herr Professor aus Stuttgart mal wieder in eine Grundrechtsvorlesung setzen und auch vielleicht mal in den Geschichtsbüchern nach “Beschattung durch den Staat” blättern. Vielleicht geht im dann das Licht auf, dass solche Methoden weder im Interesse seines Arbeitgebers sind noch durch Art. 5 GG gedeckt werden. Sollte ihm kein Licht aufgehen, ist er wohl fehl am Platze.
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Ein Trackback
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